in der Suche und bei Google finde ich leider nichts. Bevor ich die Versicherung anrufe, vielleicht weiß es einer von euch schon so .
Darf ein kroatischer Staatsbürger meinen in Deutschland zugelassenen PKW in Deutschland, Österreich und Kroatien fahren ? Meine mal gelesen zu haben, dass ein "Ausländer" kein deutsches Auto fahren darf, kein Versicherungsschutz.
Möchte einen Kroaten mitnehmen nach Kroatien und möchte mich beim fahren mal ablösen lassen - geht das ?
Für wissende Antworten wäre ich dankbar. Schönen Sonntag
dann ruf mal lieber Deine Versicherung an: die wird Dir ( wahrscheinlich) sagen, dass der Versicherungsschutz auch den berechtigten Fahrzeuglenker umschließt , was ja zutrifft, wenn Ihr Euch beim Fahren ablöst. Was anderes ist eine angebl. kroat. Bestiimmung, die gegen das Vermieten von Autos zum Schutze der heimischen Verleihfirmen bestehen soll: hiernach darf der Kroate nicht das im Ausland zugelassene Auto - selbständig / alleine - in Kroatien fahren. Mit Dir als Beifahrer dürfte es da allerdings auch keine Probleme geben.
Zitat von Rassmusdann ruf mal lieber Deine Versicherung an: die wird Dir ( wahrscheinlich) sagen, dass der Versicherungsschutz auch den berechtigten Fahrzeuglenker umschließt , was ja zutrifft, wenn Ihr Euch beim Fahren ablöst. Was anderes ist eine angebl. kroat. Bestiimmung, die gegen das Vermieten von Autos zum Schutze der heimischen Verleihfirmen bestehen soll
Wie oft denn noch???
Das hat NUR was mit der Verzollung des Fahrzeugs zu tun und sonst garnix
Der Versicherung ist das wurscht, wer das Auto fährt, seiden, es sind bestimmte Fahrergruppen vertraglich augeschlossen. (U-23 z.B.)
Als Deutscher darf man auch nicht in Deutschland mit CRO-Kennzeichen rumfahren, wenn man nicht einen zweiten Wohnsitz in CRO nachweisen kann.
Wer z.B. in der Schweiz ein Auto gekauft hat, darf das nicht mit den CH- Kennzeichen nach D überführen.
Zitat von Rassmusdann ruf mal lieber Deine Versicherung an: die wird Dir ( wahrscheinlich) sagen, dass der Versicherungsschutz auch den berechtigten Fahrzeuglenker umschließt , was ja zutrifft, wenn Ihr Euch beim Fahren ablöst. Was anderes ist eine angebl. kroat. Bestiimmung, die gegen das Vermieten von Autos zum Schutze der heimischen Verleihfirmen bestehen soll
Wie oft denn noch??? Das hat NUR was mit der Verzollung des Fahrzeugs zu tun und sonst garnix Der Versicherung ist das wurscht, wer das Auto fährt, seiden, es sind bestimmte Fahrergruppen vertraglich augeschlossen. (U-23 z.B.) Als Deutscher darf man auch nicht in Deutschland mit CRO-Kennzeichen rumfahren, wenn man nicht einen zweiten Wohnsitz in CRO nachweisen kann. Wer z.B. in der Schweiz ein Auto gekauft hat, darf das nicht mit den CH- Kennzeichen nach D überführen.
Stimmt zu 100%, hat nicht mit der Versicherung zu tun sondern nur mit der Steuer.
und wenn Du Dich noch so aufregst: die Frage war ja , ob sie sich beim Fahren ablösen lassen kann?!Das hat nichts mit dem Verzollen - wohl aber damit zu tun, ob sie den Versicherungsschutz verliert, wenn sie einem Anderen das Lenkrad überläßt. Ich bleibe dabei: sie kann sich beim Fahren ablösen lassen ad 1) hinsichtlich des Versicherungsschutzes (,der nicht tangiert wird) und ad 2) auch hinsichtl. eigentl. entgegenstehender kroat. Bestimmungen über das Führen nicht in Kroatien zugelassener Fahrzeuge - wenn , was ich ausdrücklich erwähnt habe - sie dabei ist.
Solange der Besitzer des Fahrzeugs seine Einwilligung gibt darf der andere Fahrer (hierbei Kroate) das Fahrzeug fahren. Da du ja neben ihm sitzt kein Problem, ohne dich im Wagen, nur mit Erlaubnis bei der nächsten Polizeistelle beglaubigen lassen.
Das hatten wir hier irgendwann schon mal. Ich finde jetzt aber den Beitrag nicht mehr. Da gab es noch mehr solcher Kuriositäten, teilweise auch aus Kroatien.
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