Sei bitte mir nicht böse, wenn ich auf deine Frage nicht detalliert antworten möchte. Ich bin kein Rechtsanwalt und es könnte die Gefahr bestehen, dass ich Rechtsauskünfte erteile, die ich nicht erteilen darf.
Soviel kann und darf ich aber schreiben: Du kannst sicher sein, dass Personen die Vorfahren kroatischer Nationalität hatten, nach der kroatischen Verfassung und seinen Ausführungsgesetzen, die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und dafür nur eine Bestätigung benötigen, die i.d.R. durch die Aushändigung einer "Domovnica" erteilt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig, nur wie geschrieben, eine "Molba".
Wie und was im Fall A genau gelaufen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Zitat von Soline1@Partizan1 Sei bitte mir nicht böse, wenn ich auf deine Frage nicht detalliert antworten möchte. Ich bin kein Rechtsanwalt und es könnte die Gefahr bestehen, dass ich Rechtsauskünfte erteile, die ich nicht erteilen darf. Soviel kann und darf ich aber schreiben: Du kannst sicher sein, dass Personen die Vorfahren kroatischer Nationalität hatten, nach der kroatischen Verfassung und seinen Ausführungsgesetzen, die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und dafür nur eine Bestätigung benötigen, die i.d.R. durch die Aushändigung einer "Domovnica" erteilt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig, nur wie geschrieben, eine "Molba". Wie und was im Fall A genau gelaufen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Naja, natürlich erwarte ich keine rechtsverbindlichen Aussagen und natürlich können Leute ja wohl über diverse Sachverhalte spekulieren! Ich denke nicht, dass du für deine Laienaussagen haftbar gemacht werden kannst! Was mich eben interessiert ist, warum das Konsulat auf einer Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft besteht? Das sind ja keine Idioten! Ich meine, wenn es denn so einfach wäre, warum dann dieser ganze Streß ? Und schließlich war der Antrag von Person A schon ein Jahr in Bearbeitung!
Zitat von Partizan1... wenn Person A de facto schon kroatischer Staatsbürger seit Geburt wäre, warum besteht das Konsulat dann auf so einen Aufwand?... ... Was mich eben interessiert ist, warum das Konsulat auf einer Beantragung der kroat. Staatsbürgerschaft besteht?...
Bei der Feststellung einer "geerbten" Staatsbürgerschaft sind immer umfangreiche Recherchen erforderlich, weil vorab erstmal der staatsbürgerliche Status der Vorfahren in gerader Linie rechtlich zweifelsfrei geklärt sein muss. Dazu müssen die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Standesamtsregisterauszüge ggf. mehrerer Generationen beigezogen, eingesehen und unter Berücksichtigung früherer Rechtslagen bewertet werden. Oft sind Lücken durch weitere Beweismittel zu füllen (zB Schulzeugnisse). Das braucht Zeit, besonders nach den vielfach wechselnden Staatsbürgerschaften in der Balkanregion in den vergangenen 100 Jahren .
Ich musste zum Nachweis meiner Staatsangehörigkeit (anläßlich eines staatl. Examens) zB sämtliche Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Standesamtsregisterauszüge (über einen Zeitraum von fast 100 Jahren) bis zu meinen Urgroßelten beschaffen und vorlegen. Bei einem Studienfreund stellte sich bei eben dieser Überprüfung der Staatsangehörigkeit überraschend heraus, dass er eigentlich immer Österreicher war, obwohl es seit Geburt nie Zweifel an seiner deutschen Staatsangehörigkeit gab und er (über Jahrzehnte) immer einen deutschen Pass hatte. Er musste in Eile eingebürgert werden, damit er überhaupt zum Examen antreten durfte.
Die Feststellung einer "geerbten" Staatsbürgerschaft ist ein wesentlich größerer Akt als beispielsweise eine Einbürgerung. Dennoch sollte im hier diskutierten Fall A mE der Antrag eher auf Feststellung anstatt auf Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit lauten.
der ablauf für die staatsbürgerschaft (wenn über 18 jahre alt, ein elternteil kroate) sieht etwa so aus..
1. besuch auf dem kro konsulat im derzeitigen wohnland 2. antrag für staatbürgerschaft ausfüllen * 4. antwort zum antrag aus zagreb abwarten 5. interview auf dem konsulat warum, weshalb, aktive teilnahme in vereinen etc. 4. ein motivationschreiben für zagreb wird mit dem mitarbeiter des konsulats erstellt. 5. nun muss nur noch auf den definitiven bescheid gewartet werden. 6. falls positiv, kann direkt der pass bestellt werden. :-) domovnica gibts nicht mehr!
ich hoffe meine erläuterungen helfen dir weiter..
gruss fiume
ps: zeitrahmen wenn alle dokumenten vorhanden sind ca. 4 jahre!
* dokumente:
familienschrein, domovnica elternteil, strafregisterauszug, taufschein, kro pass elternteil, ganz wichtig: wenn vorhanden schulzeugnisse!! oder andere dokumente wo bei narodnost hrvat(ica) draufsteht.
Zitat von fiume...der pass bescheinigt ja die kro staatsbürgerschaft...
Das ist ein Irrtum! Der Pass bescheinigt nicht die Staatsbürgerschaft; er legt bestenfalls die Vermutung nahe, daß die dort vermerkte Staatsbürgerschaft zutrifft (vgl. dazu § 3 Abs. 2 StAG) Der Pass ist NUR ein Grenzübergangsdokument (nicht mehr und nicht weniger), der Pass ist KEINE Staatsbürgerschaftsurkunde bzw. KEIN Staatsangehörigkeitsausweis gem § 30 Abs. 3 StAG.
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Zitat von proppiMir ist nicht bekannt, dass es so etwas in Deutschland gibt.
Zitat von Winnie...Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist...
Lies bitte § 30 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...stag/gesamt.pdf [Hätte Dir zB auch meinen Staatsangehörigkeitsausweis (nach Einscannen) einstellen können, aber das hat Winnie ja schon dankenswerterweise getan]
Zitat von WinnieDer Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.
WAs willst Du denn damit ausdrücken Womit wird denn die deutsche Staatsangehörigkeit mit rechtlicher Beweiskraft dokumentiert?
Zitat von WinnieDer Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Wusste auch nicht ,dass es in D sowas gibt(Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch) ,mal was neues .
In Kroatien ist Domovnica A und O ,danach die Putovnica/Pass
Hallo zusammen,
ist zwar schon etwas älter das Thema, aber trotzdem noch ein nachtrag von mir als newbee zur Info.
Man lese den ersten absatz, stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
das trifft wohl auf 90% der Staaten zu.
Im übrigen, wer beim Innenministerium die Beibehaltung des "D" Staatsangehörigkeit beantragt und auch ordentlich begründet, wie z.Bsp. das er "HR" werden muss um seinen Erbansprüche sicherzustellen, egal ob das nun aus geltenden StAR oder Testament hervrgeht, und eine Zustimmung erhält, der behält trotz einbürgerung in einem anderen Land seine "D" Staatsbürgerschaft.
[b]Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass
sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.[/b]
quelle stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ natürlich die 3w voran!
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