Hallo zusammen, wir möchten unser Boot mit Trailer in HR lassen. Vorausgesetzt, das Problem mit Zoll / - Verschluss ist geklärt, bleiben noch Fragen offen. Wer kann uns weiterhelfen?
- Wenn der TÜV abgelaufen ist, was tut man dann? - Wenn mann wieder nach D kommt, was muss mann tun falls der TÜV Jahre abgelaufen ist? - Wer hat Erfahrungen?
Danke
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten :)
In Antwort auf:-Wenn der TÜV abgelaufen ist, was tut man dann?
Nix !
In Antwort auf:-Wenn mann wieder nach D kommt, was muss mann tun falls der TÜV Jahre abgelaufen ist?
Im Voraus einen TÜV-Termin zuhause vereinbaren und das schriftlich mitführen ! So habe ich das bei einem Auto eines Freundes gemacht, das ich mit 2Jhren TÜV-überzogen nach Deustchland überführt habe. In Kroatien ist der TÜV von Ausländern völlig uninteressant.
In Antwort auf:-Wer hat Erfahrungen?
Mein Tandem-Trailer steht seit 1998 in Kroatien. Wenn ich mit ihm fahren muss, werden zuerst Licht und Bremsen sowie Radlager überprüft - dann geht es los.
Das stimmt nicht so ganz. Im Augenblick des Grenzübertritts greift die StVO und die kennt hinsichtlich der HU nach § 29 StVZO keine Ausnahmen. Die Vorfahrt zur Prüfstelle muss jedoch nach der VwV ermöglicht werden. Dies ist aber nur möglich zur nächsten Prüfstelle, und die liegt nun mal direkt im nächsten, größeren Ort hinter der Grenze. Und wenn man es nun ganz richtig machen will, muss man sich noch eine Grenzübertrittsbescheigung besorgen, um den direkten Weg zur nächsten Prüfstelle nachweisen zu können. Keine Versicherung wird im Falle eines Unfalls, der auch nur annähernd auf einen mangelhaften Fahrzeugzustand zurück zu führen ist bei einer Fahrt mit abgelaufener HU Schadenersatz leisten.
Ich würde deshalb nicht auf die Erfahrungen von Fred zurückgreifen. Das kann ins Auge gehen. Sondern direkt hinter der Grenze die nächste Prüfstelle aufsuchen.
In Antwort auf:Keine Versicherung wird im Falle eines Unfalls, der auch nur annähernd auf einen mangelhaften Fahrzeugzustand zurück zu führen ist bei einer Fahrt mit abgelaufener HU Schadenersatz leisten.
Davon war nicht im entferntesten die Rede !! Außerdem kann eine Versicherung die Leistung nur dann verweigern, wenn der Schaden ursächlich auf Mängel zurück zu führen ist ! Die Aussage "auch nur annähernd" ist nicht relevant.
In Antwort auf:Ich würde deshalb nicht auf die Erfahrungen von Fred zurückgreifen. Das kann ins Auge gehen. Sondern direkt hinter der Grenze die nächste Prüfstelle aufsuchen.
Das musst Du ja auch nicht machen !
Ich hatte das jedenfalls polizeilich geklärt - im Voraus !
Hollo Ihr Beiden, danke für Eure kompetenten Beiträge. Das Thema ist wirklich kompliziert. TÜV, Verkehrsamt, Polizei, Versicherung, ... konnten keine eindeutigen Aussagen machen. Die Grenzen sind wohl fließend.
Dennoch helfen mir Eure Erfahrungen sehr, sie machen (denke ích) deutlich, wo die Grenzen liegen.
Vielleicht hat ja noch jemand etwas zu dem Thema erlebt.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten :)
Es gibt Leute die glauben etwas zu wissen weil sie mal irgendwo etwas gelesen haben und andere, die das aus der Praxis = eigenes Erleben berichtet haben.
Was bisher zu diesem Thema hier dazu geschrieben wurde deutet darauf hin, dass alle Antworten bisher nicht ganz richtig waren. Eine erste Nachfrage beim zuständigem HR Ministerium für das Innere, deutet darauf hin. Wenn dessen endgültige Stellungnahme dazu vorliegt, werde ich sie morgen hier mitteilen. An diesem Thema habe ich selbst ein besonderes Interesse, weil ich im vorigem Jahr, auch zu den Betroffenen gehört habe, die dieses Problem regeln mussten.
