Niemand steinigt hier! Ein Charterschiff ist Funk-ausrüstungspflichtig! Ein mit Funk ausgerüstetes Schiff benötigt ein Crewmitglied mit Funklizenz- dies muss nicht der Skipper sein. LG
In Antwort auf:Wer kann mir denn jetzt mal definitv sagen was sich in der Gesetzeslage (vorallendingen WO steht es genau drin?)verändert hat bezüglich Funklizenzen?
Da sollte man zunächst einmal klären, welche Funklizenz in welchem Land Du denn meinst ?
Also im Kroatienforum denke ich, dass sie nicht die Bestimmungen für Finnland meint! Ergo bin ich davon ausgegangen, dass die Gewässer der kroatischen Adria gemeint waren. Oder liege ich da falsch?
Wie gut muss das Englisch sein um die Prüfung zu bestehen?
Nachdem es in HR lediglich eine Funklizenz, die für dt. Touristen im Zusammenhang mit dem Küstenpatent in Deutsch geprüft wird, liegt jedenfalls die Vermutung nahe, dass sie möglicherweise doch die deutschen Funklizenzen meint, deren es zweierlei gibt. Eine separate Funklizenz gibt es zudem in Kroatien meines Wissens nicht. Die Seefunklizenz in Deutschland z.B. wird ausschl. in Englisch geprüft - die Binnenfunklizens jedoch lediglich in Deutsch.
Also grundsätzlich weiss ich ja jetzt was ich für Kroatien benötige, aber darüber hinaus würde mich noch interessieren was ich für Lizenzen in D brauche? SRC ist ja für den Küstenbereich gilt das auch gleichzeitig für Binnen? Muss man dafür eine andere Lizenz haben? Was ist mit den Niederlanden, wenn ich dort eine Yacht chartern wollen würde? (ich weiss gehört hier ja eigentlich nicht hin aber vielleicht weiss es ja jemand von euch?)
Was ist denn nun wahres dran, das man generell auch hier in D eine Funklizenz braucht?
VG Hase (durch den Dschungel nicht mehr durchblickt)
In Antwort auf:Die Seefunklizenz in Deutschland z.B. wird ausschl. in Englisch geprüft - die Binnenfunklizens jedoch lediglich in Deutsch.
Alles klar ?
Natürlich! Von einer Binnenfunklizenz war ja auch nie die Rede, denn sie will ja auf dem kroatischen Meer funken. Und die Funklizenz fürs Meer gilt nicht auf Binnengewässern, zumindest nicht bei uns in Österreich! Und mit durchschnittlichen Englischkenntnissen sollte es keine Schwierigkeiten geben (ist natürlich relativ). Weiters kann ich nur sagen, dass die Kroaten diesbezüglich konsequent sind. In Griechenland benötigt man für ein Charterschiff keine Funklizenz, für NL kann ich das nicht beantworten. Weiters ist in Kroatien geplant das GMDSS Certificate zur Pflicht zu machen. Wie dies in nächster Zeit ratifitiert wird bleibt abzuwarten! LG
Zitat von Hase ... Was ist denn nun wahres dran, das man generell auch hier in D eine Funklizenz braucht? VG Hase (durch den Dschungel nicht mehr durchblickt)
Guckst Du hier:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Das ist die Behörde die die dafür zuständig ist.
Da zählt weniger die Meinung, sondern die Gesetze. Jedenfalls benötigt man für Binnen ein gesondertes F-Zeugnis, das UBI.
ZitatDie Seefunklizenz in Deutschland z.B. wird ausschl. in Englisch geprüft..Und mit durchschnittlichen Englischkenntnissen sollte es keine Schwierigkeiten geben
..dann ist man auf der sicheren Seite:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
In Antwort auf:Wie gut muss das Englisch sein um die Prüfung zu bestehen?
In meiner Prüfung war das ein Witz. Viele haben sich den engl. Prüfungsteil nicht zugetraut und haben sich dann schier in den Hintern gebissen, weil der Teil so leicht war.
Wenn man in diesem Teil durchfällt, dann muss man auch nur den Teil wiederholen.
Also bissel Vokabeln lernen und einfach probieren.
Gruß Volker
(Meine Prüfung ist ca. 5 Jahre her, weiß nicht genau, ob sich was geändert hat)
Zitat Eine separate Funklizenz gibt es zudem in Kroatien meines Wissens nicht.
