ein Bekannter meint das wenn Kroatien in die EU komme es möglich sei sein Auto das man hier fährt, in Kroatien versichern könne und
es hier nutzen könne um Versicherung und Steuern zu sparen.
In Antwort auf:Ist das Möglich bzw. macht das Sinn?
Normalerweise nicht. Aber wenn die Versicherung in HR günstiger ist, oder die KFZ-Steuer niedriger, dann könnte sich das "lohnen". Oder man wohnt in einer Umweltzone und hat einen alten Diesel der keine Plakette bekommt, auch da könnte ein HR-Kennzeichen "Sinn" machen.
In Antwort auf:ein Bekannter meint das wenn Kroatien in die EU komme es möglich sei sein Auto das man hier fährt, in Kroatien versichern könne und es hier nutzen könne um Versicherung und Steuern zu sparen.
Meint dein Bekannter auch, dass man dann auch die Meldepflicht "hier" so umgehen kann ??
In Antwort auf:Oder man wohnt in einer Umweltzone und hat einen alten Diesel der keine Plakette bekommt, auch da könnte ein HR-Kennzeichen "Sinn" machen.
...zumindest das sollte kein Argument sein, denn ausländische (besser: im Ausland zugelassene) Kfz sind nicht von der Plakettenpflicht ausgenommen. Siehe z.B. hier.
Ist dein Wohnsitz in Deutschland muss auch dein Auto in Deutschland zugelassen, sonst ist dieses Steuerbetrug!!! Will du ein HR Kennzeichen, musst du dein Fahrzeug dort zulassen und deinen Wohnsitz dorthin verlegen. Auch gilt, wie von Seegurke schon geschrieben, die Umweltzone auch für Ausländer, egal ob aus oder nicht aus der EU!!!
Kannst den Gedanken deines Bekannten in der Adria versenken!
also wir haben den kroatischen Pass und wohnen schon immer in Deutschland.
Ich hab nun gehört das es gehen würde aber es eine Frist von einem Jahr hat.
Die Frist beginne aber von neuem wenn man wieder von Kroatien nach Deutschland einreist. z.b. Urlaub
Du kannst dein Auto jetzt schon in Palermo versichern - wenn du willst aber die Kiste anmelden und die Steuer dafür bezahlen - kannst du nur dort, wo du dich überwiegend aufhältst
In Antwort auf:Ich hab nun gehört das es gehen würde aber es eine Frist von einem Jahr hat.
Die Frist beginne aber von neuem wenn man wieder von Kroatien nach Deutschland einreist. z.b. Urlaub
Und ich habe gehört, dass in Deutschland jeder unglaublich viel Geld verdient...!
Auszug aus der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung):
(3) 1Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. 2Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. 3Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. 4Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
...und die gilt in Deutschland gleichermaßen für EU-Bürger, Noch-Kroaten oder auch Dauer-Eskimos !
Mal ganz abgesehen davon, dass es nicht geht, die gesetztlich vorgeschriebene Mindestdeckunssumme für Personenschäden beträgt in Kroatien HRK 3.500.000, also noch nicht einmal 500.000 €. Die gesetztlich vorgeschriebene Mindestdeckunssumme für Sachschäden beträgt, HRK 1.500.000, also etwas mehr als 200.000 €.
Nun sind das natürlich nur die gesetztlich vorgeschriebenen Mindestdeckunssummen, welche sicher auch höher vereinbart werden "können".
Vielleicht ist hier ja jemand, der (da sie/er vor Ort lebt) uns sagen kann, was in Kro die Regel ist.
Jedenfalls stünde man mit diesen Summen bei uns in D. schon mit einem Bein im Gefängnis.
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