meine kroatische Freundin und ich (deutscher Staatsbürger) werden demnächst in Deutschland standesamtlich heiraten.
Die notwendingen Unterlagen hierzu haben wir bereits alle besorgt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, darf meine Freundin danach aber trotzdem nur 3 Monate pro Halbjahr bei mir wohnen, obwohl wir verheiratet sind, richtig?
Sie benötigt noch ein Familienzusammenführungsvisum, damit sie ständig bei mir bleiben kann, oder?
Bleiben noch folgende Fragen für mich: - Habt Ihr hier irgendwelche Erfahrungsberichte bzgl. diesem Vorgehen (Laufzeit, etc.) - Kann meine Freundin diesen Antrag ggf. auch von Deutschland aus stellen? - Dieses Sprachzertifikat der Stufe A 1 Deutsch des Goethe-Instituts - kann man dies an jedem beliebigen Goethe-Institut ablegen? Wenn ja, welche Vorbereitung ist hier sinnvoll?
Über Antworten zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen!
Da sind einige Hürden zu nehmen, da die Behörden oftmals von einer Scheinehe ausgehen, wenn Ausländer ohne Daueraufenthaltsgenehmigung zur Heirat nach Deutschland einreisen.
Hier ein auf diese Fälle spezialisierter Anwalt, evtl. würde diesen in Anspruch nehmen, damit gleich alles vernünftig und rechtssicher abläuft.
Geht zum Ausländeramt Eurer Stadt und erkundigt Euch einfach, was Ihr braucht.
Eine Bekannte hat dieses Verfahren mit Ihrem Mann (beide Kroaten, sie aber in DE geboren und seit dem hier mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis) durchgezogen und es ging ziemlich schnell und recht problemlos. Auf dem Amt wird man Euch auch informieren, wo die Sprachkurse belegt werden können und wo die Prüfung abgelegt werden kann.
So läuft das zumindest in München.
Das mit der Scheinehe sollte man nicht so hoch aufhängen. Kroatien ist ja nicht die 3. Welt aus der man auf Deuwel komm raus flüchten muß und das weiß man auch auf dem deutschen Amt.
Falls Ihre Frage immer noch aktuell ist, hier eine kurze, mangels näherer Informationen aber eher abstrakte, Orientierungshilfe (Ich gehe davon aus, dass Sie beide sich derzeit in Deutschland aufhalten und Ihre Freundin mit einem Touristenvisum eingereist ist):
Sobald Sie in Deutschland geheiratet haben, kann Ihre Frau prinzipiell bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, auf die sie dann (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) einen Anspruch hat. Es ist dann grundsätzlich weder ein Familienzusammenführungsvisum noch ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der deutschen Botschaft in Zagreb nötig. Eine Rückreise nach Kroatien wäre also nicht notwendig. Allerdings muss sie bei der Ausländerbehörde nach derzeitiger (umstrittener) Rechtslage ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Wie gesagt, dies ist nur eine abstrakte Hilfestellung und kein Rechtsrat, da man für eine konkrete Analyse alle Details des Einzelfalls kennen muss.
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