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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 5 Antworten
und wurde 1.874 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
Goran 99 Offline



Beiträge: 3

18.09.2009 01:12
Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

Hallo an alle,

ich selbst bin Bosnier aus der "bosnischen Föderation", der in Deutschland geboren wurde und perfekt kroatisch spricht. In Kroatien war ich zig mal in Urlaub (Makarska) und habe viele Freunde und Bekannte dort unten. In Deutschland habe ich die Schule (Grundschule und Gymnasium) besucht und viele Jahre meines Lebens habe ich in Deutschland gelebt. Derzeit bin ich sowohl in Deutschland, als auch in Bosnien gemeldet. Seit einiger Zeit bin ich freiberuflicher Künstler und schreibe Bücher und zeichne Bilder in Bosnien, die jedoch in Deutschland über einen deutschen Verlag verkauft werden. Damit verdiene ich vierstellige Beträge pro Monat.

Ich liebäugle seit langem mit dem Gedanken, nach Kroatien auszuwandern. Als meine Mutter vor wenigen Wochen beschloss in Kürze in Frührente zu gehen und nach Anraten ihres Arztes in ein Land mit Meeresklima ziehen sollte, nahm ich mir vor, gemeinsam mit ihr dorthin zu ziehen. Meine Mutter hat die deutsche Staatsangehörigkeit, ich die bosnische. Wir machten uns also schlau, was die kroatischen Behörden alles verlangen.

Einkommensnachweis, Führungszeugnis, Reisepass usw. Alles kein Problem, denke ich mir. Meine einzige Sorge ist, dass es den Behörden in Kroatien etwas zu kompliziert wird mit meinen Einnahmen.


- Ich lebe in Bosnien und bin Bosnier

- Ich schreibe in Bosnien meine Bücher und zeichne meine Bilder

- Mein Verlag ist in Deutschland und verkauft meine Bücher in Deutschland, Österreich und der Schweiz

- Mein Verlag zahlt meinen Verdienst auf ein deutsches Konto bei der Sparkasse ein (das wollten die so, anders ging es leider nicht)

- Ich kann in Bosnien mit meiner Kreditkarte das Geld von meinem deutschen Konto abheben, was ich auch immer tue


Führungszeugnis aus Bosnien, Krankenversicherungskarte aus Bosnien, Wohnbescheinigung aus Bosnien - alles kein Problem. Wenn ich nun den kroatischen Behörden aber meinen Einkommensnachweis vorlege (wie hoch muss der eigentlich sein und wieviel Monate wollen die sehen???), werden sie sich vielleicht wundern, dass ich in Bosnien lebe, aber mein Geld in Deutschland verdiene und dieses Geld auf ein deutsches Konto überwiesen wird, statt nach Bosnien. Ich will alle unnötigen Komplikationen vermeiden, deshalb frage ich mich die ganze Zeit, ob ich mir in Bosnien nicht doch lieber ein Konto einrichte und mir per Online-Banking mein Geld vom deutschen Konto aufs bosnische Konto überweise? Aber das würde die kroatischen Behörden vielleicht erst recht in Verwirrung stürzen, da ich mir das Geld ja selbst überweise.

In einigen Wochen fahre ich eh nach Makarska und wollte dort alles erfragen (ein Bekannter von einem Bekannten eines Bekannten ist Anwalt), aber ich dachte mir, vielleicht weiß hier schon mal jemand einen Rat. Mache ich mir da zu viele Gedanken? Es ist alles legal und ordnungsgemäß, aber mit Behörden (egal in welchem Land) habe ich oft die Erfahrung gemacht, dass selbst die glasklarsten und lupenreinsten Sachen verkompliziert werden. Und bei dieser ungewöhnlichen und nicht alltäglichen Sache habe ich schon etwas Bedenken.

AUnd brauchen die kroatischen Behörden einen bestimmten Grund für die Einreise? Meiner wäre nämlich: "Ich will hier leben, weil es mir hier gefällt. Ich lebe lieber am Meer, als auf dem Land. Und durch meine Arbeit (Bücher schreiben) bin ich nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Kann also auch in Makarska schreiben."

Brauche ich dann für Kroatien eine Arbeitsgenehmigung? Als Schriftsteller? In Deutschland brauchte ich dafür keinen Gewerbeschein (Arbeitserlaubnis für Deutschland habe ich).

