Kurze Erläuterung: wir haben vor 5 Jahren ein Baugrundstück auf der Insel Krk gekauft und dort unser Ferienhaus gebaut. Alle rechtlichen Notwendigkeiten wurden beachtet, das Grundstück ist im Grundbuch eingetragen etc.pp. Nachdem unser Haus fertig war, kam plötzlich unser direkter Nachbar und informierte uns, dass er von seinem Vater Papiere erhalten habe, aus denen hervorginge, dass die Grundstückgrenze nun doch nicht so verlaufe, so wie es in unserem Grundstückskaufvertrag und somit im Grundbuch stünde, sondern dass ca. 1,5 qm von unserer jetzigen Terrasse eigentlich ihm gehören würde!!!!!!!!!!! Prompt hat er das Fundament seiner Hauserweiterung genau auf diesen Terrassenbereich gelegt - da er aber keine Baugenehmigung für diesen Anbau hat, liegt diese Baustelle nun seit ca. 3 Jahren brach und es passiert nichts mehr. Wir haben bislang nur mit den Veranwortlichen beim Grundbuchamt gesprochen und die meinten, wir sollten erstmal versuchen uns gütlich mit ihm zu einigen, bevor wir einen Rechtstreit angstrengen. Nun wollten wir in diesem Jahr das Haus im Grundbuch nachtragen lassen und benötigten dafür schon wieder mal die Unterschrift dieses netten Nachbarn, der den ganzen Papierkram allerdingsnur unterschreiben wird, wenn wir ihm schriftlich geben, dass er auf diesem Grundstück incl. den 1,5 qm unserer Terrasse bauen kann, was und wie er will. So langsam platzt uns echt der Kragen und dieses Papier wird er definitiv nicht von uns bekommen. Wir wollen uns jetzt im Frühjahr einen Anwalt nehmen und versuchen, die Sache endgültig zu klären. Meine Frage ist nun: hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen machen "dürfen" und kann mir etwas über die rechtliche Situation sagen. Inwieweit werden in Kroatien Papiere/Dokumente/schriftliche Absprachen berücksichtigt, die definitiv nicht im Grundbuch eingetragen sind, bzw. auch nicht notariell beglaubigt sind! Ich hoffe auf Anworten!
Das ist ein ganz, ganz schwieriger, aber leider nicht seltener Fall. Dir da einen vernüftigen Rat zu geben, fällt mir unheimlich schwer, obwohl ich selbst auch auf der Insel Krk lebe.
Auf der einen Seite, will man sein Recht durchsetzen und muss sich dazu einen Anwalt nehmen, der einen vor Gericht vertritt. Das kostet natürlich Geld und die Gerichtskosten sind auch im voraus zu bezahlen. Nehmen wir mal an, du bekommst in diesem Fall tatsächlich vor Gericht Recht, dann ist damit zu rechnen, daß der Nachbar gegen dieses Urteil Einspruch einlegt. Und die ganze Prozedur dauert unheimlich lange und kann eine Geschichte ohne Ende werden. Ich kenne einen Fall, wo ein Deutscher nun schon 7 Jahre mit seinem Nachbarn, wegen Grenzstreitigkeiten prozessiert und das Ende ist noch nicht in Sicht.
Auf der anderen Seite würde ich an deiner Stelle versuchen, einen Kompromiss, bei dem du auch Zugeständnisse machen müsstest, mit dem Nachbarn zu finden. Das kann u.U. ganz schön bitter sein. Ich weis, das ist nicht leicht, vor allem dann, wenn die Fronten schon verhärtet sind. Aber überleg mal, was bringt es, wenn du mit ihm in ständigem Streit lebst, viel Geld ausgeben musst und in den Ferien nach Krk fährst und dann nur Streit mit ihm hast. Da kann schnell die Freude an dem neuen Haus verloren gehen. Günstig wäre auch, den Ortsvorsteher oder den Bürgermeister einzuschalten, der evtl. als Vermittler auftreten kann. Der kann evtl. auch heraus finden, ob die Papiere des Vaters richtig sind, oder deine Papiere. Es kann sogar möglich sein, daß wenn du nochmals einen Landvermesser bestellst, daß dieser dann feststellen/festlegen kann, wo genau die Grundstückgrenze verläuft.