... und noch für diejenigen unter uns, die (irgendwo) Gesetzestexte nicht lesen können:
Eine Hauptuntersuchung kann nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich bis zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren.
In Antwort auf:1. Der TÜV Nord schreibt keine Gesetzestexte, ist nicht der Gesetzgeber.
2. Bei der Antwort des TÜV Nord (FAQ) ist keine Rechtsgrundlage angegeben.
Der TÜV hat im Grund überhaupt nichts zu sagen ! Er ist nichts anderes als ein eingetragener Verein wie so viele andere in Deutschland - ohne jegliche rechtliche Funktion. In meinem Berufsleben musste ich sogar feststellen, daß die einzelnen TÜV-Vereine innerhalb Deutschlands nicht einmal grundsätzlich über die gleiche Basis verfügt. Der TÜV ist auch längst nicht mehr der Weisheit letzter Schluß - mittlerweile gibt es auch noch die DEKRA und den KÜs und evtl. noch weitere ORG, die berechtigt sind, Hauptuntersuchungen vorzunehmen ! Es ist natürlich verständlich, daß sich der TÜV immer wieder versucht in den Vordergrund zu schieben, da er unbedingt seine Pfründe retten möchte !
Wenn jemand aus dem Ausland mit einem Fahrzeug einreist, welches keine gültige HU mehr hat ist es ausreichend wenn derjenige einen fixen HU-Termin bei seinem "Heimat-TÜV" oder sonstigen ORG vereinbart hat und dies auch nachweisen kann. Ich habe das selbst so bereits gemacht und mich vorher rechtlich abgesichert.
In Antwort auf:Eine Hauptuntersuchung kann nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Das ist völliger Unsinn ! Es waren ja bereits Bestrebungen im Gange, daß in Kroatien Schwerpunktstationen eingerichtet werden sollten, damit man dort z.B. für Wohnwagen und Bootstrailer die in Deutschland erforderliche HU vornehmen lassen kann. Was daraus geworden ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis ....
Nach diesem Gesetz, in seiner Fassung vom 4.6.2008
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
ist es in der Republik Kroatien vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger, gleich welcher Art, d.h. auch Wohnwagen und Bootstrailer, zwei Jahre nach der Erstzulassung und danach jedes Jahr, einer technischen Prüfung unterzogen werden müssen, die an genau vorgeschriebenen Stellen vorzunehmen ist.
Weil es unterschiedliche Meldungen darüber gegeben hat, wie es sich bei Kraftfahrzeugen und Anhängern verhält, die im Ausland angemeldet sind, oder einmal angemeldet wurden, habe ich heute Morgen noch einmal ein Gespräch mit jemanden geführt, von dem ich annehme kann, dass er es wissen muss. Dabei ist folgendes heraus gekommen:
Bisher hat es die kroatische Polizei bei Ausländern, d.h. bei den Touristen nicht so genau genommen, obwohl diese Vorschrift auch für sie gilt und die technischen Untersuchungen nach den Vorschriften, der Heimatländer durchgeführt werden müssen. Nur bei Unfällen habe man bisher schon darauf geachtet, weil das Datum der letzten Prüfung in das Unfallprotokoll aufgenommen werden musste.
Nachdem die kroatischen Polizeibeamten in den letzen Jahren von ausländischen Polizeibeamten geschult worden sind, sind sie jetzt auch besser in der Lage, in den Papieren oder auf dem Kennzeichen festzustellen, wann die nächste techn. Untersuchung stattfinden muss.
Insbesondere bei Kraftfahrzeugen, wird nach Ablauf der Frist, ein im Gesetz vorgesehenes Bussgeld in Höhe von 5.000 bis 15.000 Kuna verhängt.
Obwohl dieses Gesetz auch für Wohnwagen und Trailer gilt, wird die Polizei die Sache auch in Zukunft flexibel handhaben. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Das bedeutet in der Praxis: Ist für den Polizeibeamten erkennbar, dass sich jemand auf dem Weg ins Ausland befindet um dort die techn. Untersuchung durchführen zu lassen und bei kurzen Überführungsfahrten, mit einem Wohnwagen oder Trailer wird die Polizei "ein Auge zudrücken", aber auch nur, wie bisher dann, wenn es keinen Unfall gegeben hat.
