Hallo,habe in einem ähnlichen Kroatienforum den Artikel über den Immobilienkauf in Kroatien von Soline mit großen Interesse gelesen! Haben mich sehr überzeugt bis auf diesen Tipp! Letztendlich sollte man versuchen, in dem Hauptkaufvertrag eine Klausel einzubauen, die besagt, dass der Restkaufpreis innerhalb von 8 Tagen gezahlt werden muss, wenn die Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Das hat den Vorteil, dass der meist einheimische Verkäufer dort Druck macht, damit sie schneller erteilt wird und er zu seinem Geld kommt. Nun komme ich aber bei diesem speziellen Vorschlag zu der Überzeugung ,das er sehr schwer umzusetzten sein wird: Welcher Verkäufer wartet auf sein Restgeld (Hauptanteil) 6Monate oder in manchen Fällen bis zu 2 Jahren! Oder wer unterschreibt einen Kaufvertrag ohne Gegenleistung! So kann es natürlich auch passieren das der Käufer die Zeit abwarten muß bis der Verkäufer ihm den Zugang zum Haus erlaubt! Das heißt keine Arbeiten sind am Haus zu tätigen,bis zu 2 Jahren! Dann wird doch dieses Objekt uninteressant? Oder hat schon mal jemand die Erfahrung gemacht ,das die Genehmigung vom Ministerium aus Zagreb nicht erteilt wurde? Aus welchen Gründen zB? Dann ist diese Vorgehensweise natürlich unerlässlich! Wie sind eure Erfahrungen beim Immokauf in HR abgelaufen,speziell bei der Restgeldbezahlung!? Auf viele Antworten freut sich der Schorsch! Grüße von Schorsch!
Hi Schorsch,
eine Absage vom Ministerium bekommst du nur wenn an deinem Hauptwohnsitz Kroaten auch kein Eigentum kaufen dürfen!
So war es jedenfalls bei uns, da wurde sogar konkret der Bezirk herangezogen!
Frage in deiner Gemeinde ob Kroaten hier Grundstück kaufen dürfen - ist die Antwort "Ja" - bekommst
du ebenso vom Ministerium das ok.
lieben Gruß
Martin
Ja, das habe ich auch schon überlegt. Der Tip ist zwar logisch, aber unrealistisch. Ich habe auf die Genehmigung durch das Ministerium sechs oder sieben Jahre gewartet, weil dies oder das nicht in Ordnung war. Kein Verkäufer hätte so lange gewartet. Im Gegenteil, es wird ganz schön Druck gemacht, dass das Geld bei Unterschrift vorliegt.
die Genehmigungsvoraussetzungen kannst Du im Vorfeld selbst überprüfen bzw. von einem Fachmann/frau überprüfen lassen. Damit Du aber bis zur Genehmigung abgesichert bist (besonders wegen der Kaufpreiszahlung) solltes Du eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Ich weiß nicht genau wie der kroatische Fachausdruck heißt, aber im Endeffekt entspricht dies einer Auflassungsvormerkung bzw. noch einer Grundschuldeintragung in Deutschland. Diese Eintragung sichert ab, dass der Verkäufer die Immobilie nicht noch einmal veräußern oder belasten kann. Jeder seriöse Notar wird Dir dazu raten und dich auch darüber aufklären. Gruß Ursula
Hallo Martin,das dürfte bei mir kein Problem sein,bei uns gibts ein paar kroatische Mitbürger die Häuser besitzen! Hallo Jutta,genau das habe ich mir eben bei diesem Tipp auch gedacht,das kein Verkäufer so lange auf sein Geld wartet! Hallo Ursula,deine Idee ist sehr gut,das im Grundbuch ein Eintrag vorgenommen wird! Sollte der Verkäufer versuchen das Haus nochmal zu verkaufen,ist bei Grundbuchdurchsicht dieser Eintrag ersichtlich! Hat noch jemand Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Grüße von Schorsch!
Noch eine kurze Info wegen der Zeitdauer des Genehmigungsverfahrens. Man sollte den Verkauf sowieso nicht bei einem Notar bzw. Advokat tätigen, der vom Verkäufer benannt wurde, sondern sich einen Notar seines Vertrauens suchen. Weder der Käufer noch der Verkäufer können beim Ministerium nachfragen, Druck ausüben oder ähnliches. Das kann nur der lt. Kaufvertrag bevollmächtigte Notar bzw. Advokat. Deshalb ist es sinnvoll die Bezahlung bzw. die Restbezahlung des Honorar`s an die Genehmigung zu knüpfen.
holidays88 hat definitiv Recht. Der Notar in Kroatien beglaubigt lediglich Unterschriften, anders als bei uns hat er mit dem von ihm beglaubigten Vertrag hinterher nicht mehr das Geringste zu tun.
Auch auf die Gefahr hin, dass mein Wissensstand nicht mehr aktuell ist (ich habe 1997 ein Haus und 1999 noch ein Grundstück dazu in Kroatien gekauft):
Man geht in einen Papierladen und kauft dort einige vorgedruckte Formulare (Ugovor o kupoprodaji nekretnina). Dieses Formular füllt man gemeinsam mit dem Verkäufer aus und lässt die Unterschriften beim nächsten Notar (javni biljeznik)beglaubigen. Dann sendet man den Kaufvertrag, eine beglaubigte Kopie des Staatsangehörigkeitsnachweises des Verkäufers (Domovnica), einen maximal 6 Monate alten Grundbuchauszug und eine beglaubigte Kopie des eigenen Reisepasses nach Zagreb ---- und dann wartet man. Übrigens: ich habe seinerzeit selbst beim damals zuständigen Außenministerium persönlich vorgesprochen,wurde promt empfangen und erhielt die erbetene Auskunft "das dauert noch, aber Sie bekommen die Genehmigung".
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