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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 35 Antworten
und wurde 10.245 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
Seiten 1 | 2
Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

28.07.2010 16:27
#21 RE: Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft Antworten

@Partizan1

Sei bitte mir nicht böse, wenn ich auf deine Frage nicht detalliert antworten möchte. Ich bin kein Rechtsanwalt und es könnte die Gefahr bestehen, dass ich Rechtsauskünfte erteile, die ich nicht erteilen darf.

Soviel kann und darf ich aber schreiben:
Du kannst sicher sein, dass Personen die Vorfahren kroatischer Nationalität hatten, nach der kroatischen Verfassung und seinen Ausführungsgesetzen, die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und dafür nur eine Bestätigung benötigen, die i.d.R. durch die Aushändigung einer "Domovnica" erteilt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig, nur wie geschrieben, eine "Molba".

Wie und was im Fall A genau gelaufen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Partizan1 Offline



Beiträge: 10

28.07.2010 19:59
#22 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Soline1
@Partizan1
Sei bitte mir nicht böse, wenn ich auf deine Frage nicht detalliert antworten möchte. Ich bin kein Rechtsanwalt und es könnte die Gefahr bestehen, dass ich Rechtsauskünfte erteile, die ich nicht erteilen darf.
Soviel kann und darf ich aber schreiben:
Du kannst sicher sein, dass Personen die Vorfahren kroatischer Nationalität hatten, nach der kroatischen Verfassung und seinen Ausführungsgesetzen, die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und dafür nur eine Bestätigung benötigen, die i.d.R. durch die Aushändigung einer "Domovnica" erteilt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig, nur wie geschrieben, eine "Molba".
Wie und was im Fall A genau gelaufen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.



Naja, natürlich erwarte ich keine rechtsverbindlichen Aussagen und natürlich können Leute ja wohl über diverse Sachverhalte spekulieren! Ich denke nicht, dass du für deine Laienaussagen haftbar gemacht werden kannst! Was mich eben interessiert ist, warum das Konsulat auf einer Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft besteht? Das sind ja keine Idioten! Ich meine, wenn es denn so einfach wäre, warum dann dieser ganze Streß ? Und schließlich war der Antrag von Person A schon ein Jahr in Bearbeitung!

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

29.07.2010 03:01
#23 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Partizan1
... wenn Person A de facto schon kroatischer Staatsbürger seit Geburt wäre, warum besteht das Konsulat dann auf so einen Aufwand?...
... Was mich eben interessiert ist, warum das Konsulat auf einer Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft besteht?...


Bei der Feststellung einer "geerbten" Staatsbürgerschaft sind immer umfangreiche Recherchen erforderlich, weil vorab erstmal der staatsbürgerliche Status der Vorfahren in gerader Linie rechtlich zweifelsfrei geklärt sein muss. Dazu müssen die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Standesamtsregisterauszüge ggf. mehrerer Generationen beigezogen, eingesehen und unter Berücksichtigung früherer Rechtslagen bewertet werden. Oft sind Lücken durch weitere Beweismittel zu füllen (zB Schulzeugnisse). Das braucht Zeit, besonders nach den vielfach wechselnden Staatsbürgerschaften in der Balkanregion in den vergangenen 100 Jahren .

Ich musste zum Nachweis meiner Staatsangehörigkeit (anläßlich eines staatl. Examens) zB sämtliche Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Standesamtsregisterauszüge (über einen Zeitraum von fast 100 Jahren) bis zu meinen Urgroßelten beschaffen und vorlegen. Bei einem Studienfreund stellte sich bei eben dieser Überprüfung der Staatsangehörigkeit überraschend heraus, dass er eigentlich immer Österreicher war, obwohl es seit Geburt nie Zweifel an seiner deutschen Staatsangehörigkeit gab und er (über Jahrzehnte) immer einen deutschen Pass hatte. Er musste in Eile eingebürgert werden, damit er überhaupt zum Examen antreten durfte.

Die Feststellung einer "geerbten" Staatsbürgerschaft ist ein wesentlich größerer Akt als beispielsweise eine Einbürgerung.
Dennoch sollte im hier diskutierten Fall A mE der Antrag eher auf Feststellung anstatt auf Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit lauten.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

31.08.2010 14:10
#24 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Hier steht auch noch was dazu:
http://www.mup.hr/5339.aspx
http://www.mup.hr/5341.aspx
da Du mit http://translate.google.de/?hl=de# in deutsch lesen kannst.

fiume Offline



Beiträge: 264

15.09.2010 18:31
#25 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

der ablauf für die staatsbürgerschaft (wenn über 18 jahre alt, ein elternteil kroate) sieht etwa so aus..

