Ich bin neu hier und weiss nicht, ob es dazu schon eine Information im Forum gibt. Ich habe gehört, dass ich als deutsche Hausbesitzerin nur 15 Menschen pro Jahr beherbergen darf. Stimmt das? Mein Haus hat 3 Einheiten und ich habe eine große Familie. Allein der engste Kreis zählt mit mir und meinem Mann, 3 Kindern, deren Partnern und 9 Enkelkindern schon mehr als 15 Personen.
Nun meine Frage: Bezieht sich diese Beschränkung auf 15 Personen auf das Objekt oder gilt es für jede Wohneinheit (wir haben 3 getrennte Wohneinheiten, je ein Stockwerk für eine Familie).
Und: Kann man das irgendwie per Antrag oder so erweitern?
Diese Frage würde ich an deiner Stelle schriftlich, per Einschreiben und Rückschein, beim zuständigen Touristikbüro stellen und auch um eine schriftliche Antwort bitten. In diesem Fall bist du immer auf der sicheren Seite.
anbei hier Info gefunden bei Seite des österreichischen Außenministeriums:
"n Tourismusorten wird der Aufenthalt von insgesamt mehr als 15 Personen, die nicht der engeren Familie angehören, in Ferienhäusern und -wohnungen im Zeitraum vom 15.06. - 15.09. als gewerbliche Unterkunftsleistung erachtet.
Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung (Narodne novine Nr. 138/06 Art. 32) kann es zu einer behördlichen Versiegelung des Hauses/der Wohnung oder zur Verhängung einer Geldstrafe kommen."
Zu "engerer" Familie zählen meines Wissen natürlich Kinder-Schwiegerkinder-Enkel, Eltern, Schwiegereltern, sowie auch Geschwister.
Ich an Deiner Stelle würde beim Anmelden der Personen gleich beim Touristbüro den Verwandschaftsgrad vermerken lassen.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.