Unser Sohn möchte den Führerschein mit 17 machen, weiß jemand ob er in Kroatien und bei der Anreise auch durch Österreich (natürlich in Begleitung) fahren darf?
die Prüfungsbescheinigung über das begleitete Fahren gilt nach § 6e Abs. 1 Nr. 5 StVG (Straßenverkehrsgesetz) nur im Inland. http://bundesrecht.juris.de/stvg/__6e.html Ich hatte aber schon mal gelesen, dass es ein Sonderabkommen mit Österreich gibt, wonach diese gegenseitig anerkannt werden. Das kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Der ADAC schreibt dies.http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre...rcePageID=86352 In Kroatien wird der Schein nicht anerkannt.
Nochmal zum Thema der (angeblichen?) Anerkennung der Prüfbescheinigung über das begleitete Fahren in Österreich, dass der ADAC geschrieben hat. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland den österreichischen L 17-Führerschein.
Ich habe heute mal intensiv geforscht; ich konnnte das (angebliche?) Abkommen nicht finden. Umgekehrt werden in Deutschland die sog. ausländischen "Lernführerscheine" oder vorläufig ausgestellten Führerscheine explizit nicht anerkannt. Ich würde mich nicht darauf verlassen was der ADAC geschrieben hat!
Ich könnte mir schon vorstellen das dieser Führerschein in Österreich anerkannt wird. Weil es in Österreich unbegreiflicherweise auch diesen Führerschein gibt. Den L17. Wo eine Privatpersond mit dem jungen Lenker fährt.
Ich finde diese Möglichkeit als großen Fehler. Man sagt zwar das der junge Fahrer in diesem Fall viel mehr Fahrpraxis bekommt als in der Fahrschule, aber man braucht keine allzu besonderen Vorraussetzungen um als Begleitperson anerkannt zu werden. Und wenn man dann auf den Straßen die Autos mit dem Schild L17 sieht kann man eines feststellen: Dem jungen Fahrer wird genau der Blödsinn gelernt den die Begleitperson auch macht. Auf der A1 findet man z.B. die L17 Fahrer generell nicht auf der rechten Spur. Weil die Begleitperson zu dumm ist zu Verstehen das man rechts fährt lernt man es dem Fahrer auch. Nach dem Motto fahre in der Mitte, dann brauchst du fast nie die Spur zu wechseln.
Und der 2. Grund warum ich die Möglichkeit mit 17 jahren alleine ein Auto Lenken zu dürfen als Blödsinn empfinde: Die meisten Unfälle werden von jungen Lenkern verursacht. Aber nicht von Lenkern die mit Hirn und gesittet fahrern. Sondern von Lenkern die Schumi spielen wollen. Und über die kann man jedes Wochenende in den Nachrichten hören wenn man sie vom Baum heruntergekratzt hat. Und weil diese jungen Fahrer eine Gefahr für alle sind dürfen sie jetzt nicht erst mit 18 alleine fahren, sondern mit 17. Gratulation.
Zitat Unser Sohn möchte den Führerschein mit 17 machen, weiß jemand ob er in Kroatien und bei der Anreise auch durch Österreich (natürlich in Begleitung) fahren darf?
Du hast die Frage falsch gestellt. Richtig formuliert lautet sie: Kann sich PQ vorstellen, dass dieser Fuehrerschein in Oesterreich gilt und was haelt er generell vom Begleitenden Fahren?
Die Frage war nicht falsch, sie war richtig. Und ich habe, so wie underte Andere jeden Tag meine Meinung dazu geschrieben. Was aber nicht bedeutet das meine Meinung auch die Meinung der restlichen Mitglieder sein muss. Unumstritten ist jedoch meine Behauptung das der Großteil der Unfallverursacher junge Lenker sind.
Und mit meiner Meinung wollte und habe ich auch nicht den Sohn von Ossl angreifen wollen. Denn ich habe ja auch geschrieben:
Die meisten Unfälle werden von jungen Lenkern verursacht. Aber nicht von Lenkern die mit Hirn und gesittet fahrern. Sondern von Lenkern die Schumi spielen wollen.
