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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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petra1958 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.150

14.03.2008 17:32
#41 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hallo tine,

da bin ich ja froh, dass ich doch nicht zu dämlich bin, um mal etwas zu erklären...

In Antwort auf:
Bei Tinimia klang das so, als ob man immer wieder ein halbes Jahr draußen sein müsste - da hat deine Rechnung also schon gepasst.

auf diesen (für mich) bürokratischen blödsinn, hatte ich die rechnung aufgebaut...

In Antwort auf:
Nur muss man eben nicht nach 90 Tagen wieder für 180 Tage außerhalb Kroatiens sein, sondern diese 90 Tage kann man auf ein halbes Jahr verteilen.

und diese regelung macht (für mich) sinn...

lieben gruß

petra

TineRo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5.556

14.03.2008 17:32
#42 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
wenn Sie 90 Tage am Stück bleiben, müssen Sie ein halbes Jahr warten und können erst dann wieder einreisen."


Ich bin mir sicher, dass die das so gesagt haben. Aber wohl auch nicht genau wissen, wie das alles wirklich geregelt ist. Denn nach Petras Rechnung wäre das so wirklich Blödsinn.
Mir hat man`s vor ein paar Jahren auch anders erklärt, also so wie oben steht.

Bavarac hat mir damals geholfen, mich durch diese Regelungen durchzufinden. Vielleicht könnte der auch jetzt nochmal fragen....?

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

15.03.2008 08:53
#43 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo an alle,

ich mußte damals beim Konsulat mindestens 5 Telefonate führen, bis ich endlich mit dem kompetenten Sachbearbeiter verbunden war und jemand an der Strippe hatte, der mich davon überzeugt hat, dass seine Aussagen stimmen. Vorher hatten mir die diversen Konsularangestellten die ich am Telefon hatte auch total verschiedene Versionen genannt.

Es wundert mich nur immer wieder, welche Wellen eine "kleine" Änderung eines Gesetzes das schon lange besteht, machen kann. Man sollte doch davon ausgehen, dass sich diejenigen die es betrifft schon von Anfang an damit befasst haben. Aber glaubt mir, obwohl wir uns sehr oft und auch lange an einem Stück in HR aufhalten, haben wir mit dieser Regelung noch niemals Schwierigkeiten gehabt (d.h. wir sind in 6 Monaten noch nie über 90 Tage gekommen). Und für die "Rentner" die in der glücklichen Lage sind in HR zu überwintern oder den ganzen Sommer dort zu verbringen, hat sich mit der Gesetzesänderung nur ein Vorteil aufgetan. Denn Sie können nun eine Aufenthaltsgenehmigung für 6 Monate beantragen.

Übrigens gilt diese Regelung mit den 90 Tagen für touristischen Aufenthalt genauso in Deutschland!

Gruß Ursula

littlelinus Offline



Beiträge: 35

15.03.2008 13:42
#44 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
Hallo zusammen,

kurze Frage, was ist wenn mein Mann Kroate ist und auch in Kroatien lebt? Ist es denn wirklich so kompliziert eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Kann er denn sich in Kroatien an eine örtliche Stelle wenden und das "reinholen" seiner Frau nach Kroatien beantragen?

vielleicht wisst ihr da ja mehr wie ich
danke
petra1958 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.150

15.03.2008 13:59
#45 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hallo littlelinus,

hab dir eine pm geschickt...

lg

petra

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

15.03.2008 14:09
#46 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
In Antwort auf:
kurze Frage, was ist wenn mein Mann Kroate ist und auch in Kroatien lebt? Ist es denn wirklich so kompliziert eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Kann er denn sich in Kroatien an eine örtliche Stelle wenden und das "reinholen" seiner Frau nach Kroatien beantragen?

vielleicht wisst ihr da ja mehr wie ich
Keine Regel ohne Ausnahme. Zwar gilt diese Ausnahme hauptsächlich für Geschäftsleute aber die Familien-Zusammenführung ist doch auch ein Sonderfall

In Antwort auf:
Novina u Zakonu o strancima je da se zahtjev za izdavanje odobrenja za PRVI PRIVREMENI BORAVAK podnosi nadležnoj diplomatskoj misiji, odnosno konzularnom uredu Republike Hrvatske (članak 48. stavak 1. Zakona).
Zahtjev za izdavanje odobrenja za prvi privremeni boravak stranac može podnijeti i u policijskoj upravi, odnosno policijskoj postaji ako:
za to postoji ozbiljan humanitarni razlog
• se traži spajanje obitelji s azilantom
• se radi o stipendistu u okviru programa odobrenog od ministarstva nadležnog za poslove obrazovanja i znanosti
• se radi o strancima iz članka 132. stavka 1. točke 1. i 2. Zakona o strancima (osnivači vlastitog trgovačkog društva i obrtnici)
Svrhe radi kojih se može odobriti privremeni boravak su:
• spajanje obitelji
• rad
• srednjoškolsko obrazovanje i studiranje
• znanstveno istraživanje
• humanitarni razlozi
Iznimno, strancu se može odobriti privremeni boravak i u druge svrhe, najduže do 6 mjeseci u godini dana (članak 51. Zakona o strancima).

Außerdem hat mir neulich jemand versichert, dass das möglich ist.
Also – Antrag beim MUP-Zagreb stellen.

