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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 24 Antworten
und wurde 4.478 mal aufgerufen
  
 Anfragen und Beiträge aller Art zum Thema Kroatien - Sonstiges
Seiten 1 | 2
gast ( Gast )
Beiträge:

03.04.2008 21:39
Rechte als Unfallgeschädigter, Unfall in Kroatien Antworten
Hallo
mal eine interessante Frage fuers Forum, denke das interessiert vielleicht mehrere ?

Wie ist die Abwicklung wenn ein deutsches KFZ in CRO beschaedigt wird, der Verursacher es zugegeben hat und auch der Versicherung gemeldet hat.
Versicherung hat ein Gutachten erstellt, aber eher so larifari.

Habe ich ein Recht als Deutscher in D ein Gutachten zu erstellen und wie sieht es dann aus ?
Sollte man gleich Anwalt einschalten oder wie sollte man am besten vorgehen ?

Denke ich bin nicht die einzige, hatte aber noch nie so einen Fall.

Vielen Dank fuer eure Tipps.

LG
Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

03.04.2008 21:51
#2 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

Die Sache ist ganz einfach.
Mit einem in Deutschland oder im sonstigem Ausland versicherten Fahrzeug, solltest du sehr gut aufpassen, dass du keinen Unfall erleidest, sofern du keine Vollkaskoversicherung hast. Ansonsten kann es jahrelang dauern, bis die kroatische Versicherung deinen Schaden ersetzt. Polizei, Gutachten und Anwalt sind in den wenigsten Fällen behilflich.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.820

03.04.2008 21:52
#3 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

Ich bin mal in Porec von einer Oma gerammt worden,die von links kam. Polizei war da ,hat alles aufgenommen und mir mündlich bestätigt, dass ich im recht war. Meine KFZ Versicherung beinhaltet auch eine Rechtsschutzversicherung. Die habe ich angerufen und die haben mir einen Deutschsprachigen Anwalt aus Zagreb empfohlen.Da mein Auto noch fahrbereit war, habe ich dann dem Anwalt von Deutschland aus Fotos gemailt und er hat sich den Unfallbericht der Polizei besorgt. Er hat alles für mich erledigt und nach einiger Zeit war die geforderte Summe auf meinem Konto. Vorsicht in Urlaubsgebieten mit Alkohol, der Unfall war morgens um 1/2 8 beim Brötchenholen passiert, trotzdem mußte ich als Unschuldiger blasen. Die Oma allerdings auch. Waren aber beide nüchtern und mußten das gegenseitig schriftlich bestätigen.

gast ( Gast )
Beiträge:

03.04.2008 22:09
#4 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

Tja, nachdem ich mein Auto richtig auf dem Parkplatz von Plodine geparkt habe und beim einkaufen war, hat mir so ein netter Mann beim Rueckwaertsrausfahren die linke vordere Seite om Auto komplett mitgenommen.

Was fuer ein Glueck das er gewartet hat (dem Himmel sei Dank) er haette ja auch fahren koennen (Aussage von ihm)

Hab mich ja auch -lichst bedankt, was fuer mich eigentlich Charaktersache ist, das wenn man etwas beschaedigt auch da bleibt.

Na ja, trotzallem rentiert es sich einen Gutachter in D einzuschalten und einen Anwalt/Rechtsschutz vorhanden ?
Der Schaden ist naemlich hoeher als wie sie begutachtet haben ?

Es hoert sich ja so an, als wenn meine Vollkasko dafuer einspringen soll. Der wo meinen Wagen beschaedigt hat, hat zum Glueck vor einem Monat eine Versicherung abgeschlossen.







fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.820

03.04.2008 22:11
#5 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

In Antwort auf:
Na ja, trotzallem rentiert es sich einen Gutachter in D einzuschalten und einen Anwalt/Rechtsschutz vorhanden

???

gast ( Gast )
Beiträge:

03.04.2008 22:20
#6 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

???
Hab ich was falsches geschrieben ?
Es kann doch nicht angehen, das ich nur den halben Schaden ersetzt bekomme ?

Und die Frage war/ist grundsaetzlich, bringt es was wenn ich meinen Anwalt einschalte. Angeblich hat Kroatien ja kein Abkommen mit D.

