Zitat Keine Ursache, aber ich kann dir gleich sagen dass die Chancen sehr gering sind. Dein Vater ist dt. Staatsbürger, du hier geboren, es bestehen wohl auch keine richtigen Bindungen nach Kroatien... sieht schlecht aus, sorry. Aber ich drücke die Daumen.
Danke sehr. Bindungen bestehen schon. Der Großteil meiner Familie wohnt dort und ich selbst bin 1-2 Mal pro Jahr dort, kann sogar sein, dass mein Vater seinen kroatischen Pass auch noch hat, da muss ich mal nachfragen. Erblich steht mir auch noch ein Landbesitz zu in Lika Hab dem Konsulat in FFM jetzt mal ne Email auf Deutsch und Kroatisch geschickt, bin mal auf die Antwort gespannt. Falls es nix wird, hoffe ich, dass ich mein Kindheitstraum vielleicht mit dem Beitritt Kroatiens zur EU erfüllen kann . :)
Zitat von heikDanke sehr. Bindungen bestehen schon. Der Großteil meiner Familie wohnt dort und ich selbst bin 1-2 Mal pro Jahr dort, kann sogar sein, dass mein Vater seinen kroatischen Pass auch noch hat, da muss ich mal nachfragen. Erblich steht mir auch noch ein Landbesitz zu in Lika Hab dem Konsulat in FFM jetzt mal ne Email auf Deutsch und Kroatisch geschickt, bin mal auf die Antwort gespannt. Falls es nix wird, hoffe ich, dass ich mein Kindheitstraum vielleicht mit dem Beitritt Kroatiens zur EU erfüllen kann . :)
Das läßt alles wieder in etwas anderem Licht erscheinen. Du hast anfangs den Eindruck gemacht praktisch nichts mit dem heutigen Kroatien zu tun zu haben.
Da hast du das kroatische Staatsbürgerschaftsgesetz:
Beim Staatsangehörigkeitsrecht kommt es nicht auf auf Gefühle oder Bindungen an, sondern zunächst einmal auf Fakten. Frage: War dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt vor 19 Jahren kroatischer Staatsbürger - Ja oder Nein ? Daraus leitet sich nämlich dein Anpruch auf die kroatische Staatsangehörigkeit ab. Dass du in D geboren bist und sich dein Vater später hat einbürgern lassen ist nicht relevant. Dein Problem ist also genau das selbe wie hier: Doppelte Staatsbürgerschaft
Das sehe ich ähnlich. Wenn außerdem das Erbrecht im Spiel ist, dann ist das für mich zB eher ein Grund darüber nachzudenken. Aber da ist natürlich jeder anders gestrickt.
Wenn ich Paragraph 5 Absatz 1 richtig verstehe, hätte falls der Vater bei heik's Geburt Kroate war ein Abstammungsrecht auf die kroat. Staatsbürgerschaft bestanden. Allerdings nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Ich hab mich heute mal bei meinem Vater erkundigt und er war sowohl bei meiner Geburt als auch heute kroatischer Staatsbürger!Nur nicht zu der Zeit(die es wohl gab), in der nur ein Pass erlaubt war. Hab mal heute in Ruhe mit ihm darüber gesprochen und er meinte dass er sich darum kümmert und mit mir dann die Tage mal zum Konsulat fährt :D
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