Hallo, ich habe soeben den Beitrag "durch heirat und Haus zu kroat. Staatbuergerschaft" gelesen. Auch ich bin mit einem Kroaten zusammen und wir denken ans heiraten und hier leben, was schon ein Wunsch von mir war, bevor ich ihn kennenlernte )hier zu leben, meine ich). Meine konkrete Frage nun: Wie lange dauert es, und was sind die Schritte, wenn man geheiratet hat, dass man eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommt? Geht man da einfach zusammen zur Polizei, weist den Ehevertrag vor, und dann bekommt man die entsprechenden Papiere? Oder ist das komplizierter? Sagen wir, wir wuerden dieses fruehjahr noch heiraten und dann gleich eine Wohnung suchen... habe ich dann das recht, hier zu wohnen, ohne die 90-Tagefrist und ohne die "darf keine Arbeit annehmen" Einschraenkung?
So einfach wird es nicht gehen. Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir ist (war). Ich habe vor 3 Jahren einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt. Ich bin seit 31 Jahren! mit einem Kroaten verheiratet, und dachte, dass müßte unkompliziert sein. Weit gefehlt - die Tatsache, dass du mit einem Kroaten verheiratet bist, gibt dir noch nicht das Recht, dich mehr als 90 Tage im Land aufzuhalten. Den erstmaligen Antrag auf Aufenthalt mußt du beim kroatischen Konsulat in Deutschland stellen. Dazu brauchst du u. a. ein Führungszeugnis mit Apostille (Überbeglaubigung), Nachweis über deinen Lebensunterhalt, Krankenkassenbescheinigung, Heiratsurkunde. Das ganze hat ungefähr 5 Monate gedauert, weil immer irgendetwas gefehlt hat, und zwischenzeitlich meine Originalunterlagen verschwunden waren. Bevor das erste Mal eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, kommt die Polizei ins Haus und "verhört" dich. Ich wurde gefragt nach meinen persönlichen Angaben, Namen, Geburtsdatum, Beruf meiner Eltern (sind bereits verstorben, macht aber nichts) und meiner 3 Geschwister. Unter anderem ob ich, oder meine Geschwister bei der Polizei, Militär oder Zoll tätig sind. Der Nebeneffekt dieses Verhörs ist, dass man damit auch gleich deine Sprachkenntnisse prüfen kann. Irgendwann war es dann geschafft, die Aufenthaltsgenehmigung für 6 Monate! erteilt. Nach 6 Monaten das gleiche Spiel, dann Verlängerung um 1 Jahr, jetzt im Mai hab ich die gleiche Prozedur wieder vor mir. Aber jetzt bekomme ich den Aufenthalt (vielleicht) für 2 Jahre, wenn ich nichts falsch gemacht habe. Man weiß ja nie.
In diesem Sinne wünsche ich dir einen unkomplizierten Genehmigungsverlauf.
Zitat von Daxbauerals EU Bürger kann ich in der gesamten EU ohne irgendwelche Genehmigungen wohnen
Na, dann versuch mal in z.B. Spanien als Resident zu wohnen. Das hat ein Freund vor kurzem versucht der in Moraira seit Jahren ein Haus hat. Du wirst dich wundern...
Dachte nicht das die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung mitlerweile so kompliziert geworden ist. Ich habe 94 den Antrag gestellt,die Gebühren bezahlt und sofort den unbefristeten Aufenthalt genehmigt bekommen.War alles ganz locker und hat so um die zwei Monate gedauert.
Ich bin Schweizerin, also mit EU im Moment jedenfalls noch nix ;). Jedenfalls hab ich vorhin gerade mit einer geredet, nach der klingt es, dass der "privremeni boravak" nicht so schwierig zu erreichen ist??!!
Irgendwie muss man doch nach der Hochzeit gleich zusammen leben koennen???!
Zitat von akrimaGlaub ich nicht. Die jetzige Regelung entspricht angeblich den EU-Richtlinien.
Zitat von Daxbauerals EU Bürger kann ich in der gesamten EU ohne irgendwelche Genehmigungen wohnen
Ich habe die gleichen Rechte wie ein Einheimischer
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Aber in Kroatien gelten jetzt umgekehrt die gleichen Gesetze wie in der restlichen EU für Nicht-EU-Bürger. Das meinte akrima und das dürfte auch so stimmen.
Zitat von Winnie
Zitat von Daxbauerals EU Bürger kann ich in der gesamten EU ohne irgendwelche Genehmigungen wohnen
Na, dann versuch mal in z.B. Spanien als Resident zu wohnen. Das hat ein Freund vor kurzem versucht der in Moraira seit Jahren ein Haus hat. Du wirst dich wundern...
Ein deutscher Kollege wollte vor ca. 3 Jahren mal nach Österreich ziehen. Er hätte eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen müssen. So einfach hinfahren und sagen "Hallo hier bin ich" gehts anscheinend auch innerhalb der EU nicht...
Zitat Ein deutscher Kollege wollte vor ca. 3 Jahren mal nach Österreich ziehen. Er hätte eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen müssen. So einfach hinfahren und sagen "Hallo hier bin ich" gehts anscheinend auch innerhalb der EU nicht...
