Hallo zusammen, wir fahren morgen ganz kurzfristig und ungeplant nach Kroatien. Das Fahrzeug ist jedoch nicht auf uns angemeldet. Kann es Probleme bei der Einreise/Ausreise nach/von HR geben? LG Franziska
Ja. Meines Wissens nicht nur in Kroatien (z.B. bei einem Unfall). Eine Bescheinigung für die berechtigte Nutzung, ausgestellt vom Besitzers, sollte unbedingt mitgeführt werden. Am besten beim ADAC nachfragen. Dort gibt es auch entsprechende Vordrucke.
In Antwort auf:Ja. Meines Wissens nicht nur in Kroatien (z.B. bei einem Unfall).
Uff Mist und was kann denn einem alles so passieren, wenn man ein fremdes Auto schrottet?? Ich finde nämlich, dass das viel bequemer ist als ne eigene Kiste kaputt zu fahren
Hallo Klawal, Vielen Dank für deine Antwort. Na da hab ich morgen dann noch eine ganz schöne Rennerei vor mir. Aber besser ist es, dann abgesichert zu sein. LG Franziska
In Antwort auf:Na da hab ich morgen dann noch eine ganz schöne Rennerei vor mir.
Die Rennerei kannst du dir aber auch sparen, denn das ist völliger Blödsinn. Ich fahre nur mit „fremden“ Autos und war mind. 50 Mal in CRO mit einem KFZ welches nicht auf mich zugelassen war und hatte noch nie deshalb Ärger (auch bei Unfällen nicht)
Meine Tochter hat auch schon zwei „fremde“ Autos in Zagreb geschrottet (da gab`s zwar Stress, aber nicht deswegen)
Keine Ahnung, warum das hier immer wieder behauptet wird
Naja...ganz so abwegig ist das nicht...es gibt sehr wohl eine Art "Benützungsbewilligung"...an der ungarisch-österreichischen Grenze haben sie so etwas auch einmal von mir verlangt, als ich mit dem in Ungarn zugelassenen Auto meiner Frau nach Österreich eingereist bin (nach dem EU-Betritt, aber vor dem Schengen-Beitritt von Ungarn).
Und wer hat dir die Bescheinigung ausgestellt??? Der ÖAMTC vielleicht oder hast du sie sogar selbst geschrieben??
Die Polizei oder die Zulassungsstelle war`s bestimmt nicht. Der ist doch wurscht, wer mit dem Wagen fährt, solange die Kiste ordnungsgemäß versichert, versteuert und getüvt ist und der Fahrer sich und das Auto ausweisen kann
In Antwort auf:Auslandsreise mit Leihwagen Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Ganz gleich, ob man mit einem Firmenwagen über die Grenze fährt oder mit dem Wagen eines Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den Fahrer als Berechtigten aus.
Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die Türkei oder in osteuropäische Länder aufbrechen. Aber auch für Tripps innerhalb der EU ist eine formlose Vollmacht des Wagenhalters ratsam. (WZ, Diesntag-Magazin, S.16; 30.05.00)
Lese dir den Quatsch noch mal durch.
Eine formlose Vollmacht, soll dich als legitime Fahrerin ausweisen????
PS. irgend jemand, glaube, es war die Tina, hat neulich gefragt, ob man nach D nur mit dem Perso einreisen kann.
Da hätte man sicherlich auch so ne Formlose schreiben können; "ich, Mama Marija, berechtige meine Schwester nach Deutschland einzureisen"
Für wie blöd hältst du eigentlich die Polizisten, Zöllner & Co ?????
Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass Samara sich beim ADAC erkundigen soll. Wie aus den diversen Links und auch aus dem Beitrag von prati zu sehen ist, scheint an der Sache etwas dran zu sein. Ich werde mich jedenfalls hüten, jemanden zu empfehlen, ohne dies Bescheinigung zu fahren. Ob Du oder auch ich das als Quatsch oder überzogener Bürokratismus abtun ist nicht relevant. Viele Vorschriften sind unsinnig. Trotzdem sollte man sie befolgen, wenn man Ärger vermeiden möchte. Wenn in der Bescheinigung die entsprechenden Daten drinstehen, hat es die Polizei leichter, die rechtmäßige Nutzung festzustellen.
Ratibier, extra nochmals für Dich. Nicht ich habe das erfunden, sondern ich habe nur Infos weitergegeben. Wenn Du zu so später Stunde schon zur Erkenntnis gelangst, dass Du Chinesich kannst, dann wirst sicher noch in der Lage sein, das zu verstehen. In Vino veritas.
In Ungarn selbst verwenden sie sogar eine ganz formlose Bestätigung (handschriftlich!!!) mit Namen und Personalausweisnummer der Beteiligten sowie der Fahrzeugdaten.
Aus meiner Erfahrung gesehen wird sie freilich in 9 von 10 Fällen nicht verlangt, aber wenn doch, und man hat sie nicht, kann es Probleme geben.
Bei den Bestätigungen für die anderen Länder gab zunächst der ÖAMTC einen Stempel drauf, später sagten sie, es ist nicht mehr erforderlich.
@klawal - @ ratibier - @prati Euch Dreien vielen Dank für die Infos und verschiedene Meinungen. Hab mich noch schnell beim ARCD erkundigt und nachstehende Antwort erhalten:
"Sehr geehrte Frau Eder,
besten Dank für Ihr Mail von gestern, das wir gerne beantworten, auch wenn wir Sie vermutlich vor Reiseantritt nicht mehr erreichen. Im "Normalfall" bestätigen wir mit eienr Vollmacht, dass unser Mitglied berechtigt ist, mit dem in der Vollmacht erwähnten Fahrzeug, eine Auslandsreise durchzuführen. Diese Vollmacht dient bei der Ein- bzw. Ausreise als Nachweis für die berechtigte Nutzung eines Fremdfahrzeugs."
Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass wir das Auto gekauft, aber dieses noch auf den Händler zugelassen. Was aber im Grunde auf das Gleiche hinausläuft. Weiter schrieb der ARCD noch:
"Dies wird in Ihrem Fall nicht mehr möglich sein. Ihre Absicht, den Kaufvertrag für das Fahrzeug mitzunehmen ist daher so kurzfristig die einzige Möglichkeit, evtl. Problemen beim Zoll vorzubeugen."
Ich denke auch, dass viele Vorschriften unsinnig sind, aber man muss es ja nicht unbedingt darauf ankommen lassen, Probleme zu bekommen, wenn man die Möglichkeit hat, nach Lösungen zu fragen.
So, und nun wird's Auto beladen und ab .... Schöne Zeit noch, bis dann.
In Kroatien nicht mehr erforderlich, bei Weiterfahrt nach Bosnien, Montenegro, Serbien etc. aber zwingend vorgeschrieben. Wäre doch schade, wenn man wegen sowas dann plötzlich nicht einreisen darf.
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