ich war mit einen Albaner aus Mazedonien verheiratet, wir sind nach deutschen Recht seit Februar 2008 geschieden. hatten im november 2000 in Kumanovo geheiratet. da wir in deutschland gelebt haben, haben wir uns in deutschland scheiden lassen.
ich habe inziwschen eine neue beziehung und möchte wieder heiraten, nun verlangt das 'Standesamt in München von mir eine Heiratsurkunde mit den vermerk der eheauflösung aus mazedonien.
ich war auch schon bei der botschaft und hatte einen antrag gestellt, ob ich noch in mk verheiratet bin, da ich zu meinen ex keinen kontakt mehr habe und es ja hätte sein können, dass er die scheidung auch in mazedonien schon machen lassen hat. von der botschaft erführ ich, dass die ehe in mazedonien noch bestehen würde und man sagte mir, dass ich mir in mazedonien einen anwalt nehmen muss oder jemanden in mazedonien eine vollmacht ausstellen muss, dass er das für mich erledigen kann.
wie läuft so eine anerkennung in mk ab? muss ich dazu wirklich nach mk fahren? kann ich das von deutschland aus regeln? ich habe zu niemanden in mk kontakt und kenne dort auch niemanden.
könnt ihr mir evtl rat geben oder hat jemand schon sowas selbst gemacht?
an die deutsche botschaft hatte ich mich auch schon gewannt und eine anwaltsliste mit anwälten aus mk bekommen, diese haben sich aber leider nicht rückgemeldet, nur einer....der meinte, es würde ca. 1 jahr dauern, bis die scheidung anerkannt wäre und ca 2000 euro kosten.
hat jemand erfahrung hier oder einen rat....wäre sehr dankbar darüber.
Zitat von darkangel444... jemanden in mazedonien eine vollmacht ausstellen ..., dass er das für mich erledigen kann. ... wie läuft so eine anerkennung in mk ab? ... (Anwalt) meinte, es würde ca. 1 jahr dauern, bis die scheidung anerkannt wäre und ca 2000 euro kosten.
Ohne genaues Wissen vermute ich mal: 1. Die Anerkennung einer rechtskräftigen Ehescheidung aus D dürfte in MK kein Problem sein, wenn eine amtlich übersetzte und beglaubigte (Konsulat) Scheidungsurkunde (Urteil) beim Eheregister (Kumanovo) in MK vorgelegt wird. Anerkannte Übersetzer beim Konsulat erfragen. 2. Das es 1 Jahr dauern und 2000 EUR kosten soll, darf auch bezweifelt werden. Vermutlich will der RA -ihre Notlage ausnutzend- damit seinen Reibach machen ("über den Tisch ziehen"). 3. Für 2000 EUR könnte man auch selbst nach MK fliegen, das Verfahren einleiten und noch einen Urlaub dranhängen. 4. Im Forum gibt es auch ein (oder mehrere) Mitglied(er) in MK, siehe https://www.forum-kroatien.de/geomap.php Evtl. kann da jemand helfen oder zumindest den Verfahrensablauf recherchieren.
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