Hier hast du den Link zu den Formularen


http://www.mup.hr/UserDocsImages/obr1A.pdf
littlelinus Offline



Beiträge: 35

15.03.2008 14:18
#47 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

danke für den Link zu diesem Mup-Antrag. Hab den nun gleich mal ausgedruckt und werd mir den mal durchlesen und ausfüllen.
Gurß

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

15.03.2008 16:05
#48 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Wenn du kein Kroatisch kannst, lasse dir das Zitat oben von deinem Mann übersetzen.
Das ist Auszug aus dem Gesetzbuch

Und da steht es unmissverständlich, dass du den Antrag auch in Zag stellen kannst
Valonia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 942

15.03.2008 16:35
#49 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich bin gerade am Zusammenstellen meiner Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis. Vom Konsulat wurde mir folgende Aufstellung gemacht über die notwendigen Dokumente:

- Ein Antragsformular im Konsulat besorgen
- 2 Farbfotos Größe 30x35 mm
- Heiratsurkunde, übersetzt, nicht älter als 3 Monate
- Domovnica des Ehemannes, nicht älter als 3 Monate
- Internationale Geburtsurkunde
- Einen Gehaltsnachweis (also Lohn- oder Gehaltsabrechnung)
- Einen Katasterauszug über Grundbesitz in Kroatien, nicht älter als 3 Monate
- Mein polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille und übersetzt
- Ärztliches Gesundheitsattest, übersetzt, nicht älter als 3 Monate
- Krankenschein HRD 111, nicht älter als 3 Monate

Ich bin Deutsche und mit einem Kroaten verheiratet. Wir suchen allerdings dort keine Arbeit, da wir Rentner sind.

churchilla Offline



Beiträge: 24

15.03.2008 16:47
#50 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Ihrem Fall sollte es überhaupt keine Probleme geben,da Sie unter die Rubik Familienzusammenführung fallen. Sie können sogar eine unbefristete Aufenthaltgenehmigung beantragen.
LG
Churchilla

Valonia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 942

15.03.2008 17:28
#51 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Danke Churchilla, das werde ich dann auch machen.

dtonal Offline



Beiträge: 5

30.03.2008 17:10
#52 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

aloha,

versteh ich das jetzt richtig, das ich mich als urlauber der jeden tag seinen standort wechseln will mich jedesmal darum kümmern muss mich anzumelden, bzw. das der gastgeber mich anmeldet?!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

30.03.2008 17:33
#53 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

So steht es jedenfalls hier: http://croatia.hr/Deutsch/Home/Prijava.aspx

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Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

30.03.2008 17:35
#54 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
als urlauber der jeden tag seinen standort wechseln will

Wo bzw. wie willst Du denn jeweils übernachten ?

dtonal Offline



Beiträge: 5

30.03.2008 18:25
#55 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

wir wollen halt jeden tag den campingplatz oder die unterkunft wechseln und uns dabei das land anschaun. ganz ehrlich, diese regelung ist sehr abschreckend!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

30.03.2008 18:28
#56 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Was ist an der Regelung denn abschreckend? Du musst sowieso an jeder Rezeption oder beim Vermieter deinen Pass abgeben und dieser erledigt die Anmeldung dann für dich. Du als Tourist hast damit normalerweise nicht zu tun.

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dtonal Offline



Beiträge: 5

30.03.2008 20:20
#57 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

für mich ist das sehr befremdlich. was ist z.b. wenn ich bei nem freund übernachte. muss ich mich dann ja auch anmelden. ausserdem missfällt es mir das ein staat seine urlauber dermaßen überwacht... aber das ist natürlich ansichtsache. welchen vorteil das dem land wirklich bringt ausser den bürokratischen ausbau...

tinimia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.392

30.03.2008 20:22
#58 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
<< welchen Vorteil es dem Land bringt <<<<

z.B. die Kurtaxe ??

Viele Grüße - Tinimia

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

30.03.2008 20:30
#59 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von dtonal
für mich ist das sehr befremdlich. was ist z.b. wenn ich bei nem freund übernachte. muss ich mich dann ja auch anmelden. ausserdem missfällt es mir das ein staat seine urlauber dermaßen überwacht... aber das ist natürlich ansichtsache. welchen vorteil das dem land wirklich bringt ausser den bürokratischen ausbau...


Das ist in jedem Land so, nicht nur in Kroatien. Wenn du im Schwarzwald Urlaub machst, muss der Vermieter dich auch anmelden. Es besteht eine generelle Meldepflicht, erstens für die Kurtaxe und zweitens dient es auch deiner Sicherheit, falls du irgendwo abhanden kommst.

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dtonal Offline



Beiträge: 5

30.03.2008 20:49
#60 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Vera

Das ist in jedem Land so, nicht nur in Kroatien.


das stimmt so aber nun wirklich nicht. seit dem ich mit zelt & auto unterwegs bin hab ich noch nie davon gehört das ich mich darum selbst bemühen sollte und das dermaßen hohe strafen angesetzt werden.natürlich wird mir in dem ein oder anderem land oder region eine kurtaxe berechnet. das ich selbst nichts damit zu tun habe stimmt ja so auch nicht. wenn ich die nachricht der oben genannten seite richtig deute ist es ja meine pflicht zu kontrollieren ob alles seinen geregelten gang nimmt. anscheinend versteht mich keiner das ich es einfach sehr nervig finde das auf jedem campingplatz zu tun, mich drum zu kümmern das ich angemeldet bin wenn ich bei couchsurfern schlafe oder wenn ich jmd privat frage ob ich auf seinem grundstück zelten darf.

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