Das sollte der Kollege sich nicht bieten lassen. Ich kenne den ganzen Tanz aus NL (vor 11 Jahren dahin gezogen) und bin zu der Feststellung gekommen, dass die örtlichen Behörden i.d.R. oft selbst nicht oder nur mit Jahren Verspätung über die aktuell geltende Gesetzeslage informiert sind. Bei weiterem Interesse kann ich die entsprechenden Paragraphen aus der Europäischen Gesetzgebung raussuchen da ich mich vor einigen Jahren mal intensiv damit befasst habe. Kathrin ist jedoch damit in ihrem Fall nicht gedient, da HR eben noch nicht EU ist. Für weitere Diskussionen hinsichtlich Aufenthaltsrecht sollten wir einen neuen Thread im Stammtisch aufmachen.
PS: Habe in 11 Jahren NL noch keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung gehabt und trotzdem gearbeitet.
Ich finde im Netz auch nur noch, dass es nicht mehr notwendig ist mit Ausnahme einiger neuer EU-Länder. Das Thema hat sich aber sowieso erledigt, da die Liebe nicht von Dauer war.
Leider kann ich keinen Link setzen. Nachzulesen ist das alles in der Ausländergesetzgebung, Zakon o strancima, narodne-novine.nn.hr
In meinem Fall halten sich die Behörden genau daran. Was ich noch vergessen habe zu erwähnen. Man braucht naturgemäß einen Nachweis, dass man ein Dach über den Kopf hat. Sollte jemand der Meinung sein, es reicht die Angabe bei seinem kroatischen Ehemann zu wohnen - weit gefehlt. Vorgelegt werden muss ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis des Wohnungsgebers bzw. Eigentümers, d. h. ein aktueller Grundbuchauszug und das bei jedem Antrag auf Verlängerung. Desweiteren bei jeder Verlängerung ein Nachweis, dass man noch verheiratet ist, nicht älter als 2 Monate. Und zur Komplementierung - nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung überprüft die Polizei in regelmäßigen Abständen, ob man sich auch tatsächlich in Kroatien aufhält, entweder durch Hausbesuche oder durch Ermittlungen in der Nachbarschaft.
Die sind sicher noch gültig. Darin steht aber nur, aus welchen Gründen man einen Aufenthalt in Kroatien beantragen kann. Das ganze Verfahren läuft aber dann so wie ich es beschrieben habe. Ich habe mich auch an die Botschaft in Zagreb gewandt. Die Auskunft war, dass die Kroaten es sehr genau mit der Bürokratie nehmen, und es halt so ist. Vielleicht kann jemand anderes berichten.
Aus Gründen der Familienzusammenführung mit einem kro. Ehepartner kann die Boravak aber auch vor Ort beantragt werden, meiner Kenntnis nach (Konsulat in Stuttgart) anfangs immer für jeweils 1 Jahr.
Bigger, danke, ich glaube auch, das ist so. Wir wuerden wahrscheinlich hier vor Ort heiraten und dann gleich die noetigen Papiere beantragen. Was mich verwirrt, auch noch nach Durchlesen der betreffenden Stellen im Auslaendergesetz, ist fogendes: Wenn ich wegen einer Arbeitsstelle den Aufenthalt beantrage, dann kann ich leicht nachweisen, dass ich mich erhalten kann, die Arbeitsstelle selbst ist dann die Grundlage dafuer. Wenn ich die vorlaeufige Aufenthaltsbewilligung, also privremeni boravak, wegen Heirat (Familienzusammenfuehrung) beantrage, muss ich dennoch beweisen, dass ich mich erhalten kann. nehmen wir mal an, ich heirate NICHT einen reichen Kroaten. :) Wenn wir auch von meiner Arbeit leben muessten, muesste ich also ZUERST eine Stelle bestaetigt bekommen, also einen Beleg vorweisen, dass ich, wenn ich den boravak habe, arbeiten werden koenne? Sonst ist das Dilemma "ohne boravak keine Arbeitsbewilligung, aber ohne Arbeit keonen Boravak" sehr kompliziert ;-)....
Auch noch unbeantwortet ist die Frage: Wie stellen sich die Behoerden das denn vor, wenn zwei Nicht-Wohlhabende heiraten und zusammen hier leben wollen? Es ist doch klar, gerade jetzt auch vom Glauben her gesehen (und wir sind beide sehr glaeubig, katholisch), dass man dann zusammenlebt? Und nicht der eine immer wieder fuer Monate ins andere Land muss?
Liebe Gruesse und danke fuer jegliche Hilfe - vielleicht hatte ja jemand eine aehnliche Situation und konnte sie loesen?
Hallo,also ich bin Deutsche,mit einem Kroaten verheiratet und ich lebe in kroatien.Ich habe eigtl.keine grossen Probleme gehabt.Musste halt die üblichen Papiere vorweisen(Krankenversicherung,Verdienst,pol.Führungszeugnis(Übersetzung mit Apostille),Bescheinigung des Ehemanns,dass wir zusammenleben)dann habe ich eine Aufenthaltsg.für 1 Jahr bekommen.Diese muss man dann 1 Monat vor ablauf erneuern,dann kann man sich das neue Führungszeugnis sparen.ich hatte die eigtl.ziemlich schnell.Habe aber auch hier geheiratet,daher waren die Ehepapiere auf kroatisch und mussten nicht übersetzt werden.
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