Glück im Unglück hatte eine niederländische Familie, die am Mittwochnachmittag einen Tierpark in der Eifel besuchte. Die Eltern gingen zusammen mit den beiden drei- und sechsjährigen Kindern gegen 17.30 Uhr durch den Park. In einem unbeobachteten Moment stieg das dreijährige Mädchen über einen ca. 105 Zentimeter hohen Zaun und fiel in den Wassergraben des dahinter gelegenen Bärengeheges. Der Vater des Kindes sprang sofort selbst über den Zaun und brachte das Kind, das bereits vom Schlag eines Bären an der Stirn getroffen war, in Sicherheit. Auch er wurde von dem Tier am Bein verletzt. Es gelang ihm jedoch, das Gehege über den Zaun wieder zu verlassen.
Andere Tierparkbesucher, die auf die dramatische Situation aufmerksam geworden waren, verständigten die Rettungsdienste. Das kleine Mädchen wurde nach der Erstversorgung an Ort und Stelle mit einem Rettungshubschrauber nach Trier gebracht. Der 34-jährige Vater wurde ebenfalls stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Keines der beiden Familienmitglieder schwebt in Lebensgefahr.
Bei dem Bär handelt es sich um einen 28 Jahre alten Kragenbär.
Die Ermittlungsbehörden sind eingeschaltet. Es wird geprüft werden, ob eventuell Versäumnisse von Seiten des Betreibers oder der Eltern von strafrechtlicher Relevanz sind.
Fest steht jedoch schon jetzt, dass die Familie aus der niederländischen Provinz Zeeland bei allem Unglück doch auch eine große Portion Glück hatte.
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Zitat Ich wuerde den Vater auch beglueckwuenschen ,wenn er sich besse um die Kliene gekuemmert haette,dann waeren die beide nicht ins Gefahr geraten.
Okay, das kann man so sehen. Aber ehrlich gesagt, wem ist es nicht schon passiert, dass er durch irgendetwas abgelenkt war und hat sein Kind mal 30 Sekunden nicht in den Augen? Ich denke, ein 105cm hoher Zaun kann nicht ausreichend sein, um ein Bärengehege abzusichern. Die Bären können - wenn sich tief darunter das Gehege befindet - zwar nicht raus. Aber es müsste auch eine bauliche Vorrichtung sein, die es verhindert, das schon Dreijährige ohne Probleme darüber klettern können. Ich vermute, genau das wird sich der Zoobetreiber strafrechtlich vorwerfen lassen müssen.
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