Ich habe vor, mit zwei Freunden im Sommer in Kroatien segeln zu gehen. Nun kam die Frage auf, ob die Lizenz die der Skipper (Spanier) hat ausreicht um in Kroatien segeln zu dürfen.
Er besitzt die P.E.R. (Patron de Embarcaciones de Recreo), womit man wohl Segelyachten bis 12m fahren darf. Laut der Schule wo er die Lizenz erworben hat, braucht er um in Kroatien segeln zu dürfen keine weiteren Befähigungen.
Trifft das auch für die Funklizenz zu? Ist die mit in der P.E.R. inbegriffen (er hat in der Ausbildung wohl nur Grundzüge des Funkens gelehrt bekommen) oder muss er (bzw. ein andres Crewmitglied) diese noch erwerben?
Hoffe, die Fragen wurden bislang noch nicht gestellt (habe zumindest nichts derartiges gefunden).
Vielen Dank schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Der Patrón de Embarcaciones de Recreo, gilt in Spanien für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Kiellänge, die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen und Kanaren bewegen. In anderen Erklärungen heisst es auch: ...der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht.
Für die Küstenfahrt sind in Spanien die Führerscheine für Küstenfahrt (Patrón para navegación básica), große Küstenfahrt (Patrón de embarcaciones de recreo) und Seefahrt (Patrón de Yate bzw. Capitán de yate) vorgeschrieben.
Jetzt kläre doch mal bitte ab was auf dem "Lappen" steht, Fahrtgebiet, Funk, u.s.w. Solche Papiere haben in der Regel den erklärenden Text in der Landessprache und in Englisch. Die englische Version wäre mir zur Beurteilung wesentlich lieber.
Die Lizenz wollte er mir mal scannen und schicken (dauert halt bei nem Spanier immer etwas länger ;-) ), damit ich dann auch bei ner Charterfirma mal nachfragen kann. Habe sie zwar schon mal in der Hand gehabt, kann mich aber auch nicht mehr erinnern, was da alles bescheinigt war.
Melde mich dann nochmal, sobald ich sie vorliegen habe.
In Antwort auf:Trifft das auch für die Funklizenz zu? Ist die mit in der P.E.R. inbegriffen (er hat in der Ausbildung wohl nur Grundzüge des Funkens gelehrt bekommen) oder muss er (bzw. ein andres Crewmitglied) diese noch erwerben?
Sollte die Funklizenz nicht in dem Bootspatent enthalten sein, muß zumindest 1 Crewmitglied diese haben, sonst wird´s nix mit chartern. Charterschiffe sind grundsätzlich ausrüstungspflichtig in Bezug auf Seefunk - daher muß jemand an Bord eine Funklizenz besitzen.
Soweit ist das schon klar... Was ich aber bislang noch nicht rausfinden konnte ist, ob in der P.E.R. ne Funklizenz dabei ist. Konnte mir bislang weder mein spanischer Freund (Skipper) noch die Schule sagen wo er damals das Patent erworben hat. Müsste aber - wenn es dabei war - wohl auf seinem Ausweis stehen, oder?
Hansi, ich bleibe dabei, Patent scannen, neutralisieren (pers.Daten) und hier reinstellen. Alles Andere ist Kaffeesatz deuterei. Nach meinen Unterlagen, leider von 1997, hat das spanische Binnenpatent diese eigenartige Ausnahme mit den span. Inseln vor denen es ebenfalls gilt. Von Funk steht überhaupt nichts drin.
Ich behaupte mal, ohne es beweisen zu können, wenn ein kroatischer Beamter den Skipper kontrolliert, liest der mit Begeisterung den englischen und nicht den spanischen Text. Und wenn da etwas von Binnen und nichts von Funk drin steht, hat er höchst wahrscheinlich ein Problem, der Skipper.
Das auf deutschen Binnen- wie Seepatenten nichts von Funk steht ist doch wohl klar. Eben, weil es spezielle Funkzeugnisse gibt. In meinem Autoführerschein steht ja auch nicht drin, dass ich ein SSS-Patent habe.
In Antwort auf:Das auf deutschen Binnen- wie Seepatenten nichts von Funk steht ist doch wohl klar.
Naja - soooo klar ist das nun acuh wieder nicht. Bevor es die getrennten Binnen- und Seefunklizenzen gab, kannte man in Deutschland nur eine Funklizenz für beide Gewässearten (BFZ I = Englisch, BFZ II = Deutsch und AFZ= BFZ I mit Kurzwellen). Da wäre ein entsprechender Eintrag sehr wohl möglich gewesen.
Also...... Habe mir heute mal die P.E.R. angeschaut. a) ist sie nur auf spanisch und valencianisch - nichts auf englisch b) ist da auf der Rückseite nur geschrieben, dass die Karte nicht übertragbar ist, nur zusammen mit Personalausweis gilt und dass er halt nur Boote bis 12m und bis 12sm fahren darf
Also kein Hinweis auf ne Funklizenz.
Nach Rücksprache mit ner Charterfirma aus Kroatien dann die Bestätigung: Die P.E.R. reicht nicht aus. Eine separate Funklizenz muss also her. (in Spanisch: Certificado para la emisora VHF)
@all: ...fragst Du drei verschiedene Leute, bekommst du drei verschiedene Antworten... Habe heute mit ner anderen Charterfirma telefoniert wegen nem Angebot zu ner Yacht und da auch nochmal das Thema Funklizenz angesprochen. Die Antwort: "Hat denn keiner IRGENDEINE Funklizenz, z.B. vom Fliegen, Feuerwehr, o.Ä? Das reicht, wird nicht so eng gesehen..."
http://www.onlinewahn.de/ Gestalten und ausdrucken und zufaxen. Ich hab noch nie gehört, dass es wegen eines fehlendem Funkzeugnisses einen Unfall gab. Ich musste aber leider schon viele kotzmässige Funksprüche auf anal 72 anhören. mr3
Ich würde es ausprobieren, so ein Teil im schlimmsten spanischen Dialekt anzufertigen. Lesen kann es sowieso keiner, macht was her und ist bei Untergangsstimmung eher zweitrangig. mr3 - gut dass wir absolut gesetzestreu sind
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