Also Leute ich finde das hier ist ein ernstes Thema. Mit dem Gedanken befasse ich mich auch seit längerem. Und für dämliche Sprüche gibt es andre Rubriken.
naja manche haben es leicht manche schwerer , bei mir war es so ich konnte es mri aussuchen kroatische stattsangehörigkeit oder deutsch !?!? was hab ich wohl genommen ??? ja genau kroatisch hehe ^^ naja hat nix gekostet
Bilo jednom u Hrvatskoj, Zapamtite Vukovar wer mehr über Vukovar und seine familien, krieg usw.. wissen will einfach mich fragen ^^
Ich habe von meiner Anwältin gehört, dass die Bedingung zur Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft für Kinder von Kroaten nicht so schwer sein sollen. Weiß jemand genau was? Oder muss ich mich an das Konsulat wenden? Und kann ich da anrufen und das auf Deutsch regeln (leider wurde ich nicht zweisprachig erzogen, lerne zwar seit 4 Jahren auf der VHS Köln, aber es fällt mir schwer mich in der Hinsicht dann auszudrücken)
P.S.: Da ich Grundbesitz in Kroatien habe würde es vieles für mich vereinfachen kroatische Staatsbürgerin zu sein
Wenn deine Eltern bei deiner Geburt beide Kroaten waren, solltest du die kroatische Staatsbürgerschaft eigentlich ohne Probleme bekommen.
Es sähe schon anders aus wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und du in Deutschland geboren bist. Dann hättest du kein Anrecht nach dem Abstammungsprinzip und es würde komplizierter werden.
Es ist relativ leicht, die kroatische Staatsbürgerschaft zu bekommen, wenn ein Elternteil die kroatische Staatsangehörigkeit hat bzw. zum Zeitpunkt der Geburt hatte. Allerdings muß man höllisch aufpassen, daß dabei die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch verloren geht. Dies wurde bereits mehrfach aufführlich erörtert, zB hier: Doppelte Staatsbürgerschaft (2)
Welche Vorteile versprichst Du Dir denn vom Wechsel zur kroatischen Staatsbürgerschaft, nur weil Du dort Grundbesitz hast?
@Slava: Ich habe eine Klage gegen meinen Bruder in Kroatien eingereicht - er hat mir schrift. zugesichert, mir seinen Anteil an dem Familiengrundstück zu geben - das war vor 4 Jahren seitdem weigert er sich und wir haben keine Kontakt. Das Problem, sagt meine Anwältin kann sein, dass die Richterin sagt daas sie für Deutsche nicht zuständig ist. DAS Grundstück ist über 70 Jahre in Familienbesitz und der Drecksack will es doch nicht - er überschreibt es aber nicht weil er weiß, das ich es will. Somit musste ich jetzt Klage einreichen und habe aber auch paralel in Deutschland einen Anwaltstermin damit er endlich unterschreibt. Noch dazu waren meine Eltern beide Deutsche - allerdings hat mein Vater sich 1992 seine kroatische Staatsbürgerschaft zurückgeholt. Bei binationalen Eltern verliert man doch nicht die Deutsche oder habe ich da was falsches gelesen - und selbst wenn? Bin in Deutschland geboren - zählt das nicht? Was würde mir den passieren, wenn ich keine Deutsche mehr wäre?? Weiß das jemand? Brauche ich dann eine Arbeitserlaubnis? Aufenthaltserlaubnis? Ich glaube da guckt mein Chef (seit 17 Jahren da, vorher 3 Jahre Ausbildung) ein wenig doof, wenn ich mit sowas ankomme. Seltsamerweise musste ich bei Beantragung des Erziehungs- und Kindergeldes meiner Tochter angeben seit wann ich in Deutschland wohne...... seltsam oder? Wenn man eine deutsche Geburtsurkunde, pass, Ausweiß und der Vater 1968 eingebürgert wurde.... Kind wurde 2004 geboren, also bin ich doch auch für die behörden nicht ganz Deutsch....
