ich habe mich soeben hier angemeldet da ich mir Informationen zu folgendem Thema erhoffe:
Mein Schwiegervater ist kroatischer Staatsbürger (lebt in D) und besitzt in Kroatien ein großes Grundstück. Als Eigentümer ist er alleine eingetragen. Jetzt wurde uns gesagt, dass im Falle seines Todes dieses Grundstück an das Land Kroatien übergehen würde und nicht, wie hier in D, an seine Frau und seine Kinder übergeht. Weiss jemand ob das stimmt? Falls ja, was müssten wir tun um zu vermeiden, dass die Familie das Grundstück im Todesfall des Schwiepa verliert?
Zitat von AnjaC.Hallo Forum, ich habe mich soeben hier angemeldet da ich mir Informationen zu folgendem Thema erhoffe: Mein Schwiegervater ist kroatischer Staatsbürger (lebt in D) und besitzt in Kroatien ein großes Grundstück. Als Eigentümer ist er alleine eingetragen. Jetzt wurde uns gesagt, dass im Falle seines Todes dieses Grundstück an das Land Kroatien übergehen würde und nicht, wie hier in D, an seine Frau und seine Kinder übergeht. Weiss jemand ob das stimmt? Falls ja, was müssten wir tun um zu vermeiden, dass die Familie das Grundstück im Todesfall des Schwiepa verliert? Vielen lieben Dank schonmal für eure Hilfe! LG Anja
Wer hat das gesagt?? Wenn das die Gemeinde war, dann wissen sie irgendwas, was du uns nicht erzählt hast,
denn es ist durchaus möglich, dass das Erbe einer Sonderregelung unterliegt.
Wenn das nicht der Fall ist, wird das Erbe unter seinen Kindern und deiner Mutter aufgeteilt.
Kann nur dazu sagen, mein Vater hatte (als wieder kroatischer Staatsbürger) uns (meinem Bruder und mir - deutsche Staatsangehörigkeit) sein Grundstück jeweils zur Hälfte vererbt. Bin beim Katasteramt auch mit meiner deutschen Adresse gemeldet. Probleme gab es nur, weil es nich im Bebauungsplan war, sondern als Obstgarten noch eingetragen war. Meine Anwältin sagte: "Deutsche dürfen Obstgrundstücke erben, aber nicht kaufen (Aussage 2008)". Habe es umschreiben lassen und warte noch auf die Unterschrift meines Bruders, damit ich endlich als alleinige Besitzerin eingetragen bin... auf die werde ich wohl lange warten müssen... wir haben seit über 3 Jahren keine Kontakt mehr - UND DAS IST AUCH GUT SO (nur mit dem Grund ist es blöd)
@Sockenmann: Die Info kam von meinem Schwager... woher er diese Idee hat weiss ich aber leider nicht. Aber wenn ich die Texte in den Links richtig verstanden habe dann würde im Todesfall die Ehefrau bzw die Kinder erben (so wie das hier in D auch wäre) unabhängig davon ob nur der Schwiepa als Eigentümer in Kroatien eingetragen ist!?
Ist es bei der Erbreihenfolge eigentlich wichtig ob die Erben einen deutschen oder kroatischen Pass haben? Meine Schwägerin hat mal gesagt, dass sie als Deutsche kein kroatisches Grundstück erben kann (fragt mich jetzt bitte nicht woher sie diese Info hat ). Die anderen Kinder (noch 3) meines Schwiepas haben alle die kroatische Staatsangehörigkeit. Ich hab von dieser ganzen Thematik leider keine Ahnung.... sorry für meine vielleicht blöden Fragen.
Deine Schwägerin hat insofern Recht, dass du als Deutsche kein Gartenland erwerben kannst. Ob das aber auch beim Erben das gleiche ist, weiß ich nicht. Kati schreibt ja, erben darf man. Wenn das Grundstück als Bauland eingetragen ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Zitat von AnjaC.Ist es bei der Erbreihenfolge eigentlich wichtig ob die Erben einen deutschen oder kroatischen Pass haben?
Hier http://www.institut-fuer-internationales...n-kroatien.html (Erbrecht in Kroatien) steht (Zitat): "a) Grundsatz der Gleichberechtigung aller natürlichen Personen im Erbfall Dieser Grundsatz bedeutet Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Erbfall, aber auch Gleichberechtigung zwischen Kroaten und Ausländern unter der Voraussetzung von Reziprozität. Reziprozität wird für alle EU-Bürger angenommen"
Super! Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen! Mein Schwager ist drauf und dran runterzufahren um die Ehefrau (also seine Mutter) und seine Geschwister als Eigentümer mit eintragen zu lassen. Aber es scheint als könne er sich den Stress ja jetzt sparen.
Unser Besitz in Kroatien ist auf Papier Rigentüm meines Mannes, weil er Kroatische Staatsbürger ist.
Wir haben in Kroatien ein Testament aufgestellt und eintragen lassen ins Zentraltestamentregister, damit unser Besitz innerhalb unser Familie bleibt. Das Testament erneuern wir alle 5 Jahre, weil das Erbrecht in Kroatien sich ständig ändert. Laut Kroatischer Anwalt reicht dies.
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