Es geht jetzt doch hier nicht um wie oder was, sondern nur wie kann man vorgehen und welche Rechte habe ich als Deutscher bzw. wie kann ich vorgehen.

Denke das wird evtl. auch andere interessieren, die evtl. mal in so eine Lage kommen und hier im Forum lesen und sich informieren.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.820

03.04.2008 22:22
#7 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

In Antwort auf:
Na ja, trotzallem rentiert es sich einen Gutachter in D einzuschalten und einen Anwalt/Rechtsschutz vorhanden ?

Dieser Satz ergibt für mich keinen Sinn..

gast ( Gast )
Beiträge:

03.04.2008 22:26
#8 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

fredinada

hast recht, sorry aber ich denke, du weisst auch so um was es geht oder nicht ?

O.k. danke und sorry das ich die Frage gestellt habe.

Laku Noc an alle.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.820

03.04.2008 22:34
#9 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

In Antwort auf:
fredinada

hast recht, sorry aber ich denke, du weisst auch so um was es geht oder nicht ?

O.k. danke und sorry das ich die Frage gestellt habe.




Wenn ich es nicht wüßte, hätte ich auch nicht geantwortet. Warum denn jetzt beleidigt? Der Satz ergab wirklich keinen Sinn.

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

04.04.2008 08:24
#10 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten
In Antwort auf:
Es hoert sich ja so an, als wenn meine Vollkasko dafuer einspringen soll.


1. Du hast eine Vollkaskoversicherung, diese deckt die Schäden an Deinem Fahrzeug ab, und holt sich dann den Betrag vom Schuldigen. Eine Rückstufung bzw. Selbstbehalt wird doch auch die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen ?
In Antwort auf:
Der wo meinen Wagen beschaedigt hat, hat zum Glueck vor einem Monat eine Versicherung abgeschlossen.

2. Besteht in Kroatien etwa keine (Haftpflicht) Versicherungspflicht????
In Antwort auf:
Was denn nun ?

Haste verstanden oder nicht ?

.

NEIN, NEIN und nochmals NEIN
In Antwort auf:
...... ergibt für mich keinen Sinn..

Für mich übrigens auch nicht, es ist zwar bekannt, daß einige Länder extrem niedere Deckungssummen haben, und deshalb wird ja der Abschluß einer Kaskoversicherung empfohlen, also was soll - bei einem Blechschaden - alles ???
Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.936

04.04.2008 08:30
#11 RE: Rechte als Unfallgeschädigter, Unfall in Kroatien Antworten
Zitat von reini62
In Antwort auf:
Es hoert sich ja so an, als wenn meine Vollkasko dafuer einspringen soll.


1. Du hast eine Vollkaskoversicherung, diese deckt die Schäden an Deinem Fahrzeug ab, und holt sich dann den Betrag vom Schuldigen. Eine Rückstufung bzw. Selbstbehalt wird doch auch die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen ?


Sicher? Ist es nicht für die Vollkaskoversicherung viel weniger Aufwand, den Schaden einfach zu zahlen, den Versicherungsnehmer hochzustufen und die Sache dann als erledigt zu betrachten? Es kostet doch wieder Zeit und Geld, die Schadenssumme aus dem Ausland einzutreiben, vor allem, da Unstimmigkeiten bei der Höhe des Schaden vorliegen. Denn schließlich ist das kroatische Gutachten lt. Aussage der Geschädigten zu niedrig angesetzt.

________________________
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Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

04.04.2008 08:53
#12 RE: Rechte als Unfallgeschädigter, Unfall in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Ist es nicht für die Vollkaskoversicherung viel weniger Aufwand, den Schaden einfach zu zahlen, den Versicherungsnehmer hochzustufen und die Sache dann als erledigt zu betrachten?

Das darf sie garnicht - sie tritt nur vorübergehend in Vorleistung und holt sich dann die ganze Kohle vom Unfallverursacher.
Was sie sich nicht holt ist die SB an der VK-Vers.
Die kann sich der Geschädigte nur auf anderem Weg beim Schädiger holen ....

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

04.04.2008 10:18
#13 RE: Rechte als Unfallgeschädigter, Unfall in Kroatien Antworten
In Antwort auf:
2. Besteht in Kroatien etwa keine (Haftpflicht) Versicherungspflicht????