Im Prinzip habe ich zeitlich gesehen alle Freiheiten. Falls die Behörden mir doch Probleme machen sollten, kann man dann immer 90 Tage als Tourist nach Kroatien, dann einen Tag zurück nach Bosnien oder auch mal nach Deutschland, und dann wieder für 90 Tage nach Kroatien und immer so weiter, so dass ich meiner Mutter zur Hand gehen kann, oder gibt es da auch ein "Limit" (Obergrenze für Urlaub in Kroatien) pro Jahr (nicht am Stück)???

Danke im voraus.

Goran99





Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

18.09.2009 10:55
#2 RE: Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

In Antwort auf:
m Prinzip habe ich zeitlich gesehen alle Freiheiten. Falls die Behörden mir doch Probleme machen sollten, kann man dann immer 90 Tage als Tourist nach Kroatien, dann einen Tag zurück nach Bosnien oder auch mal nach Deutschland, und dann wieder für 90 Tage nach Kroatien und immer so weiter, so dass ich meiner Mutter zur Hand gehen kann, oder gibt es da auch ein "Limit" (Obergrenze für Urlaub in Kroatien) pro Jahr (nicht am Stück)???



90 Tage Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Einreise erlaubt, dann wieder neuer 6-Monatszeitraum...

Ist angepasst an das EU-Recht.

Hast Du eine AE für Deutschland?

Dann mußt du aufpassen, dass Du Dich nicht zu lange im Ausland aufhälst, sonst erlischt die....(War zumindest früher so)

Wenn Kroatien in die EU kommt, wirst Du als Bosnier nicht mehr visumsfrei als Tourist einreisen können, aber Deine deutsche AE, sofern vorhanden, gilt dann quasi als Visum.

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Goran 99 Offline



Beiträge: 3

18.09.2009 15:59
#3 RE: Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

Arbeitserlaubnis habe ich. Theoretisch stimmt das ja, dass man die verlieren kann, wenn man zu lange im Ausland ist, aber ich kenne Freunde, schon seit Jahren länger unten in Bosnien sind, als in Deutschland. Da sie so wie ich hin- und herreisen können, wie sie wollen, und Einreise- und Ausreisestempel im Reisepass Glückssache sind, war das für sie noch nie ein Hindernisgrund.

Ich bin in beiden Ländern gemeldet und zahle in beiden Ländern Krankenversicherungsbeiträge.

Weiß dennjemand, wie es auxsschaut mit meiner Einkommenssituation. Ist die für kroatische Behörden nachvollziehbar???

Danke.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

18.09.2009 16:20
#4 RE: Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

AE ist Aufenthaltserlaubnis, nicht Arbeitserlaubnis

Goran 99 Offline



Beiträge: 3

18.09.2009 18:20
#5 RE: Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

ach so, danke. aufenthaltserlaubnis habe ich auch für deutschland.

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

19.09.2009 07:04
#6 RE: Aufenthaltsgenehmigung; komplizierte Ausgangslage Antworten

In Antwort auf:
werden sie sich vielleicht wundern, dass ich in Bosnien lebe, aber mein Geld in Deutschland verdiene und dieses Geld auf ein deutsches Konto überwiesen wird, statt nach Bosnien. Ich will alle unnötigen Komplikationen vermeiden, deshalb frage ich mich die ganze Zeit, ob ich mir in Bosnien nicht doch lieber ein Konto einrichte und mir per Online-Banking mein Geld vom deutschen Konto aufs bosnische Konto überweise? Aber das würde die kroatischen Behörden vielleicht erst recht in Verwirrung stürzen, da ich mir das Geld ja selbst überweise.


Erstens:
Gutschriften auf dem Konto sind kein Einkommensnachweis; ich sage hier mal nur "Überweisungskarussell" !
Wenn du von (d)einem Verlag regelmäßig Tantiemen erhältst, dann gibt es bestimmt auch ordentliche Abrechnungen darüber (!?) und DAS ist dann dein Einkommensnachweis !

Zweitens:
Verstehe ich nicht, warum du deinen derzeitigen Lebensmittelpunkt in BiH an die grosse Glocke hängen willst, wenn du doch in D. gemeldet bist und alle erforderlichen Kriterien erfüllst - UND - da auch deine Einkünfte herkommen, damit würdest du in der Tat Verwirrung stiften und schlafende Hunde wecken ?!

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