Und noch ein Tip zum Schluß: Außer dem Gespräch wegen des Kompromisses (evtl.mit Hilfe des Dolmetschers Dr.Mohr aus Krk), mach alles nur schriftlich. Wenn der Nachbar etwas von dir will, sag einfach freundlich alles o.k. (sve u redu, nema problema) aber er soll sein Anliegen schriftlich bei dir vortragen. Dazu ist zwar auch die Hilfe von Dr. Mohr notwendig, aber es ist immer besser, wenn man etwas schriftliches in der Hand hat, denn häufig werden vorherige mündliche Aussagen vergessen.
Lass dir das alles noch einmal durch den Kopf gehen und entscheide dann, welchen Weg du einschlagen willst. Wenn du noch etwas wissen möchtest, kannst du mir gerne eine PM schicken.
wir haben bei unseren nachbarn ein ähnliches problem mitbekommen. die lösung war, dass das grundstück vermessen wurde um so die grenzen festzustellen. mein rat an dich ist eigentlich folgender: wende dich an einen projektanten (architekt), der kennt sich sowohl mit den bauvorschriften als auch meistens ganz grob mit den vorschriften des eigentumwesens aus. ausserdem haben die gute kontakte zu den ämtern und können dort sehr viel im vorfeld abklären.
gruß ursula
Gast
Beiträge:
26.10.2006 13:47
#4 RE: Probleme mit dem Nachbarn - rechtliche Situation
Hallo Annette, hatte ebenso einen ähnlichen Fall. Wir haben es wie oben von Ursula beschrieben (Architekt, Landvermesser, Bestätigung der Grenzen) gemacht und -------- Recht bekommen. Juppi. Nachteil, der Nachbar ist natürlich jetzt stinksauer auf uns und lauert auf jede Gelegenheit uns eines auszuwischen zu können. Aber damit kann ich prima leben.
anette1502
(
Gast
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27.10.2006 10:07
#5 RE: Probleme mit dem Nachbarn - rechtliche Situation
Vielen Dank für eure prompten Antworten und den Tipp mit Dr. Mohr. Da mein Mann aber Kroate ist werden wir seine Dienste wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen müssen. Wir hatten ja diesen Sommer bereits den Landvermesser da (um das Haus eintragen zu lassen) und haben ihm die Sitution geschildert. Er hat uns daraufhin eine Kopie der Grundbucheinträge/Zeichnung besorgt aus dem ganz klar der Grundstücksverlauf hervorgeht und er gab uns auch noch den Rat, doch mal mit dem ehemaligen Besitzer des Grundstücks zu sprechen. Dieser sagt ganz klar: "so eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern hätte es nie gegeben" und das Grundstück würde so verlaufen, wie er es uns verkauft hat und wie es notariell beglaubigt wurde. Tja, der Einzige, der das wohl nicht so sieht ist der nette Nachbar ;-) Ich werde ich jedenfalls auf dem laufende halten - vielleicht kommen wir ja noch zu einer guten Lösung, ohne Anwalt und Gericht!!