Zitat von Kati74@Slava: Ich habe eine Klage gegen meinen Bruder in Kroatien eingereicht - er hat mir schrift. zugesichert, mir seinen Anteil an dem Familiengrundstück zu geben - das war vor 4 Jahren seitdem weigert er sich und wir haben keine Kontakt. Das Problem, sagt meine Anwältin kann sein, dass die Richterin sagt daas sie für Deutsche nicht zuständig ist. DAS Grundstück ist über 70 Jahre in Familienbesitz und der Drecksack will es doch nicht - er überschreibt es aber nicht weil er weiß, das ich es will. Somit musste ich jetzt Klage einreichen und habe aber auch paralel in Deutschland einen Anwaltstermin damit er endlich unterschreibt. Noch dazu waren meine Eltern beide Deutsche - allerdings hat mein Vater sich 1992 seine kroatische Staatsbürgerschaft zurückgeholt. Bei binationalen Eltern verliert man doch nicht die Deutsche oder habe ich da was falsches gelesen - und selbst wenn? Bin in Deutschland geboren - zählt das nicht? Was würde mir den passieren, wenn ich keine Deutsche mehr wäre?? Weiß das jemand? Brauche ich dann eine Arbeitserlaubnis? Aufenthaltserlaubnis? Ich glaube da guckt mein Chef (seit 17 Jahren da, vorher 3 Jahre Ausbildung) ein wenig doof, wenn ich mit sowas ankomme. Seltsamerweise musste ich bei Beantragung des Erziehungs- und Kindergeldes meiner Tochter angeben seit wann ich in Deutschland wohne...... seltsam oder? Wenn man eine deutsche Geburtsurkunde, pass, Ausweiß und der Vater 1968 eingebürgert wurde.... Kind wurde 2004 geboren, also bin ich doch auch für die behörden nicht ganz Deutsch....
Ich habe mir jetzt mal das ganze Gesetz durchgelesen, und so wie ich es verstanden habe solltest du aufgrund deiner Abstammung väterlicherseits eigentlich keine Probleme haben die kroatische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Du mußt aber nochmal bei jemand nachfragen der sich professionell mit solchen Dingen befasst, vor allem bei den Fragen bezüglich deines weiteren Status in Deutschland wird dir hier kein Laie wirklich antworten können.
Zitat von Kati74...Ich habe eine Klage gegen meinen Bruder in Kroatien eingereicht - er hat mir schrift. zugesichert, mir seinen Anteil an dem Familiengrundstück zu geben - das war vor 4 Jahren seitdem weigert er sich und wir haben keine Kontakt. Das Problem, sagt meine Anwältin kann sein, dass die Richterin sagt daas sie für Deutsche nicht zuständig ist...
Das scheint mir doch ein ziemlich durchsichtiges Manöver zu sein: Deine Anwältin will Dich (vermutlich) schon mal darauf einstimmen, daß Du in dem gerichtlichen Verfahren unterliegst und Dir (vorsorglich) schon mal die Schuld dafür in die Schuhe schieben, denn Eigentumsrecht hat mit Staatsbürgerrecht nichts zu tun. Kein Gericht kann Deinen Bruder zwingen, seinen Grundstücksanteil abzugeben, WENN er diesen rechtmäßig (vgl. deutsches bzw. kroatisches Erbrecht ?) erworben hat. Deshalb überprüfe Deine Rechtsposition bevor Du einen ggf. aussichtlosen Rechtsstreit anfängst. Was hast Du denn in der Hand? Die schriftliche Zusage Deines Bruders ist das Papier nicht wert, WENN es kein rechtsverbindlicher (d.h. notariell beglaubigter) Vertrag ist. Darauf ließe sich mE bestenfalls eine Schadenersatzklage aufbauen. Es ist mE auch illusorisch, mit Annahme der kroatischen Staatsbürgerschaft Deine Rechtsposition verbessern zu wollen. Das funktioniert nicht, denn Eigentumsrecht kann nicht mit Staatsbürgerrecht ausgehebelt werden.
