kurz zu mir für ein besseres Verständnis: bin in Deutschland geboren, beide Eltern sind kroatisch. Habe zu meinem 18. Geburtstag die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Ich lebe mittlerweile in Österreich, meine Eltern noch immer in Deutschland.
Ich habe vor sobald wie möglich nach Kroatien zu ziehen (Hauptwohnsitz). Als Nicht-Kroate, der ich nun einmal zunächst bin, benötige ich zur Zuwanderung eine Aufenthaltsterlaubnis (möglichst unbefristet). Dabei wird wohl auch überprüft, ob der Antragsteller einen Arbeitsvertrag in Kroatien nachweisen kann, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Nun ist es bei mir aber so: ich möchte in Kroatien nicht arbeiten. Ich möchte nur nach Kroatien ziehen (Hauptwohnsitz) und dort das Leben geniessen, finanziell bin ich unabhängig und benötige weder eine Arbeitsstelle noch jedwede Unterstützung vom Staat.
Besteht für mich mit diesem Hintergrund die Möglichkeit für einen dauerhaften Wohnsitz in Kroatien ? Könnte es dabei hilfreich sein, dass meine Eltern beide noch die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen ?
Im Internet bin ich noch auf folgende Aussage gestossen: Kinder bekommen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, sobald ein Elternteil eine solche besitzt. Gilt dies nur für minderjährige Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, oder würde diese Ausnahmeregel auch in meinem Fall greifen ?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei meinem Problem helfen könnt. Schonmal vielen Dank im voraus !
Abkömmlinge kroatischer Vorfahren sind nach dem kroatischen Grundgesetz automatisch Kroaten. Um dies bestätigt zu bekommen ist nur eine ganz bestimmte Prozedur notwendig. Damit würde eine Aufenthaltsgenehmigung für dich in Kroatien entfallen.
Ich kenn eine Beratungsfirma, die dir dabei behilflich sein kann. Wenn du mehr wissen möchtest, schick eine PM.
das nenn ich eine prompte Antwort, vielen Dank euch beiden !
@Soline1: ich bin also vor dem kroatischen Grundgesetzt automatisch Kroate ? Müsste ich, um dieses Recht (Aufenthaltsrecht, dauerhaftes) wahrzunehmen wieder die kroatische Staatsbürgerschaft annehmen oder ist dies komplett unabhängig von der Staatsbürgerschaft ?
Noch eine Frage ist kostenlos. Die nächste musst du bei der besagten Beratungsfirma stellen;
Auf Antrag ist es bei der deutschen Bundesregierung möglich, dass dir erlaubt wird, eine weitere Staatsangehörigkeit zur deutschen Staatsangehörigkeit, anzunehmen. Bei der Antragsformulierung kann das von mir gemeinte Beratungsunternehmen, sehr gut behilflich sein, weil es über sehr gute Kontakte verfügt.
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