Derjenige, der mit diese Auskunft erteilt hat, hat mich gebeten, die Experten hier in dem Forum einmal zu fragen, wo es in Kroatien geschrieben steht, dass sich Ausländer in Kroatien, ohne die in seinem Heimatland vorgeschriebene technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen bewegen dürfen.
Abschliessend noch ein Hinweis. Die technische Untersuchung von ausländischen Fahrzeugen und Anhängern, kann nicht in Kroatien erfolgen.
In Antwort auf:Abschliessend noch ein Hinweis. Die technische Untersuchung von ausländischen Fahrzeugen und Anhängern, kann nicht in Kroatien erfolgen.
Da muss ich Fred beipflichten; im letzten Jahr hatte ich bei meiner KÜS-Zweigstelle das Thema angesprochen (ich kenne die Jungs dort und umgekehrt..) und die meinten, ich solle doch was organisieren (was mir natürlich im Traum nicht einfallen würde) und sie würden ab einer Anzahl X von Fahrzeugen nach HR kommen und prüfen - wie es USt-und Arbeitserlaubnis-technisch allerdings ausschaut steht auf einem anderen Blatt !
Zitat von Daxbauer ... Der TÜV Nord schreibt keine Gesetzestexte, ist nicht der Gesetzgeber.
Da hast Du natürlich recht. Deswegen hatte ich ja ein paar Beiträge zuvor bereits auf § 29 StVZO verwiesen. Wie der zu verstehen ist, findet man im "Hentschel", Standardkommentar zum Straßenverkehrsrecht, in diesem Fall eben zu §29.
Dort, mein lieber Fred, wirst Du auch nachlesen können, dass die Bedeutung der "Anmeldung zur Hauptuntersuchung" Schnee von gestern, nämlich von 1999 ist, als der §29 novelliert wurde. Damit ist dann der TÜV-Nord auch wieder rehabilitiert, oder ? (Ich bin natürlich großzügig und bereit, Dir Deine Unwissenheit zu vergeben, auf die so sehr bestehst ).
@Jadran Ist es möglich, dass zu diesem Thema mal die gegenseitige Besserwisserei ein Ende hat?
Das was ich heute dazu hier im Forum dazu geschrieben habe, war das Letzte, was ich dazu geschrieben habe. Ab jetzt kann jeder User machen was er will. Er soll sich nur nachher nicht beschwehren, wenn er so richtig Kunas bei der Polizei abdrücken musste.
Bisher hat mir noch niemand mitteilen können, wo es geschrieben steht, dass man als Ausländer in Kroatien keine technische Überprüfung benötigt. Alles klar?
Ich zitiere die Ausgangsfrage von womi, mit der ich mich beschäftigt habe: Wenn mann wieder nach D kommt, was muss mann tun falls der TÜV Jahre abgelaufen ist?
Ich denke, dass die Antworten von mir darauf wenig mit Besserwisserei zu tun haben, sondern lediglich den geneigten Leser davor bewahren sollen, aufgrund von diffusem Wissen anderer ein gravierenden Fehler zu machen. Das dürfte wohl der Sinn eines Forums sein. Außerdem bin ich nach der Quelle meiner Feststellungen gefragt worden und ich war so frei eine Antwort zu geben.
PS: meinen Antworten liegen übrigens immer Quellen zugrunde und ich äußere mich auch nur zu Dingen, von denen ich wirklich etwas verstehe. Ich gebe aber zu, dass ich es bisweilen genieße, einige Ich-weiß-nichts-so-richtig-aber-zu-allem-etwas-Vielschreiber vorzuführen.
Jetzt habe ich mir den Quatsch tatsächlich durchgelesen, (255-275) aber über Ausländer habe ich nix gefunden und das kommt m.E. daher, weil die Systeme verschieden ist. In CRO ist es wichtig, dass ein KFZ ordnungsgemäß zugelassen ist, was ohne der HU nicht möglich ist.
In D dagegen hat das eine mit dem anderen nix zu tun und solange man die Steuern und die Versicherung bezahlt, bleibt das Auto oder was auch immer – ordnungsgemäß zugelassen und was anderes verlangen die Kroaten doch gar nicht, außer natürlich, dass es auch ordnungsgemäß funktioniert.
