In Antwort auf:Warum sollte man ? Erbansprüche haben doch rein garnichts mit einer Staatsangehörigkeit zu tun.
Das kann man so auch nicht sagen, hat zwar jetzt nichts mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien zu tun, aber Spätaussiedler aus Polen müssen die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband nachweisen, um ihr Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz anerkennen zu lassen. Mit der Entlassung aus dem polnischen Staatsverband verlieren sie alle Rechtsansprüche auf die Güter in Polen.
In Antwort auf:Spätaussiedler aus Polen müssen die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband nachweisen, um ihr Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz anerkennen zu lassen.
Das trifft nicht mehr zu seid Polen in der EU ist !
In Antwort auf:Es soll aber auch Staaten geben die Erbansprüche nicht mehr anerkennen wenn der Erbe sich vor Erbantritt hat Ausbürgern lassen.
Ich nehme an, das ist lediglich ein Gerücht - oder kannst Du das belegen ? Das würde mich schon sehr wundern ....
Wenn es denn ein Gerücht wäre, warum gab es dann zu der Zeit als meine Frau sich Einbürgern lassen hat die Möglichkeit zwei Staatsbürgerschaften zu haben wenn durch die Ausbürgerung aus der ursprünglichen massive Nachteile materieller Art zu erwarten gewesen wären. Verlust von Erbe ,Verlust von eigenem Immobilienbesitz etc.. Das ist kein Gerücht sondern das habe ich selber in den Unterlagen der Einbürgerungsbehörde unserer Stadt gelesen.
In Antwort auf:Spätaussiedler aus Polen müssen die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband nachweisen, um ihr Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz anerkennen zu lassen.
Das trifft nicht mehr zu seid Polen in der EU ist !
In Antwort auf:warum gab es dann zu der Zeit als meine Frau sich Einbürgern lassen hat die Möglichkeit zwei Staatsbürgerschaften zu haben
Diese Möglichkeit gibt es immer noch !
Richtig lesen bitte und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Zitate bringen. Diese Aussage bezog sich ausdrücklich auf die Möglichkeit des Verlustes der Erbanspruches und des Haus-und Grundbesitzes, falls vorhanden,in dem Vaterland bei einer Ausbürgerung. Damit das nicht Eintritt wurde den betroffenen Personen in den deutschen Gesetzen die Möglichkeit eingeräumt zwei Staatsbürgerschaftenn zu besitzen. Das noch andere Gründe vorliegen könnten streite ich nicht ab. Hier geht es aber nur um diesen einen Grund. Das war der Threadstarterin nämlich wichtig, das sie das zu erwartende Erbe auch antreten kann wenn es denn eines Tages so weit sein sollte und sie sich in der Zwischenzeit hat ausbürgern lassen.
also als ich damals den schweizerpass bekam musste ich niergends nichts abgeben .. hier in der schweiz bin ich schweizerin .. denen is des egal was ich mit meinen anderen bürgerschaften mache ... die kroatische bürgerschaft habe ich seit 1991 .. weil papa kroate .. und die serbische habsch auch wegen meiner mutti .. scheidungskind eben
Das BMI hat dem Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit - Mehrstaatigkeit" eine ausführliche Erklärung gewidmet:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Aber Vorsicht, da muß man einiges lesen. Die Frage einfach mit Ja oder Nein beantworten geht nicht. Vieles hier mit Bla,Bla erklärtes wird dort exakt erklärt.
hab gestern die bestätigung bekommen vom LRA, dass ich eingebürgert werden kann und ich jetzt nur noch aus der serbischen entlassen werden muss. werde am montag voraussichtlich nach stuttgart fahren zum konsulat und da die papiere besorgen etc :)
es gibt übrigens ein gesetz, das die mehrstaatigkeit erlaubt - und zwar, wenn das bruttomonatseinkommen und der festgelegte mindestbetrag von 1278,23€ überschritten werden.. ;)
falls es jemanden interessiert... ich hab leider kein glück, da meine eltern viel mehr verdienen und die ausbürgerung aus serbien etwa 1256€ kostet
wollte das nur mitgeteilt haben, falls sich andere noch mit dem thema beschäftigen und die informationen gebrauchen könnten! =)
Du meinst sicherlich das derjenige der weniger verdient sich nicht ausbürgern lassen muss.Im übrigen gibt es immer noch die Möglichkeit sich nicht ausbürgern zu lassen müssen wenn wie schon gesagt finanzielle Nachteile daraus entstehen. Aber weiterhin viel Glück und das es nicht zu lange dauert, bei meiner Frau hat es ein Jahr gedauert bis die Ausbürgerung durch war. Interessant war die Begründung des Konsuls für die Dauer. Die Nato hatte in dem Krieg ausgerechnet das Gebäude zerstört in dem die Behörde saß die die Ausbürgerungen bearbeitet hat sagte er damals.
Zitat von drago1Interessant war die Begründung des Konsuls für die Dauer. Die Nato hatte in dem Krieg ausgerechnet das Gebäude zerstört in dem die Behörde saß die die Ausbürgerungen bearbeitet hat sagte er damals.
Der hat sicherlich nichts zum tun, sonst käme er wohl kaum auf solche Ausreden Oo ...
Aber danke ^^ Ich hoffe auch, es ist schnell fertig :) und dass ich nicht sowas dämliches wie deine Frau vorgegaukelt bekomme :P ^^
Zitat von drago1Na ja, das ist ja auch schon einige Jahre her und inzwischen ist der schon lange nicht mehr da in HH.
Erklär uns doch bitte einmal genauer was dieser geistige Erguss dabei helfen konnte, dieses schwierige Problem erkennen zu können. Ich habe es bis jetzt nicht verstanden. Und hab mich sich viel angestrengt.
Welches schwierige Problem? War einfach nur eine Bemerkung wie so viele andere hier. Im übrigen alles immer schön durchlesen, damit man im Thema bleibt, dann versteht man manches auch besser.
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