Wenn dein Mann Kroate ist und ihr auch keinen Dolmetscher benötigt, sieht die Sache ja schon ganz anders aus. Dann wirst du ja auch wissen, daß solche Grenzstreitigkeiten hier auf der Insel (wie es auf dem Festland ist, weis ich nicht), nicht selten, sondern häufig vorkommen. Da brauchst du nur einmal bei dem Gericht in Krk nachzufragen, wie viele solche Verfahren da noch vorliegen. Da können noch ganze Generationen von Richtern und Rechtsanwälten beschäftigt und bezahlt werden. Das geht manchmal bis in die Verwandtschaft hinein, so daß es z.B. Brüder, die Nachbarn sind, schon 20-30 Jahre nicht mehr miteinander reden. Wenn dann auch noch ein "Furesti" (Auswärtiger) dazu kommt, dann ist alles aus. Es gibt hier ein altes Sprichwort: Mein Stein, ist mein Stein und dein Stein ist unser Stein. Deshalb noch einmal mein Ratschlag: Versucht es, daß mit dem Nachbarn eine gütliche Vereinbarung zustande kommt. Wenn das letztendlich nicht möglich ist, verlangt von ihm, daß er immer wenn er etwas von euch will, es schriftlich machen soll. Mit diesem Rezept, bin ich auch schon erfolgreich gewesen. Wenn es tatsächlich zu einem Prozeß kommt, müsst ihr leider damit rechnen, daß dieser erst in einigen Jahren entschieden wird. Ich wünsche euch jedenfalls viel Erfolg in dieser Sache und hoffe mit euch, daß es ohne Gericht geregelt werden kann.
leider gibt es solche Streitigkeiten wirklich tausendfach in Kroatien, genau wie Soline es schon schreibt. Vor Generationen haben Großväter Grundstücke per Handschlag getauscht. Hinterlegt ist schriftlich gar nichts. Der eine hat auf seinem Grundstück dann gebaut und später kommen die Erben des anderen und wollen ihr Grundstück zurück. Dann gibt es eine Menge Papiere, die unter Einbeziehung zweier Zeugen unterschrieben wurden. Eigentlich gültig, aber oft kann man nicht mehr nachvollziehen, ob sie nicht gefälscht sind, besonders wenn es sich um Zeugen handelt, die schon verstorben sind. Meine Schwiegermutter ist bereits seit über 30 Jahren vor Gericht, weil ihre Brüder nach und nach Grundstücke aus der Erbengemeinschaft verkauft haben. All das gibt es in Kroatien, auch wenn man als Deutscher nicht nachvollziehen kann, wie das eigentlich sein kann. Es kostet nur Geld und Nerven und führt dazu, dass Familien hoffnungslos zerstritten sind. Die Gerichte sind mit diesen Fällen komplett überfordert, denn sie wissen ja schon gar nicht, wie, was, wo und wann abgelaufen ist. Häufig bekommt dann der recht, der das Grundstück die letzten zwanzig Jahre bearbeitet oder anderweitig genutzt hat. Wie sieht denn das Dokument eures Nachbarn aus? Wer hat unterschrieben? Gibt es die vorgeschriebenen Zeugen? Wer hatte es und wo ist es aufgetaucht? Gibt es ein Datum? Warum taucht sowas jetzt auf, nachdem ihr gekauft habt? Ich denke, dass ihr eigentlich in der besseren Position seid. Ihr habt rechtmäßig gekauft, die Katastareintragungen sind auf eurer Seite, der Verkäufer weiß von nichts und der Nachbar muß jetzt klagen um seine Ansprüche durchzusetzten. Damit wird er sich totlaufen, außer wenn er sehr gute Beziehungen hat (das ist leider, leider immer noch entscheidend). Ich sehe nicht, warum ihr euch um einen Kompromiß bemühen müßt, er soll einfach gerichtlich beweisen, was er da behauptet. Misch du dich als Deutsche Frau nicht ein, sondern schick deinen kroatischen Mann an die Front. Die Fäden kannst du aus dem Hintergrund immer noch ziehen. Ihn wir man eher respektieren und außerdem verliert er sonst sein Gesicht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit deutscher Nettigkeit in Kroatien in solchen Dingen nicht weit kommt. Hier kommt immer noch der Frechste weiter und wird respektiert. Wir haben auch so einen Nachbarn. Ölwechsel macht er auf unserem Parkplatz, weil er die Ölflecken auf seinem Grundstück nicht haben will. Seine Besucher läßt er auf unserem Parkplatz parken und rüberlaufen, damit sein Platz für seine Gäste frei bleibt. Er benutzt unsere Mülltonne und entsorgt dort auch seinen Sperrmüll, der dann wochenlang bei uns rumliegt. Seine Familie und Gäste laufen über unser Grundstück, bzw das eines anderen Nachbarn, weil es kürzer ist. Jahrelang hatte er einen alten, platten Anhänger bei uns geparkt, damit er sein Grundstück nicht verschandelt. Da helfen nur klare Ansagen, sonst passiert gar nichts. Was mich allerdings wundert ist, dass diese 1,5m bereits über eure Terrasse laufen. Habt ihr keine 3m Abstand halten müssen oder gibt es eine Genehmigung des Nachbarn hierfür? Also wie gesagt, ich würde ihn klagen lassen und abwarten.