Gibt es doch. Neben der Lizenz die bei dem Küstenpatent inkl. ist kann man auch GMDSS machen die weltweit, auch in D, gültig ist. Das man nach 5 Jahren wieder zum Amtsarzt mußte ist Geschichte zumindest für private. Gruß Herbert
Was Du für eine Funklizenz benötigst, wenn Du in hollands Grachten, Kanäle und Flüsse herumfährst, kann ich Dir mit lezter Bestimmtheit nicht sagen, denke aber, dass die deutsche UBI-Funklizenz auch dort gilt.
Für alle Küstengebiete = Seegebiet A1, benötigst Du mind. SRC: Seegebiet A1: Gebiet, in dem mindestens eine Küstenfunkstelle über UKW-Funk hörbereit ist und ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. Wenn Du mit Deinem Sportboot die Nord- und Ostseeküste und große Teile des Mittelmeers bis max. 60 sm Abstand zur Uferzohne befährst, ist eine UKW/DSC Seefunkanlage ausreichend. Die UKW/DSC-Reichweite beträgt max. 60 sm, UKW-Sprechfunkreichweite max. 30 Seemeilen, abhängig von Antennenposition und z.B. Wetter.
Im übrigen gilt z.Z.: mind. 1 Person muß die Funklizenz haben und bei sich an Bord haben, für das Funkgerät, was im jeweiligem Schiff eingebaut ist. Alle funkausrüstungspflichtigen Schiffe, dazu zählen auch (deutsche, meines Wissens alle Schiffe der EU) Charterschiffe müssen ein DCS-Funkgerät an Bord haben; um diese zu bedienen, benötigst Du SRC.
Für Schiffe, die keine DSC-Funkanlage an Bord haben, aber ein herkömmliches UKW_Funkgerät, reicht das "alte" UKW-Funksprechzeugnis, ohne DSC. Sportboote: kleiner als 12 m müssen nicht, aber empfehlenswert, mit einer Funkanlage ausgerüstet sein. Ab 12 m Länge ist lediglich eine UKW-Funkanlage vorgeschrieben.
In naher Zukunft muß der Skipper, bisher genügte eine Person, der über Küste/See fährt, mind. eine SRC-Funklizenz vorweisen können. Mit Recht, denke ich, denn wer Menschen über See "transportiert" muss auch Hilfe holen können.
Wenn Du also im Mittelmeer, an europ. Küsten (Nord-/Ostsee, Atlantik, Spanien, Portugal hat teilweise keine DSC-Überwachung) und innerhalb Hollands herum fährst, benötigst Du meines Wissens die Funklizenzen UBI und SRC.
LRC: Seegebiet A2: Gebiet bis zu 150 sm Abstand zur Küste, in dem mindestens eine Küstenfunkstelle über Grenz- und Kurzwelle hörbereit ist und ununterbrochen für GW/KW-DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. Zusätzlich zur UKW-Anlage ist eine GW/KW-Funkanlage notwendig, um Kontakt zur Küstenfunkstelle herzustellen. Es besteht für Sportboote keine Ausrüstungspflicht, aber empfehlenswert, mit diesen Anlagen, denn UKW-Sprechfunk geht nur bis max. 30Sm, ca.50 der digitale DSC-Signal.
Seegebiet A3: Ein Gebiet (ohne A1 und A2), d.h. größer als 150 SM Abstand zu Küsten, nicht ab 70° der Pole, innerhalb der Überdeckung eines geostationären Inmarsat-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen über Inmarsat-Anlagen zur Verfügung steht. Machst Du Transatlantikreisen, kannst Du mit Inmarsat-Satellitenfunkeinrichtungen (Inmarsat -B oder -C) Kontakt zum Festland und damit auch zu einer Küstenfunkstelle herstellen und auch telefonieren. Die starken Kurzwellenanlagen bieten insbesondere nachts aufgrund geringer Aufladung der Ionosphäre eine extrem hohe Reichweite. Es besteht keine Ausrüstungspflicht für Sportboote mit Inmarsat-Anlagen.
Uff, ich glaube, das ist jetzt alles.
_/) ~~~~_/)~~~~~~~~~ Liebe Grüße, Uwe _/) ~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~ ... Segeln ist das zweitschönste Erlebnis!
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.