Kurze Geschichte: Ein Freund, der in Kroatien lebt, ist in Italien straffällig geworden und hat ein Einreiseverbot für 5 Jahre bekommen. Jetzt möchte er uns in Deutschland besuchen und weiß nicht, ob das Verbot für die gesamte EU gilt!? Ich gehe mal davon aus, daß es nur für Italien gilt, oder ???? Wenn jemand da Bescheid weiß, bitte um Hilfe! HVALA!
Hallo, natürlich zählt so ein Einreiseverbot im ganzen Schengenraum, und nicht nur in Italien. Da haben alle Länder die gleichen Kontrollen und kontrollieren auch für die Partnerländer. Eurem Freund sollte aber eröffnet worden sein, für was seine Einreisesperre ist und was er beachten muss. Wenn er keine Erlaubnis zur Einreise beantragt hat, darf er üblicherweise auch nicht legal nach Deutschland einreisen. Ein neuer Pass nützt da gar nichts. Die einfachste und sicherste Lösung wäre natürlich, er fragt einfach bei den italienischen Behörden nach oder liest genau seine Papiere, die er damals erhalten hat. Es wäre übrigens gut, wenn ihr euch anmelden würdet, sonst schreibt da bestimmt keiner weiter!
Das ist so nicht richtig und hat auch nichts mit dem Schengenraum zu tun. Ein Einreiseverbot in Italien betrifft kein anderes Land,er kann jederzeit in Deutschland einreisen.
Ein Einreiseverbot eines anderen Schengenlandes steht einer Einreise nach Deutschland natürlich entgegen. Der für die Kontrolle ausschlaggebende Artikel 5 SGK (Schengener Grenzkodex) wird von der Person nicht erfüllt, da ein Einreiseverbot eines Schengenstaates besteht. Wäre dies nicht so, würden ja die gemeinsamen Kontrollen keinen Sinn machen. Einfach gesagt: Ein Land will eine Person nicht, die anderen halten sich auch daran und verweigern die Einreise.
Das ist keineswegs lächerlich ! Hättest Du mal nachgelesen, wüsstest Du das.
Zitat: ------- Schengener Grenzkodex Artikel 5
Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige (1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechsmonatszeitraum gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende Einreisevoraussetzungen:
Er muss im Besitz eines oder mehrerer gültiger Reisedokumente sein, die ihn zum Überschreiten der Grenze berechtigen. Er muss im Besitz eines gültigen Visums sein, falls dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (1), vorgeschrieben ist, außer wenn er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels ist. Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben. Er darf nicht im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein. Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen und darf insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen ausgeschrieben worden sein. -------
Lächerlich finde ich das auch auf keinen Fall. Ich denke, dass der oder die Betreffende das auch nicht mehr als lächerlich empfindet, wenn die Einreise verweigert wird und eventuell noch eine Strafe bezahlt werden muss. Ein Einreiseverbot wird übrigens nicht für Kleinigkeiten ausgesprochen, da stecken oft schon größere Straftaten dahinter.
Du bist und bleibst ein Komiker.Das was da geschrieben steht,ist noch nie umgesetzt worden.Die Computer sind nicht richtig vernetzt.Es ist ein leichtes in Deutschland einzureisen,und wie die Italienische und deutsche Polizei zusammenarbeitet hat man bei den Mafiamorden von Duisburg gesehen.Zu dem Schund den Du da geschrieben hast kann ich nur eines sagen "Papier ist dehnbar".Man merkt ja immer wieder wie leicht gesuchte Verbrecher nach Deutschland einreisen.Wer weiß ob der Karacic auch in Deutschland war.Wundern würde es mich nicht.
@cabrio: Ob es jemandem auf die eine oder andere Weise gelingt, steht hier ja nicht zur Debatte. Es geht darum, dass es NICHT ERLAUBT ist - das war die Frage, die übrigens schon vor einem Jahr gestellt wurde.
Und: Bavarac kennt sich aus, das weiß ich aus erster Hand.
Zitat von TineRo@cabrio: Ob es jemandem auf die eine oder andere Weise gelingt, steht hier ja nicht zur Debatte. Es geht darum, dass es NICHT ERLAUBT ist - das war die Frage, die übrigens schon vor einem Jahr gestellt wurde. Und: Bavarac kennt sich aus, das weiß ich aus erster Hand.
Zum ersten gibts in Deutschlsnd keine Grenzkontrollen.Zum zweiten ist in keinem deutschen Computer vermerkt das er ein Einreiseverbot hat.Das wäre nur der Fall bei einem Kapitalverbrechen.Laut einem Kriminalbeamten könnte der Mann in Italien für eine Tat ein Einreiseverbot bekommen,und für die selbe Tat würde er in Deutschland kein Einreiseverbot bekommen.Im übrigen gibt es noch keine einheitliche EU Verfassung.
Du bist und bleibst ein Komiker.Das was da geschrieben steht,ist noch nie umgesetzt worden.Die Computer sind nicht richtig vernetzt.Es ist ein leichtes in Deutschland einzureisen,und wie die Italienische und deutsche Polizei zusammenarbeitet hat man bei den Mafiamorden von Duisburg gesehen.Zu dem Schund den Du da geschrieben hast kann ich nur eines sagen "Papier ist dehnbar".