Zitat von Kati74...Noch dazu waren meine Eltern beide Deutsche - allerdings hat mein Vater sich 1992 seine kroatische Staatsbürgerschaft zurückgeholt. Bei binationalen Eltern verliert man doch nicht die Deutsche oder habe ich da was falsches gelesen - und selbst wenn? Bin in Deutschland geboren - zählt das nicht? Was würde mir den passieren, wenn ich keine Deutsche mehr wäre?? Weiß das jemand? Brauche ich dann eine Arbeitserlaubnis? Aufenthaltserlaubnis? ??
(Zitat aus) § 25 STAG: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html "(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt... Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat. (Anm. einen solchen Vertrag gibt es mit Kroatien nicht) (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann." (Zitatende)
Bei Verlußt der deutschen Staatsangehörigkeit bist Du in Deutschland Ausländer und unterliegst dem Ausländerrecht, maW: Du brauchst (als Nicht-EU-Bürger) eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung! (Ich glaube auch, da guckt Dein Chef ein wenig doof) Deshalb ist es mE widersinnig und schädlich, wegen einer Grundstücksangelegenheit die Staatsangehörigkeit zu wechseln und damit den Verlußt der deutschen Staatsagehörigkeit zu riskieren. Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden sich ua hier: http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/za...keitsrecht.html und in mein meiner Zusammenfassung in der Anlage.
Zitat von Kati74...Ich habe eine Klage gegen meinen Bruder in Kroatien eingereicht - er hat mir schrift. zugesichert, mir seinen Anteil an dem Familiengrundstück zu geben - das war vor 4 Jahren seitdem weigert er sich und wir haben keine Kontakt. Das Problem, sagt meine Anwältin kann sein, dass die Richterin sagt daas sie für Deutsche nicht zuständig ist...
Die Ermittlung des zuständigen Gerichts ist Sache der Anwältin, BEVOR eine Klage erhoben wird. Lehnt das Gericht die Klage wegen Unzuständigkeit ab, dann nicht wegen Deiner Staatsangehörigkeit sondern wegen des groben anwaltlichen Fehlers, die Klage beim falschen (dh unzuständigen) Gericht einzureichen.
Es wäre ein weiterer grober anwaltlicher Fehler, zur "Heilung" dieser anwaltlichen Fehlleistung Dir einen Wechsel der Staatsangehörigkeit (mit den bekannten Nachteilen) zu empfehlen.
Zitat von Kati74...Ich habe eine Klage gegen meinen Bruder in Kroatien eingereicht - er hat mir schrift. zugesichert, mir seinen Anteil an dem Familiengrundstück zu geben - das war vor 4 Jahren seitdem weigert er sich...
Kein Gericht kann Deinen Bruder zwingen, seinen Grundstücksanteil abzugeben, WENN er diesen rechtmäßig (vgl. deutsches bzw. kroatisches Erbrecht ?) erworben hat. Deshalb überprüfe Deine Rechtsposition bevor Du einen ggf. aussichtlosen Rechtsstreit anfängst. Was hast Du denn in der Hand? Die schriftliche Zusage Deines Bruders ist das Papier nicht wert, WENN es kein rechtsverbindlicher (d.h. notariell beglaubigter) Vertrag ist...
Kati74, da ich vermute, daß Dein Rechtsstreit mit Deinem Bruder eher auf eine Erbauseinandersetzung hinaus laufen könnte, schick ich Dir in der Anlage mal, was ich eben auf meinem PC zum kroatischen Erbrecht gefunden habe.
Kati74, da ich vermute, daß Dein Rechtsstreit mit Deinem Bruder eher auf eine Erbauseinandersetzung hinaus laufen könnte, schick ich Dir mal einen Link mit Informationen zum kroatischen Erbrecht: http://www.successions-europe.eu/de/croatia/topics
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