Habe jetzt mal eine Frage an die schlauen Köpfe hier:
Ein Fahrzeug welches älter als sieben Jahre ist, in Deutschland zugelassen war, darf ja nicht mehr in Kroatien einzuführen werden. Wie verhält es sich denn, wenn ich mit einem angemeldeten Fahrzeug, welches die Altersgrenze ebenfalls überschritten hat, nach Kroatien einreise, dieses als defekt in einer Werkstatt abstelle und dann in Deutschland mit dem Hinweis abmelde -Kosten Rücktransport teurer als Wert des Fahrzeuges-. Kann dieses Fahrzeug dann in Kroatien verbleiben und dort, nach Entrichtung der Zollgebühren, die ja nach dem Schätzwert des Fahrzeuges angesetzt werden dürften, wieder in Betrieb genommen werden oder muss es verschrottet werden?
Soweit ich weiß, darf das Fahrzeug innerhalb der ersten drei Jahre, die es im Land ist, nicht weiterverkauft werden. Also muss es dann wohl verschrottet werden.
Noch zur Ergänzung bzw. Klarstellung Das Fahrzeug wird natürlich dem Werkstattbetreiber kostenlos überlassen. Kann dieser es dann wieder in Betrieb nehmen, veräußern etc.
Zitat von roevernholeich bin mir nicht sicher aber ich glaube du kannst das fahrzeug nicht mehr anmelden. aber soline kann dir diesbezüglich bestimmt genaues sagen
Zum Abmelden brauchst Du ja kein Fahrzeug, (höchstens eine Verschrottungsbestätigung oder einen Kaufvertrag) Wenn Du Dein Fahrzeug in HR um 5 Kuna als Ersatzteilträger verkaufst, wird kein Hahn danach krähen. Bei meinen Fahrzeugen sparte ich die Verschrottung und vekaufte sie bei I-Bäääh oder fliegenden Autohändlern.
<blockquote><font size="1">Zitat von M-MNoch zur Ergänzung bzw. Klarstellung Das Fahrzeug wird natürlich dem Werkstattbetreiber kostenlos überlassen. Kann dieser es dann wieder in Betrieb nehmen, veräußern etc.[/quote]
In Betrieb nehmen, vermutlich nicht, da ja die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind
Preisfrage: wo ist wohl dieses 18 Jahre alte Fahrzeug gelandet ?? (Verkauft im Mai d.J)
Zet Was du da meinst ist schon alt und hat mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun.Es mag noch vereinzelt vorkommen das mit gleichem Baujahrahr und Farbe sowie einiger anderer Änderungen so ein Auto noch zugelassen werden könnte,aber nur Uraltautos.Neuere Fahrzeuge haben schon modernere Ident Merkmale die sich nicht so leicht verändern lassen.
Habe mit dem Konsulat telefoniert. Es spielt keine Rolle mehr wie alt das Auto ist.
Man bekommt vom Konsulat Papiere um es zu verzollen. Man zahlt nicht mal MwsT mehr und keine Zollgebühren. Einzige Sache ist das man nachweisen muss dass das Auto mind.6 Monate auf die jeweilige Person angemeldet ist. Am Zoll entrichtet man dann lediglich eine Gebühr. Wie hoch die ist, weiß ich nicht.
Das Konsulat hat uns auch gesagt,das man nichts bezahlt. Und was war,Pustekuchen. Zollfrei o.k. aber Kroatien hat eine Luxussteuer. Der Wagen wird am Zoll geschätzt und je nach dem wie alt der Wagen ist,kann es niedrig ausfallen oder auch ziemlich teuer werden.
Zitat von KalelargaIst das dann ein Prozentualanteil. Zb: man will ein Auto einführen Wert: 3000€. Mit was kann man rechnen? Gruß
Ja,es wird Prozentual erhoben. Ich schätze bei einem Wert von 3000€ wirds ca 400-500€ sein. Das beste du fährst mit dem Wagen zu dem Zollamt, wo er hin Überführt werden soll und lass in schätzen. Ich kenn die Prozente nicht mehr genau. Ist bei unserem Wagen schon etwas länger her.
In Antwort auf:frag doch mal den zöllner ob der wagen wirklich offiziell verzollt werden muß und leg einen 50 euroschein in den paß bevor du ihm diesen übergibst
Das ist doch völliger Blödsinn
Wer die Kiste in CRO verschrotten will, breaucht weder Zoll noch Trinkgeld zu bezahlen und wer es selber fahren will, kann sich das Geld auch sparen, weil er die Karre eh nicht zugelassen bekommt
In Antwort auf:Ein Fahrzeug welches älter als sieben Jahre ist, in Deutschland zugelassen war, darf ja nicht mehr in Kroatien einzuführen werden. Wie verhält es sich denn, wenn ich mit einem angemeldeten Fahrzeug, welches die Altersgrenze ebenfalls überschritten hat, nach Kroatien einreise, dieses als defekt in einer Werkstatt abstelle und dann in Deutschland mit dem Hinweis abmelde -Kosten Rücktransport teurer als Wert des Fahrzeuges-. Kann dieses Fahrzeug dann in Kroatien verbleiben und dort, nach Entrichtung der Zollgebühren, die ja nach dem Schätzwert des Fahrzeuges angesetzt werden dürften, wieder in Betrieb genommen werden oder muss es verschrottet werden?
In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- Ein Fahrzeug welches älter als sieben Jahre ist, in Deutschland zugelassen war, darf ja nicht mehr in Kroatien einzuführen werden. Wie verhält es sich denn, wenn ich mit einem angemeldeten Fahrzeug, welches die Altersgrenze ebenfalls überschritten hat, nach Kroatien einreise, dieses als defekt in einer Werkstatt abstelle und dann in Deutschland mit dem Hinweis abmelde -Kosten Rücktransport teurer als Wert des Fahrzeuges-. Kann dieses Fahrzeug dann in Kroatien verbleiben und dort, nach Entrichtung der Zollgebühren, die ja nach dem Schätzwert des Fahrzeuges angesetzt werden dürften, wieder in Betrieb genommen werden oder muss es verschrottet werden? --------------------------------------------------------------------------------
nun für solche fahrzeuge steht in kroatien bei den kleinanzeigen "za djelove"...d.h. das fahrzeug darf nur als ersatzteilspender verwendet werden.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.