In welche Sparte Ossls Sohn fällt kann ich nicht beurteilen.
Zitat von pelinkovacIch könnte mir schon vorstellen das dieser Führerschein in Österreich anerkannt wird. Weil es in Österreich unbegreiflicherweise auch diesen Führerschein gibt. Den L17. Wo eine Privatpersond mit dem jungen Lenker fährt. Ich finde diese Möglichkeit als großen Fehler. Man sagt zwar das der junge Fahrer in diesem Fall viel mehr Fahrpraxis bekommt als in der Fahrschule, aber man braucht keine allzu besonderen Vorraussetzungen um als Begleitperson anerkannt zu werden. Und wenn man dann auf den Straßen die Autos mit dem Schild L17 sieht kann man eines feststellen: Dem jungen Fahrer wird genau der Blödsinn gelernt den die Begleitperson auch macht. Auf der A1 findet man z.B. die L17 Fahrer generell nicht auf der rechten Spur. Weil die Begleitperson zu dumm ist zu Verstehen das man rechts fährt lernt man es dem Fahrer auch. Nach dem Motto fahre in der Mitte, dann brauchst du fast nie die Spur zu wechseln. Und der 2. Grund warum ich die Möglichkeit mit 17 jahren alleine ein Auto Lenken zu dürfen als Blödsinn empfinde: Die meisten Unfälle werden von jungen Lenkern verursacht. Aber nicht von Lenkern die mit Hirn und gesittet fahrern. Sondern von Lenkern die Schumi spielen wollen. Und über die kann man jedes Wochenende in den Nachrichten hören wenn man sie vom Baum heruntergekratzt hat. Und weil diese jungen Fahrer eine Gefahr für alle sind dürfen sie jetzt nicht erst mit 18 alleine fahren, sondern mit 17. Gratulation.
Das sehe ich vollkommen anders. Entscheident für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges ist die geistige Reife und natürlich möglichst eine gewisse Erfahrung. Ersteres ist bei gewissen Personen auch mit 30 noch nicht der Fall. Letzteres kann man nur erwerben, wenn man mit der Problematik direkt konfrontiert wird. http://www.landratsamt-unterallgaeu.de/b...ren-mit-17.html Je eher damit begonnen wird, desto besser! Meine Söhne habe ich deshalb auch frühzeig im Beifahrersitz Platz nehmen lassen und ihnen in besonderen Situationen immer erklärt, warum ich mich so oder so verhalte und wo die Gefahr lauert. Bisher fahren sie, genau wie ich (63), unfallfrei. Anzumerken ist noch, dass umgekehrt natürlich auch wieder die Begleitpersonen von den jungen Fahrschulabsolventen lernen können. Von den Älteren wird wohl kaum einer von sich behaupten, dass er noch die Theorie, welche sich seit dem Ablegen der eigenen Prüfung in verschiedenen Punkten auch mehrfach verändert hat, noch voll drauf hat. In den deutschen Bundesländernwo diese Sache testweise eingeführt wurde, ist sie jedenfalls bis jetzt ein voller Erfolg.
@proppi Deine Meinung in Sachen Führerschein mit 17 ist vollkommen richtig. Deshalb wird wohl dieser ab kommendem Jahr in ganz Deutschladn eingeführt werden. Und Bedingungen für die Begleitperson gibt es zumindest in Deutschland. http://www.tagesschau.de/inland/ramsauer...rschein100.html
Mitgliedsstaaten von EU oder EWR [Bearbeiten] Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte. Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 anzuerkennen sind.
Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. Österreichische Polizeibeamte gehen oft noch davon aus, dass z. B. eine deutsche Fahrerlaubnis (Grau/Rosa) bei ständigem Aufenthalt in Österreich in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden muss, dies ist jedoch nicht der Fall.[13]
Zitat Schwester? Ich hab gedacht, das wäre die Kanzlerin.
*lol* Wenn das die Kanzlerin wäre, würde ich jetzt ganz bestimmt nicht hier rumspammen, weil ich alle Hände voll zu tun hätte, resp. mir die Zeit dafür zu schade wäre
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