Natürlich ist sie Pflicht, aber…
in CRO wird die Versicherung 1X jährlich bezahlt - zusammen mit dem TüV und Zulassung. Sie nennen das „Registracija“

Es sind nicht wenige, die das Geld nicht aufbringen können und lieber ohne fahren.
Soll heißen, die Autos sind nicht nur unversichert, sondern auch ohne TüV und Zulassung
Sailor Offline



Beiträge: 505

04.04.2008 10:36
#14 Wer, Wo, Wie ! ! ! Antworten

Mal unabhängig von der ausschweifenden Diskussion ein paar hilfreiche Kommunikationsdaten für den Fall der Fälle.

Haftpflicht- Versicherer des Schadensverursachers nicht bekannt?
Sie können ihn beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180-25026) erfragen.
Dazu müssen Sie angeben: Ihre eigene Anschrift, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters und das Unfalldatum.


Der Schadensverursacher ist im Ausland versichert?
Melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 101402
20009 Hamburg
Telefon: 040-33 44 00
Fax: 040-33 44 07040


Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtversichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt?
Wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 18 00
Fax: 040- 30 18 07070

Mast- und Schotbruch, Jürgen

MK285 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 207

04.04.2008 13:49
#15 RE: Rechte als Unfallgeschädigter, Unfall in Kroatien Antworten

Ich hatte vor einigen Jahren auch einen Unfall in Kroatien. War damals auch unschuldig.
Hatte bei der Allianz eine Auslandsunfallversicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat mir dann meinen Schaden bezahlt und sich dann mit der gegnerischen Versicheung rumschlagen müssen. Wenn ich mich richtig erinnere dauerte es um die drei Jahre, bis sie das Geld hatten. Mit war das dann egal.
Ich kann so eine Versicherung nur empfehlen.

Gruß Michael

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

04.04.2008 21:08
#16 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

In Antwort auf:
trotzdem mußte ich als Unschuldiger blasen. Die Oma allerdings auch
...für die Oma war das doch bestimmt mal eine willkommene Abwechslung..

In Antwort auf:
Soll heißen, die Autos sind nicht nur unversichert, sondern auch ohne TüV und Zulassung
Dafür sind die Fahrer meist wegen übermäßigem Alkoholkonsum etwas überreizt...

Lieber einen Thun als nix tun!

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

04.04.2008 22:35
#17 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten


Beim ADAC gibt es eine interessante Zusatzversicherung zur Autohaftpflicht ( ca. 20€ im Jahr). Diese tritt bein einem nicht verschuldeten Unfall im Ausland in Vorkasse und holt sich das Geld dann vom Verursacher oder dessen Versicherung zurück.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.820

04.04.2008 22:56
#18 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

In Antwort auf:
...für die Oma war das doch bestimmt mal eine willkommene Abwechslung..

Na ja, war nur ein Alc-Vol. Messgerät der Firma Dräger, Spaßfaktor auch für Oma sehr gering.

Mrvica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.018

05.04.2008 07:02
#19 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

Also,ich kann nur sagen bei mir ging alles reibungslos.
Am Morgen einkaufen gefahren und das Auto ordnungsgemäß vor dem Laden geparkt.Plötzlich ein lauter Knall.Der Lieferant für Backwaren hat mein Auto beim wenden gerammt.Beide Türen der linken Seite Schrott.Polizei gerufen,Unfallaufnahme.Obligatorischer Alkotest.Versicherungsdaten vom Unfallverursacher erhalten und das Auto in eine mir bekannte Werkstatt gebracht.Mit dem Chef der Werkstatt in des zuständige Versicherungsbüro in Rijeka gefahren und dort eine Kostenübernahemeerklärung eingefordert und auch erhalten.Nach drei Tagen konnte ich den hevorragend reparierten Wagen wieder abholen.
Gruß Mrvica

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

05.04.2008 08:10
#20 RE: Rechte als Unfallgeschaedigter Antworten

Zitat
Na ja, war nur ein Alc-Vol. Messgerät der Firma Dräger ....


Wieso nur kennst Du Dich damit so gut aus ??

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