Wartet doch noch n bissl. Der Beitritt Kroatiens zur EU scheint nun in greifbarer Nähe zu sein (diesmal wohl wirklich, weil sie danach die Tür zumachen wollen).
Meine Anwältin hat gesagt, das in HR ein Gesetz geändert wurde, nachdem ich als Deutsche ein "Obstgarten" erwerben kann (der Erbstreit geht ja darum, das ich eine hälfte von meinem kroatischen Vater geerbt habe und die andere von meinem Bruder bekommen soll. Leider war es nicht möglich bis vor 1 oder 2 Jahren als Deutscher einen "Obstgarten/eingetragen als Vocnjak" zu erwerben. Das hat sich wohl geändert und ich kann mit einer Übertragungsurkunde seinen Teil bekommen, wenn der **** endlich mal unterschreibt. Die OIB habe ich dieses Jahr beantragt und es hat nichts gekostet - was uns ein wenig verwundert hat. Denn schließlich hat der Mann geschlagene 10 Minuten alles eingegeben. Mein Mann meinte nur "Nicht das Du jetzt hier auch Steuern zahlen musst - umsonst ist ja nichts im Leben!" Tja, auf jeden Fall kann ich jetzt mittels meiner Anwältin versuchen, meine mir zustehende Hälfte von meinem Grundstück einzuklagen! Und wenn Kroatien in die EU kommen sollte ( laut meiner Tante hat Angie wohl in einer Sitzung gesagt, Es kann nicht sein, das ärmere Länder als Kroatien in der EU sind und Kroatien nicht - Infratsruktur Ungarn z.B.) dann wird es nochmals einfacher für mich.
Zitat von Kati74Meine Anwältin hat gesagt, das in HR ein Gesetz geändert wurde, nachdem ich als Deutsche ein "Obstgarten" erwerben kann (der Erbstreit geht ja darum, das ich eine hälfte von meinem kroatischen Vater geerbt habe und die andere von meinem Bruder bekommen soll. Leider war es nicht möglich bis vor 1 oder 2 Jahren als Deutscher einen "Obstgarten/eingetragen als Vocnjak" zu erwerben.
Hast Du jetzt die kroatische Staatsangehörigkeit bestätigt bekommen, weil Du sie bereits von Geburt an (vom Vater) hattest Oder hast Du sie erst beantragen müssen (Das ist ein wesentlicher Unterschied nach deutschem StAG, siehe oben)
Meine Hälfte habe ich 1996 geerbt, völlig legitim, da mein Vater die Kroatische Staatsangehörigkeit während der "Kriegswirren" zurück genommen hat. Allerdings geht es um die hälfte, die mein Bruder geerbt hat und die dieser nicht wollte. Also haben wir einen Vertrag beim deutschen Notar gemacht, nachdem ich seine Hälfte bekomme. Diesen Vertrag haben wir ins kroatische übersetzt - und pustekuchen. Beim Katasteramt kam heraus, das alle Grundstücke ringsrum im Bebauungsplan sind, außer meins. Somit ist es als Obstgarten eingetragen und es war mir nicht möglich, dieses zu erwerben (sei es auch nur durch "Handschlag"). Anfragen beim Ministerium brachten soviel wie nichts, deshalb freute mich die Aussage meiner Anwältin vor 3 Wochen, das dieses Gesetz geändert wurde und ich als Deutsche den Anteil meines Bruders bekommen kann. (ohne Einbürgerung als Kroatin)Jetzt wird sie ihn anschreiben und eine Frist setzen bis zu dem Zeitpunkt er dann unterschreiben soll. Macht er das nicht habe ich ihr grünes Licht für eine Klage gegeben. (Ihr seht also, wie gut das Verhältnis in meiner Familie ist - hast Du solche Verwandte, brauchst Du keine Feinde im Leben). Alles was ich will, ist nur das, was mir versprochen wurde. Wenn dann das Grundstück mir ganz gehört, dann kann ich es umschreiben in Bauland und meinen Traum endlich verfolgen... und den Traum, den mein Vater hatte...
P.S.: Wenn ich als Deutsche schon angeben muss (Kindergeld) seit wann ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe - lass sie mir ruhig die Staatsbürgerschaft wegnehmen. Gezeugt, geboren und aufgewachsen einsprachig in Deutschland, aber in irgendeinem Computer ist der Verweis darauf, das mein Vater 1968 eingebürgert wurde! ALSO - wenn das nur ein Stück Papier ist - dann **** ich drauf!
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