Hallo an alle, ich habe ein wenig über Erbschaften in Kroatien recherchiert und leider konnte ich auch zu einem einfachen Fall, wie unserem, keine Antwort finden. Vielleicht könnt ihr ein paar Tipps geben... Mein Bruder und ich haben in Kroatien vom Onkel geerbt; Grundstück, Haus usw. (als alleinige Erben, "Javna Oporuka"). Er war nicht verheiratet, keine Kinder, Eltern (Oma und Opa) leben nicht mehr, Bruder und Schwester leben noch, wollen aber nichts haben. Er hat in deutschland gearbeitet und lebte dann als Rentner in Kroatien. Wir sind nun zur "Ostavinska rasprava" eingeladen. Wir sind uns jetzt nicht sicher ob wie das Erbe annehmen sollen, da nicht klar ist ob wir Erbschaftsteuer sowohl in Kroatien als auch in Deutschland zahlen müssen. Ich habe gelesen, dass die Erbschaftsteuer in Kroatien 5% und hier 30% !!! beträgt. Wenn ja, wäre das erstmal besch...eiden. Mein Bruder hat die deutsche Staatsbürgerschaft, ich die kroatische. Vorab großen Dank für Eure Antworten, die auch anderen in der DIJASPORA helfen soll.
Warum solltest du bei einer Erbschaft in HR in D die deutsche Erbschaftssteuer zahlen muessen? Was hat das deutsche Finanzamt den damit zu tun? Woher hast du die Info?
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 2 Persönliche Steuerpflicht vom 22. Dezember 2009
(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1.in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall. Als Inländer gelten a)natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b)deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, usw.....
Der Onkel war doch Kroate der in Kroatien gelebt hat, das er sein Geld vor der Rente in D verdient hat, berechtigt den deutschen Staat doch nicht zum Einzug der Erbschaftssteuer .
Mal anders, woher bekommt das D Finanzamt mit das du in HR geerbt hast?
z.B. wenn er noch auf einem deutschen Bankkonto eine Mio hat, (natürlich hat er keine Mio, nur rein hypothetisch) damit der Fall auch greift. Hier in D brauchst du dann den kroatischen Erbschein, oder täusche ich mich?
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