Heiko T. ist Kleinunternehmer und muss oft lange Strecken mit seinem Transporter fahren. Bisher glaubt er, bei Autobahnbaustellen dürfe er auf die schnellere linke Spur. Schließlich ist sein Fahrzeug doch nicht breiter als die erlaubten 2 Meter. Doch im Februar flattert ihm ein Verwarnungsgeld ins Haus: 20 Euro, weil sein Sprinter auf der linken Spur nichts verloren habe. Der Transporter sei angeblich zu breit.
In seinen Papieren steht jedoch eine Breite von 1933 Millimetern. Deshalb legt er Widerspruch ein, da er sich keiner Schuld bewusst ist. Das zuständige Polizeipräsidium sagt jedoch: Die so genannte Zulassungsbreite im Fahrzeugschein sei für den Straßenverkehr gar nicht relevant.
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Anmerkung: Sogar ein VW Golf ist zu breit für linke Spur in Baustellen (2 Meter)
Daxbauer Ein Garagentor von nur 2m breite ,entspräche nicht der Din.Norm und wäre somit nich genehmigungsfähig. Eine Fahrspur mit einem Garagentor zu vergleichen, kann nur einem Staatsschergen einfallen. Hier werden mal wieder Autofahrer abgezockt und was noch besser ist ,unwissend in die Risikofalle gelockt. Ist aber typisch deutsch.Schwammige Gesetzgebung und noch schwammigere Ausführungsbestimmungen stärken das Vertrauen in diesen Staat ungemein
Zitat Das zuständige Polizeipräsidium sagt jedoch: Die so genannte Zulassungsbreite im Fahrzeugschein sei für den Straßenverkehr gar nicht relevant.
Was das zuständige Polizeipräsidium in einem Bußgeldverfahren sagt ist so interessant wie ein geplatzter Reissack in Peking ! Da entscheiden alleine Verkehrsrichter nach geltenden Gesetzen bzw. nach Vernunft ! Ob im vorliegenden Fall seitens der Executive Vernunft am Werk war wage ich mal zu bezweifeln. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, wegen einem geringen Verwarnungsgeld die Sache durchzuziehen. Washrscheinlich wird daruaf auch spekuliert ..... Interessant wäre das allerdings, so eine Sache mal durchzuziehen .....
... WENN nachmessen, DANN die TATSÄCHLICHE SPURBREITE auf den Baustellen ! misteriöserweise wandern die Abgrenzungen oft vom Ort der VORGESCHRIEBENEN MINDESTBREITE zu der die ausführende Firma verpflichtet, und so im LV festgeschrieben, zu einer unter SCHWINDSUCHT leidenden SPUR
ist aber naturgemäß schwierig, aussteigen, nachmessen, im LV nachschlagen ... it m.M. eine lohnende Aufgabe für die Autofahrer-Clubs
Zitat von DaxbauerDie Spuren sind schmal, wer breiter als 2 Meter ist, hat links einfach nichts verloren...
Ich bin der Meinung das solche Sprinter und ähnliche Fahrzeuge allgemein nichs auf der linken Spur zu Suchen haben. Zumindest wenn es 3spurig ist. Da sind die immer paar Meter in der Stunde schneller als der auf der mittleren Spur und behindern den ganzen Verkehr.
Zitat von Daxbauer2 Meter sind 2 Meter, wo ist das Problem? Die Spuren sind schmal, wer breiter als 2 Meter ist, hat links einfach nichts verloren...
Das war der einzig vernünftige Beitrag in dieser Sache.
Die Fahrbahnbreite der deutschen Autobahnen sind quasi genormt und entsprechen den Erfordernissen aus den 60ern/70ern. Die Gesamtfahrbahnbreite einer zweispurigen Richtungsfahrbahn beträgt einschließlich Standstreifen 11,50. Das hat damals gereicht, um im vierspurigen Baustellenverkehr die meisten Fahrzeuge gefahrlos aneinander vorbeizuführen. Heute sind aber 60 Prozent aller zweispurigen Kfz. breiter als 2m. Die rechte Fahrspur beträgt im vierspurigen Baustellenverkehr immer 3,25 und die linke 2,50m. Rechts der Lkw mit einer Regelbreite von 2,50, bleiben links und rechts auf seiner Spur noch nicht einmal 40 cm. Links der Pkw mit 2m Breite, bleiben auf seiner Spur links und rechts gerade mal 25 cm. Der Abstand zwischen beiden beträgt also 60 bis 65cm und das bei 60 oder 80 km/h in der Baustelle. Wenn man dann noch weiß, dass Lastzüge nie schnurgerade fahren sondern oft leicht pendeln, kann man sich vorstellen, wie eng es wird, wenn jemand überholt der tatsächlich breiter als 2m ist. Das Ergebnis sind zahlreiche Unfälle mit zumindest abgefahrenen Außenspiegeln.
Deshalb sind das auch Stammtischparolen:
Zitat von FredOb im vorliegenden Fall seitens der Executive Vernunft am Werk war wage ich mal zu bezweifeln.
... und das ist schon lange geklärt:
Zitat von FredAllerdings stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, wegen einem geringen Verwarnungsgeld die Sache durchzuziehen. Washrscheinlich wird daruaf auch spekuliert ..... Interessant wäre das allerdings, so eine Sache mal durchzuziehen .....
Zu klären wäre allenfalls noch, ob in der Zulassungsbescheinigung T.1 und T.2 die tatsächliche Breite mit Spiegeln vermerkt werden sollte. Das ist jedoch EU-Recht und nicht so einfach durchzusetzen.
Zitat von CernikIch bin der Meinung das solche Sprinter und ähnliche Fahrzeuge allgemein nichs auf der linken Spur zu Suchen haben. Zumindest wenn es 3spurig ist. Da sind die immer paar Meter in der Stunde schneller als der auf der mittleren Spur und behindern den ganzen Verkehr.
Du fährst wohl einen Ferrari? Mich stört die, sorry, meist noch blonde Tussi viel mehr, die mit Tempo 100 konstant in der Mittelspur fährt. Ausnahmen, die gibt es wirklich, bestätigen nur die Regel.
Zitat von proppiDu fährst wohl einen Ferrari? Mich stört die, sorry, meist noch blonde Tussi viel mehr, die mit Tempo 100 konstant in der Mittelspur fährt.
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