auch auf der Phyrn Autobahn in Österreich gehts voran. hab gestern auf der rückreise diese bilder vom tunnel bei st. pankratz gemacht. die (neue) rechte röhre ist nun befahrbar, hingegen wird die alte linke röhre nun restauriert. lt tafelanschrieb bis Dez 2009...
Bilder bei St. Pankratz:
Auch am Bosrucktunnel wird gearbeitet. so wie es aussieht wird die zweite Brücke vor dem Tunnel (zwischen Tunnel und Mautstation) errichtet:
Bosrucktunnel: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Dem Bosrucktunnel auf der Pyhrn Autobahn A 9 steht ein umfangreiches Wartungsprogramm bevor. Beginnend von Sonntag, den 6. April 2008, werden in insgesamt 21 Nächten Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt. Dafür wird der Verkehr in diesen Nächten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr an den Portalen für jeweils 30 Minuten wechselweise angehalten. In vier Nächten muss der Tunnel für den gesamten Verkehr gesperrt werden.
Hallo Die 2.Röhre hier betrifft NICHT den Bosrucktunnel, sondern nur einen kleinen Tunnel ca. 2km in der Nähe von St.Pankratz auf der Pyhrn-Autobahn (nicht Phyrn). Die 2. Röhre des ca. 7km langen Bosrucktunnel muß erst gebaut werden 3-5 Jahre. Dann folgt noch die Tunnelkette Klaus, welche momentan nur einspurig befahrbar ist. Diese wird noch ca. 10 Jahre dauern bis diese fertig ist. Hier kommt es aber auch immer zu Staus, da es leider genug Autofahrer gibt, welche statt den vorgeschriebenen 80 km/h im Tunnel mit nur 50 Sachen durch den Tunnel "brausen". Viele Grüße Pez
In Antwort auf:welche statt den vorgeschriebenen 80 km/h im Tunnel mit nur 50 Sachen durch den Tunnel "brausen".
Das siehst du falsch.... 80km/m sind nicht vorgeschrieben, sondern höchstens erlaubt.
ich denke da liegst du falsch ferdinanda... laut der STVO sind die 80 km/h eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit. und ich kenne jemanden der wegen zu starker unterschreitung dieser geschwindigkeit auch schon ein knöllchen in österreich bekommen hat mit der begründung der verkehrsbehinderung...
In Antwort auf:laut der STVO sind die 80 km/h eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit.
Und ich denke, da liegst du falsch. Die weißen Schilder mit rotem Rand geben die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. Die blauen Schilder geben an, welche Mindestgeschwindigkeit auf welcher Spur gefahren werden darf.
Aus Wikipedia: Neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen auch eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mehr als 45 bis 80 km/h (länderabhängig) erreichen können, sind von der Autobahnbenutzung ausgeschlossen. Dies geschieht, da langsamere Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern und sich so die Unfallgefahr erhöht.
Ich glaube, in Deutschland liegt diese Grenze bei 50 km/h. Meine Fahrprüfung ist schon ein paar Tage her.
In Antwort auf:ich denke da liegst du falsch ferdinanda... laut der STVO sind die 80 km/h eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit.
Was wäre mit einem alten 2CV mit 18 PS, der dort nur 70 fahren könnte? Die Beschilderung in der EU ist ziemlich einheitlich, ein weißes Schild mit rotem Ring und der Zahl 80 in der Mitte zeigt eindeutig die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit an. Nimm ein paar Auffrischungsfahrstunden und du wirst es erfahren.
@petra du hast völlig Recht. Ob es allerdings sinnvoll ist mit sonem Teil auf die Autobahn zu gehen steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Teil laut FZ-Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 61 km/h eingetragen hat darf ich damit auf die Autobahn. Und Rundes Schild mit weißem Feld und rotem Rand mit 80: unter optimalen Bedingungen ist eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h zulässig.Dies gilt auch beim Überholen. Gruß Werner
Zitat von FredinadaWas wäre mit einem alten 2CV mit 18 PS, der dort nur 70 fahren könnte?
Dachte immer, daß diese die ich fuhr ca. 21 PS hatte...
Da gibt es sogar einige Stellen auf Autobahnen, auf denen es (für andere Fahrzeuge nicht merklich) auf einer längeren Strecke konstant ein wenig hochwärts geht. Wie z. B. Singen-Stuttgart kurz vor dem Schönbuch-Tunnel... Kurz vor dem Tunnel war ich da schon mal bei max. 60 km/h... Da war nix mit runterschalten und noch etwas mehr Gas geben...., dachte der Ventilator verreckt mir dann wieder, ....wie schon einmal auf dem Killesberg direkt an der Ampel...
Zitat von ziceradie 80 sollte man nicht überschreiten, aber man sollte auch keine 50 fahren... zumindest sofern es die bedingungen zulassen. wie gesagt, kenn da einen der wegen verkehrsbehinderung aus genau dem grund zur kasse gebeten wurde.
Richtig so! Die Polizei macht aber auch Ausnahmen. Waren äußerst zuvorkommend, fanden schnell die Ursache und waren zudem noch unglaublich hilfsbereit (und auch noch recht gutaussehend)...
In Antwort auf:ich denke da liegst du falsch ferdinanda... laut der STVO sind die 80 km/h eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit.
In Antwort auf:evtl hab ich mch auch falsch ausgedrückt.
Falsch ausgedrückt? Daß hörte sich aber anders an... lies doch mal, was du geschrieben hast. Eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit gibt es nicht, wenn, dann vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit oder vorgeschriebene Mindestgeschwindig, die ein Fahrzeug zu erreichen in der Lage sein muß. Es gibt auch eine Richtgeschwindigkeit, deren Überschreitung nicht empfohlen wird, aber nicht verboten ist.
In Antwort auf:Was kann man/frau schon bei einem 80 er falch verstehen wenn man/frau VERSTEHEN WILL
Die Aussage war doch genau gegenteilig:
laut der STVO sind die 80 km/h eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit. und ich kenne jemanden der wegen zu starker unterschreitung dieser geschwindigkeit auch schon ein knöllchen in österreich bekommen hat mit der begründung der verkehrsbehinderung...
also 80 sollte man da schon fahren :D
Da ist nichts falsch zu verstehen, das war einfach falsch ausgedrückt!
Hallo - habts mich auch nicht richtig verstanden. sorry möchte ein beispiel bringen:
. . . wenn ich z.b. im velebit- tunnel, wo meines wissens nach auch ein 80er gilt, nur 50 fahren würde . . .
ich glaube, da würde ich geteert, gefedert, und in einer ausweiche eingemauert ! wen ich die ungeduldigen handzeichen der polizeiposten richtig deute, wird erwartet so etwa ECHTE 85 zu fahren, das ist bei den Tacho- und Mess-Toleranzen so knappe 100 am Tacho. würde aber gerne genauere INFO hier im Forum erhalten.
Eigentlich ging es am Anfang nur um die Bedeutung dieses Schildes: Eindeutig: zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, solange, bis es durch das entsprechende Schild aufgehoben wird. Eine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit gibt es nicht, nur eine empfohlene.
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