Im Zusammenhang mit einer Aufenthaltsgenehmigung und einer Arbeitserlaubnis in Kroatien, gibt es eine interessante Veranstaltung.
Hierzu eine Mail der Deutsch-Kroatischen Handelskammer in Zagreb, die ich heute erhalten habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer lädt Sie zum Vortrag
„Neues Ausländergesetz in Kroatien: Zur Regelung der Arbeits- und Geschäftserlaubnis sowie der befristeten Aufenthaltsgenehmigung“
am Dienstag, den 01. Juli 2008, um 18.30 Uhr, im Hotel International (Raum: Grand Salon II), Miramarska 24, 10 000 Zagreb, ein.
Referent: Herr Žarko Katić, Ministerassistent des kroatischen Innenministeriums
Der Vortrag wird in kroatischer Sprache gehalten und simultan ins Deutsche übersetzt.Anschließend können bei einem kleinen Buffet - Empfang die Gespräche fortgesetzt werden. Die Teilnahme für Mitglieder der DKIHK ist kostenlos. Der Kostenbeitrag für Nichtmitglieder beträgt 150,00 kn und wird am Einlass erhoben. Bitte, bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 27.06.08 per Fax an die Nummer: +00385-1-6311630 oder per e-Mail an
melanie.feletar@ahk.hr
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen."
Ich denke, dass bei dieser Veranstaltung alle Fragen in Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien beantwortet werden können. Wenn ich als Ausländer Probleme hätte, würde ich diese Veranstaltung auf jeden Fall besuchen.
Wie heute bekannt wurde, hat das "Centar za mirovne studije" beim Verfassungsgericht der Republik Kroatien, wegen des neuen Ausländergesetzes, eine Klage erhoben. Bis zu dessen Entscheidung, bleibt das Gesetz selbstverständlich in Kraft.
Nach Meinung des "Centars za mirovne studije" ist dieses Gesetz in einzelnen Punkten zu scharf abgefasst worden. Ob berechtigt oder nicht, kann man schwer sagen. Es kann auch möglich sein, dass man sich mit dieser Klage auch nur wichtig machen will. Das wäre nicht zum ersten mal so, hier in Kroatien.
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