1. besuch auf dem kro konsulat im derzeitigen wohnland
2. antrag für staatbürgerschaft ausfüllen *
4. antwort zum antrag aus zagreb abwarten
5. interview auf dem konsulat warum, weshalb, aktive teilnahme in vereinen etc.
4. ein motivationschreiben für zagreb wird mit dem mitarbeiter des konsulats erstellt.
5. nun muss nur noch auf den definitiven bescheid gewartet werden.
6. falls positiv, kann direkt der pass bestellt werden. :-) domovnica gibts nicht mehr!

ich hoffe meine erläuterungen helfen dir weiter..

gruss fiume

ps: zeitrahmen wenn alle dokumenten vorhanden sind ca. 4 jahre!

* dokumente:

familienschrein, domovnica elternteil, strafregisterauszug, taufschein, kro pass elternteil, ganz wichtig: wenn vorhanden schulzeugnisse!! oder andere dokumente wo bei narodnost hrvat(ica) draufsteht.

EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 220

15.09.2010 18:36
#26 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Wieso gibt's die Heimaturkunde (Domovnica) nicht mehr?

fiume Offline



Beiträge: 264

15.09.2010 18:39
#27 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

keine ahnung, der pass bescheinigt ja die kro staatsbürgerschaft.. keine ahnung wozu man das papier sonst noch braucht.

gruss fiume

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

04.10.2011 20:17
#28 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von fiume
...der pass bescheinigt ja die kro staatsbürgerschaft...


Das ist ein Irrtum! Der Pass bescheinigt nicht die Staatsbürgerschaft; er legt bestenfalls die Vermutung nahe, daß die dort vermerkte Staatsbürgerschaft zutrifft (vgl. dazu § 3 Abs. 2 StAG)
Der Pass ist NUR ein Grenzübergangsdokument (nicht mehr und nicht weniger),
der Pass ist KEINE Staatsbürgerschaftsurkunde bzw. KEIN Staatsangehörigkeitsausweis gem § 30 Abs. 3 StAG.

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

04.10.2011 20:31
#29 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Slava-de
der Pass ist KEINE Staatsbürgerschaftsurkunde bzw. KEIN Staatsangehörigkeitsausweis gem § 30 Abs. 3 StAG.


Mir ist nicht bekannt, dass es so etwas in Deutschland gibt.
Falls JA, könnte den mal jemand hier einstellen?

Weg Offline



Beiträge: 5.455

04.10.2011 20:50
#30 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Angefügte Bilder:
220px-Staatsangehoerigkeitsausweis_Deutschland.jpg  
Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

04.10.2011 21:08
#31 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von proppi
Mir ist nicht bekannt, dass es so etwas in Deutschland gibt.


Zitat von Winnie
...Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist...


Lies bitte § 30 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...stag/gesamt.pdf
[Hätte Dir zB auch meinen Staatsangehörigkeitsausweis (nach Einscannen) einstellen können, aber das hat Winnie ja schon dankenswerterweise getan]

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

08.10.2011 23:47
#32 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Winnie
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.


WAs willst Du denn damit ausdrücken
Womit wird denn die deutsche Staatsangehörigkeit mit rechtlicher Beweiskraft dokumentiert?

Krcevina Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 6.183

09.10.2011 00:05
#33 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Winnie
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.




Wusste auch nicht ,dass es in D sowas gibt(Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch) ,mal was neues .




In Kroatien ist Domovnica A und O ,danach die Putovnica/Pass



Immer ruhig bleiben

ssg1yu Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 14

17.10.2011 16:03
#34 RE: Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft Antworten

Hallo zusammen,
ist zwar schon etwas älter das Thema, aber trotzdem noch ein nachtrag von mir als newbee zur Info.
Man lese den ersten absatz, stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
das trifft wohl auf 90% der Staaten zu.

Im übrigen, wer beim Innenministerium die Beibehaltung des "D" Staatsangehörigkeit beantragt und auch ordentlich begründet, wie z.Bsp. das er "HR" werden muss um seinen Erbansprüche sicherzustellen, egal ob das nun aus geltenden StAR oder Testament hervrgeht, und eine Zustimmung erhält, der behält trotz einbürgerung in einem anderen Land seine "D" Staatsbürgerschaft.

LG-pozdrav

Ich denke, also bin ich!?!

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

18.10.2011 12:41
#35 RE: Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von ssg1yu
...Man lese den ersten absatz, stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
das trifft wohl auf 90% der Staaten zu.


ahja, und welche neuen, bisher unbekannten Erkenntnisse stehen denn dort und treffen "auf 90% der Staaten" zu ??

ssg1yu Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 14

23.10.2011 21:45
#36 RE: Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft Antworten

[b]Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass
sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.[/b]
quelle stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ natürlich die 3w voran!

LG pozdrav

Ich denke, also bin ich!?!

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