Hallo Leute, ich habe einige Fragen in Bezug auf die Zollbestimmungen bei Einfuhr von Elektrogeräten nach Kroatien.
Ich bin schon oft mit dem Bus nach Kroatien gefahren, und habe oft Elektro-Kleingeräte wie Mini-HiFi Anlage oder Minifernseher oder Laptop mit nach Kroatien genommen. Da die Sachen relativ klein sind passen sie mühelos in den Koffer oder die Reisetasche.Bei Grenzübergang von Slowenien nach Kroatien habe ich immer wenn ich gefragt wurde, ob ich was zu verzollen habe, nein gesagt, und bin ohne weitere Kontrollen über den Zoll gekommen.Ich weiß gar nicht so richtig ob das legal oder illegal war d.h. ob ich Zoll hätte Zahlen müssen, wenn ich angegeben hätte das ich Elektrogeräte einführe.Das waren Geräte der unteren Preisklasse d.h. nicht sehr teuere Sachen.
Ich möchte mir aber Klarheit verschaffen, darüber welche Kosten entstehen, wenn ich solche Geräte beim Zoll angebe.
Entstehen überhaupt kosten?
Hängt es vom Wert der Geräte ab d.h. wenn der Wert der Geräte einen bestimmten Wert unterschreitet, muß man dann auch keine Zollgebühren bezahlen.???
Oder mus man einen Bestimmten Prozentsatz vom Wert des Gerätes bezahlen, wenn ja wieviel?
Wenn ich als Beispiel, ein Gerät im Wert von 100 Euro einführe, wieviel müsste ich dann Als Zollgebühr bezahlen?
An der Grenze von Slowenien nach Kroatien passiert man ja zuerst den slowenischen Zoll und dannn den kroatischen. Muss man bei beiden Zollämtern Zollgebühren bezahlen?
Für alle die sich die Mühe machen, mich nicht dumm sterben zu lassen und auf meine Fragen antworten schon mal in vorausDanke.
Niemand interessiert sich für den Laptop, weil man den für die Arbeit in HR braucht oder zum Spielen oder skypen.... Es sei denn er ist OVP. Mit einigen anderen Sachen ist es ähnlich.
Wichtig wäre es, in Erfahrung zu bringen, ob die Geräte tatsächlich in D wesentlich günstiger sind. - Ich schätze die Abgaben insgesamt auf ca. 50% auf den dt. Rechnungsbetrag. (Quittungen für Diskussionen bereithalten!) Die Vorgehensweise mit Bus halte ich u.U. für unkollegial, weil man im 'Ernstfall' mit seinem Anliegen die anderen Fahrgäste warten lässt.
Die Verfahrensweise ist aber hier bereits erklärt. Bitte die Suchfunktion benutzen bzw. diese: search.php?board=211118
1. soweit es sich um Geräte handelt, die in Kroatien verbleiben sollen (Frage der Nachweisbarkeit)gilt bis zu einem Wert von 700 Euro (5.000 Kuna) ein einheitlicher Einfuhrzoll von 10%. Liegt der Wert der Geräte darüber, wird die Mehrwertsteuer + ein warenabhängiger Einfuhrzoll (Einzelfallbeurteilung am Grenzübergang) fällig. Zusammengenommen dürften das so maximal ca. 35% sein. Gebrauchte Geräte oder Neugeräte ohne Rechnung werden vom Zoll geschätzt und dann mit den entsprechenden Gebühren belegt.
2. Handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die der Reise zugeordnet werden, ist nichts zu zahlen. Elektronische Geräte, die einen Warenwert von 1.200 Euro überschreiten, müssen aber trotzdem deklariert werden, um sicher zu stellen, dass die Geräte bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.
3. Slowenien gehört zur EU. Die Frage nach den Einfuhrbestimmungen für EU-Bürger ist daher obsolet.
Noch ein Hinweis am Schluss: Die Einfuhrbestimmungen für Kroatien sind im Hinblick auf die angestrebte EU-Mitgliedschaft den EU-Bestimmungen bereits ebenfalls angepasst.
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