wir fahren von 17.08.-01.09.nach Kroatien und Ende Sep läuft der Ausweis ab, gibt es da irgendwelche probleme?? Denn es heißt ja immer,der Ausweis muss so und so lange gültig sein,stimmt das??
Mein Ausweis ist 4 Tage nach meiner Einreise nach Kroatien abgelaufen. Der Grenzbeamte hat zwar etwas das Gesicht verzogen, aber der Ausweis muss eben nur für den Aufenthalt gültig sein. War er in meinem Fall dann nicht. Ich habe aber vorher einen vorläufigen Ausweis beantragt, da man durch Slowenien auch mit vorläufigen Ausweis fahren kann. Für die Einreise nach Kroatien braucht man aber einen vorläufigen Reisepass. Aber da dein Ausweis bis Ende September gültig ist, ist das ja alles nicht erforderlich.
Wie gesagt, mein Ausweis war noch 4 Tage gültig bei der Einreise. Der Grenzer hat zwar etwas doof geschaut, aber hätte ja sein können, dass ich nur 4 Tage bleibe. Dem war nicht so, aber ich hab mal drauf gehofft, dass ich nicht irgendwo meinen Ausweis brauche.... Für die Rückfahrt hatte ich einen vorläufigen Ausweis dabei, nach Slowenien bzw. durch Slowenien reicht der nämlich.
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.
stimmt leider, was Vera sagt. Bei mir war nämlich genau das das Problem. Mein neuer Perso kam ein paar Tage zu spät. Ich hätte also für Kroatien einen vorläufigen Reisepass beantragen müssen, obwohl zur Zeit eigentlich gar keinen Pass wollte. Dafür wären die biometrischen Fotos nötig gewesen, ich hätte also nochmal welche machen lassen müssen. Da mein alter Pass noch ein paar Tage gültig war, habe ich mir einen vorläufigen Perso ausstellen lassen (der alte wird dann gleich entwertet) und bin mit dem Pass in Kroatien eingereist. Für Slowenien reicht ein vorläufiger Personalausweis, die Rückfahrt war dann also kein Problem (hab extra vorher nochmal in der Botschaft in Berlin nachgefragt).
Tja, daher weiß ich relativ gut Bescheid, wie die Verhältnisse momentan (kann sich ja schnell ändern) liegen
Ein (gültiger oder bis max.5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise bis zu 90 Tagen erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Einen Reisepass müssen jedoch folgende Personen vorweisen: Ausländische Staatsbürger, die eine Jagd- oder Sportwaffe oder eine nach kroatischen Vorschriften in den Reisepass einzutragende Ware einführen möchten, Personen, die mit in ihren Reisepässen eingetragenen minderjährigen Kindern reisen und Minderjährige, die noch keinen Personalausweis haben. Ein gültiger Reisepass ist auch empfehlenswert für Fahrten in Richtung Dubrovnik, da hier bei Autofahrten das Staatsgebiet von Bosnien & Herzegowina durchquert wird.
Achtung bei Flugreisen: Bei Einreise am Luftweg kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Die ÖAMTC-Touristik empfiehlt daher, Flugreisen nur mit einem gültiger Reisepass oder Personalausweis anzutreten.
Kinder Wenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder ein eigenes Reisedokument.
Grüße
Markus
_____________ Grüße aus Tirol - dem der Alpen - "Robinson-Ferien" Fan
Die Bestimmungen legt allerdings Kroatien fest und nicht der Staat aus dem man kommt - deshalb sollten es die kroatischen Bestimmungen sein, die für Österreichische Staatsbürger anders sind als für Deutsche. Aber was mich schon etwas wundert, dass für die Bürger der "westlichen" EU Länder da unterschiedliche Regeln für die Einreise in Kroatien gelten...
Grüße
Markus
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