In Antwort auf:Vor Generationen haben Großväter Grundstücke per Handschlag getauscht. Hinterlegt ist schriftlich gar nichts.
Das war aber auch damals nicht ganz richtig. Kataster gibt es in Kroatien spätestens seit der K.u.K.-Zeit, so hat man mir in Omis auf dem Grundbuchamt gesagt. Wer also danach per Handschlag ein Grundstück erworben hatte, der musste sich eben darum kümmern, dass es eingetragen wird. Ein Wisch mit zwei Unterschriften von Zeugen, die längst verstorben sind, ist nur sein Papier wert. Etwas anders ist es mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag. Da könnte dein Nachbar drauf bestehen, aber damit könntet ihr den Verkäufer des Grundstücks auch rankriegen. Ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Vielleicht will der Typ nur mal sehen, was ihr für Leute seid, ob ihr leicht unterzubuttern seid, was ihr euch gefallen lasst, ob ihr bereit seid, für euer Recht zukämpfen. Da die Mühlen der Justiz nur langsam arbeiten, kann man das versuchen.
In Omis geht es schon sehr viel zügiger. Dort wollte jemand direkt am Strand ein Haus bauen (zwischen Nemira und Mala Luka) und kam gerade mal dahin, die Baugrube auszuheben. Da hatte sein Nachbar gegen die (AFAIK erteilte) Baugenehmigung geklagt und Recht bekommen. Seitdem ruht die Sache (offene Baugrube).
Nur mal so zur Information: Das mit den Eintragungen ins Kataster- und Grundbuch war früher so eine Sache. Es ist richtig, daß es schon in der K.u.K. Zeit Grundbücher gegeben hat. Die sind aber häufig nicht fortgeführt worden, weil der Grundstückswechsel "unter der Hand" abgewickelt worden ist, damit man die dann fälligen Steuern nicht zahlen musste. Auch das ist ein Grund, warum hier manches nicht so geregelt ist, wie man es sich wünschen würde. Kann im vorliegenden Fall übrigens auch so sein.
Da fällt mir zu diesem Thema gerade noch etwas ein. Muss nicht direkt mit diesem Fall zusammen hängen, zeigt aber die Problematik. In den Grundbüchern sind teilweise heute noch Menschen als Eigentümer eingetragen, die schon lange verstorben sind. Die Erben haben sich nicht um den verwaltungstechnisch notwendigen Ablauf gekümmert und ein Nachfahre hat dann, ohne einen Erbschein zu haben, das Grundstück übernommen. Die Überschreibungen und Eintragungen wurden nicht für notwendig gehalten. Meist kamen dafür nur der älteste Sohn in Frage. Die Sitte rührt noch von den ganz alten, allerdings nie aufgeschriebenen Bräuchen der slawischen "Udruga" her. Was Udruga ist, kann man bei "Google" nachlesen. (Übrigens sehr interessant)
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