In Antwort auf:Vozila registrirana u inozemstvu mogu sudjelovati u prometu na teritoriju Republike Hrvatske ako imaju ispravne uređaje i opremu propisanu međunarodnom konvencijom o prometu na cestama, a glede dimenzija, najveće dopuštene mase i osovinskog opterećenja ako udovoljavaju uvjetima propisanim za vozila registrirana u Republici Hrvatskoj.
In Antwort auf:Članak 247. (1) Motorna i priključna vozila registrirana u stranoj zemlji mogu sudjelovati u prometu na teritoriju Republike Hrvatske samo ako imaju važeću prometnu dozvolu i registarske pločice što ih je izdalo nadležno tijelo zemlje u kojoj je vozilo registrirano i međunarodnu oznaku zemlje registracije ili registarsku pločicu izdanu od nadležnog tijela strane zemlje na kojoj su oznake i broj utvrđeni propisima Europske unije.(2) Strano priključno vozilo koje nije registrirano mora na stražnjoj strani imati registarsku pločicu s ponovljenim registarskim brojem vučnog vozila.
Bei „Tehnicki Pregled“ werden die „Ausländer“ noch nicht mal erwähnt, sofern ist die Behauptung deines Informanten auch für die Katz.
In Antwort auf:Derjenige, der mit diese Auskunft erteilt hat, hat mich gebeten, die Experten hier in dem Forum einmal zu fragen, wo es in Kroatien geschrieben steht, dass sich Ausländer in Kroatien, ohne die in seinem Heimatland vorgeschriebene technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen bewegen dürfen.
PS. Das ist mir auch neu. Dachte immer, ein Ausländer dürfte das KFZ 6 Mon. in CRO behalten. OK, Ausländer haben eh nur 90 Tage Aufenthaltsrecht, aber auch ein Diasporakroate, der keine Aufenthaltsgenehmigung braucht, darf auch nur 3 Mon. damit in CRO rumgondeln
In Antwort auf:(2) Vozila registrirana u inozemstvu koja su u vlasništvu stranaca na privremenom boravku u Republici Hrvatskoj ili hrvatskih državljana koji iz inozemstva privremeno dođu u Republiku Hrvatsku, mogu sudjelovati u prometu najduže tri mjeseca od dana ulaska u Republiku Hrvatsku.
In Antwort auf:Ich denke, dass die Antworten von mir darauf wenig mit Besserwisserei zu tun haben ......
Stimmt - das hat etwas mit völliger Unwissenheit und Rechthaberei zu tun.
Wenn man Gesetzestexte bzw. deren Kommentare list muß man sie auch verstehen - dise Fähigkeit ist Dir leider nicht gegeben. Du kommst mir vor wie ein Blinder, der Farbfotos anschaut.
So wie ich das mehrfach geschildert habe ist es Sache und so wurde es mit polizeilicher Genehmigung auch praktiziert.
Deine TÜV-Argumentationen sind für Kleinkinder ....
Nun habe ich genug von Dir und wünsche Dir gute Besserung !
Zitat von womiHollo Ihr Beiden, danke für Eure kompetenten Beiträge. Das Thema ist wirklich kompliziert. TÜV, Verkehrsamt, Polizei, Versicherung, ... konnten keine eindeutigen Aussagen machen. Die Grenzen sind wohl fließend. Dennoch helfen mir Eure Erfahrungen sehr, sie machen (denke ích) deutlich, wo die Grenzen liegen. Vielleicht hat ja noch jemand etwas zu dem Thema erlebt.
Zu deinem letzten Satz, ob noch jemand was erlebt hat:
Dass die kroatische Polizei bei der Einreise (Ausreise?) sehr wohl auf eine gültige TÜV-Plakette achtet, zeigen diesbezügliche Erlebnisse von österreichischen Autofahrern.
Die österreichische Plakette (genannt Pickerl) klebt an der Windschutzscheibe und das Ablaufdatum ist gelocht. Der öst.Gesetzgeber räumt aber dem Fahrzeugbesitzer eine Überziehungsfrist von 4 Monaten ein, während der das Fahrzeug noch überprüft werden kann. Nun gibt es viele, die diese Möglichkeit aus verschiedenen Gründen in Anspruch nehmen. Einigen dieser Fahrzeugbesitzer wurde aber aus diesem Grunde die Einreise nach Kroatien verwehrt, weil die Kroaten diese Überziehungsfrist nicht anerkennen.
Deshalb auch der Hinweis des ÖAMTC (unter Tipp der ÖAMTC-Touristik)
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