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !
Führen wir uns doch bitte nochmals vor Augen, worum es überhaupt geht, lieber cabrio :
In Antwort auf:Kurze Geschichte: Ein Freund, der in Kroatien lebt, ist in Italien straffällig geworden und hat ein Einreiseverbot für 5 Jahre bekommen. Jetzt möchte er uns in Deutschland besuchen und weiß nicht, ob das Verbot für die gesamte EU gilt!?
Wenn dieser Kroate nun in die EU einreisen will, muß er entweder eine EU-Außengrenze passieren, oder per Flugzeug in die EU einreisen. In beiden Fällen werden Paßkontrollen durchgeführt - zumindest stichprobenartig ! Wenn er einem Einreiseverbot unterliegt wird er entweder an der Grenze abgewiesen, oder am Flughafen direkt in Gegenrichtung geschickt ! Der "Schund", den ich geschrieben habe stammt nicht von mir, sondern ist eine Auszugskopie des Schengener Grenzkodex Artikel 5
Daß Theorie und Praxis oft weit auseinanderklaffen, ist unbestritten. Ich habe lediglich die rechtlichen Tatsachen geschildert. Allerdings glaube ich kaum, daß Du in der Lage bist zu beurteilen, ob das "noch nie umgesetzt" worden ist oder nicht !
In Antwort auf:Daß Theorie und Praxis oft weit auseinanderklaffen, ist unbestritten. Ich habe lediglich die rechtlichen Tatsachen geschildert. Allerdings glaube ich kaum, daß Du in der Lage bist zu beurteilen, ob das "noch nie umgesetzt" worden ist oder nicht
Das wollte ich mit meinem Beitrag auch zum Ausdruck bringen.
@Fred Rink Lieber Fred, es geht zwar um einen Kroaten aber anscheinend nicht um eine Schwerkriminellen. Das er über eine Ausengrenze muß,ist richtig,aber wenn es so wäre wie Du meinst, dann dürften nicht so viele Schwerverbrecher und Terroristen sich in Europa quer über alle Grenzen bewegen können.Ob,und wie das alles umgesetzt wird kann ich sicher nicht bewerten. Es wird aber immer Wege geben trotz Einreiseverbot in das Land zu gelangen.
In Antwort auf:Lieber Fred ,es geht zwar um einen Kroaten aber anscheinend nicht um eine Schwerkriminellen.
Nein ?? Du schreibest ja selbst "anscheinend" was beweist, daß Du es selbst ja garnicht weißt ! Wegen Bagatellen bekommt niemand Einreiseverbot in die EU !
In Antwort auf:Das er über eine Ausengrenze muß,ist richtig,aber wenn es so wäre wie Du meinst,dann dürften nicht so viele Schwerverbrecher und Terroristen sich in Europa quer über alle Grenzen bewegen können.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, denn das hat mit der vorliegenden Sache außer Polemik nichts zu tun !
In Antwort auf:Es wird aber immer Wege geben trotz Einreiseverbot in das Land zu gelangen.
Natürlich, das hatte ich ja auch eingeräumt. Aber hier ging es rein um die rechtliche Seite. Wie, was und wo sich so etwas in der Praxis abspielt (abspielen kann), wissen weder Du noch ich.
Ich glaube auch, dass eine weitere Diskussion entbehrlich ist. Die Tatsachen wurden beschrieben. Ob das jetzt geglaubt wird oder nicht, ist eigentlich egal. Auf alle Fälle ist es ein großes Risiko, eine Reise mit Ziel Deutschland zu unternehmen. Und noch ein kleiner Hinweis: Sollte es, wie Du gesagt hast, trotzdem mit einer Einreise nach Deutschland "klappen", begeht Dein Freund eine Straftat im Bundesgebiet und wird (im Falle einer Kontrolle), aber spätestens bei der Ausreise wegen unerlaubtem Aufenthalt beanzeigt.
Zitat von BavaracIch glaube auch, dass eine weitere Diskussion entbehrlich ist. Die Tatsachen wurden beschrieben. Ob das jetzt geglaubt wird oder nicht, ist eigentlich egal. Auf alle Fälle ist es ein großes Risiko, eine Reise mit Ziel Deutschland zu unternehmen. Und noch ein kleiner Hinweis: Sollte es, wie Du gesagt hast, trotzdem mit einer Einreise nach Deutschland "klappen", begeht Dein Freund eine Straftat im Bundesgebiet und wird (im Falle einer Kontrolle), aber spätestens bei der Ausreise wegen unerlaubtem Aufenthalt beanzeigt.
Kein Problem bei unserer Justiz kriegt der höchstens ein paar Sozialstunden.
Das wird ja immer krimineller... Und die meisten Forum-Mitglieder sind behilflich und verhalten sich nach dem Motto: "Hitler's Helfer". Natürlich mit dem Bewußtsein und der Konsequenz Deutschland noch unsicherer zu machen...
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