Wie kroatischen Presseberichten zu entnehmen ist, wird Campen auf Privatgrundstücken ab sofort geahndet. Mit dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes wurde den staatlichen Inspekteuren ein Instrument an die Hand gegeben, das Sanktionsmaßnahmen erlaubt, wenn auf Grundstücken gecampt wird, die nicht zum Campen freigegeben sind. Dort befindliche Campingunterkünfte werden mit einer zweimonatigen Frist versiegelt und dürfen nur von den Inspekteuren geöffnet werden, damit verderbliche Lebensmittel oder persönliche Gegenstände entnommen werden können. Das Erbrechen des Siegels steht unter Strafe. Bereits in den ersten Sommerwochen sollen der Meldung zufolge die Beamten verstärkt die bei den "wilden Campern" besonders beliebten Gebiete überprüfen.
Der Sinn wird steuerlicher Natur sein, oder glaubst du, dass alle Privatleute, die auf ihrem Grundstück Stellplätze anbieten, diese auch angemeldet haben?
Zitat von VeraDer Sinn wird steuerlicher Natur sein, oder glaubst du, dass alle Privatleute, die auf ihrem Grundstück Stellplätze anbieten, diese auch angemeldet haben?
Nein, höchstwahrscheinlich nicht, aber dann wäre es nach meiner Ansicht doch besser, Kontrollen wegen der Anmeldung zu machen, statt es ganz zu verbieten. Im Endeffekt und unter Umständen könnte da sogar mehr für das FA bei rumkommen...
Ich könnte mit vorstellen, dass es ausnahmsweise hier mal nicht nur um die ausländischen (billig wohnenenden)Touris geht. Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass sich kroatische Eigentümer günstiger Grundstücke (weil nicht erschlossen) in Küstennähe dort einen WoWa hinstellen und das Ganze dann als Ferienhausersatz nutzen. Man kann das sogar auf den einsamsten Inseln bzw. Buchten beobachten, wobei ich mich immer frage, wie sie die Dinger dort in bekommen haben.
Ich denke, dass man diesem Wildwuchs entgegensteuern und nicht solange warten möchte, bis das zu einer echten Plage wird. Schön sehen die WoWa dort nämlich meistens nicht aus und das langsam aufkeimende Umweltbewusstsein fördern sie sicherlich auch nicht.
nun, zunächst kann ich auf meinem privaten Grundstück tun und lassen was ich will. Wichtig ist nur, dass keine anderen Rechtsvorschriften verletzt werden. Im konkreten Fall bedeudet das, dass sich auf diesem nächtigende Ausländer anmelden müssen. Auch Kurtaxe muß gezahlt werden. Denke, dass genau an dieser Stelle das Problem liegt.
Sollte HR in die EU kommen, gelten dann über kurz oder lang auch die EU-Vorschriften.
Dann zahlt der Eigentümer brav die Kurtaxe und deklariert die Gäste als Freunde, die gratis dort in seinem Garten campen. Ich denke, genau hier liegt das Problem, dass niemand kontrollieren kann, ob er Geld nimmt und das am Finanzamt vorbeischleust oder nicht.
Hmm.. ein Verwandter von mir hat auf einer Insel seit 20 Jahren auf seinem Grundstueck direkt im Hafen seinen WW stehen den die Familie den ganzen Sommer ueber als Ferienhaus nutzt.
Sperren die uns jetzt auf dem eigenen Grundstueck den Camper zur Eigennutzung zu ???
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