Die in Wien erscheinende Zeitschrift "Yachtrevue" informierte heute, Samstag, dem 25.2.2012 ihre Leser darüber, dass die Marina Kaštela bei Split in diesem Winter zahlreiche österreichische Eigner, die ihre Yachten unverzollt in kroatischen Marinas liegen haben, von einem Brief der Marinaführung quasi wachgerüttelt wurden.
Unter der Rufnummer 00385-51-654111 hätte die Redaktion vor dieser Information, durch eine telefonische Nachfrage bei der grössten Marina Kroatiens in Punat auf der Insel Krk, erfahren können, dass die 18-Monate-Frist und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise, dort bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Zitat Die Aufregung war groß, weil von einer 18-Monate-Frist nie die Rede war und die Eigner sich – mit einem so genannten Zollverschluss – in Sicherheit wiegten. Tatsächlich hat diese Frist (und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise) immer schon bestanden, nur hat sich niemand darum gekümmert.
siehe auch hier : #197 RE: Wirtschaftsnachrichten aus Kroatien .
Zitat von Soline1 Unter der Rufnummer 00385-51-654111 hätte die Redaktion vor dieser Information, durch eine telefonische Nachfrage bei der grössten Marina Kroatiens in Punat auf der Insel Krk, erfahren können, dass die 18-Monate-Frist und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise, dort bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Warum hätte man dies tun sollen? Man kann doch nicht voraussetzen, dass dies ausgerechnet in dieser Marina nicht bekannt ist, sondern geht wohl davon aus, dass alle Marinas unterrichtet wurden.
Außerdem stand doch dazu im letzten Monat ein Artikel dazu im Blog. War das nicht die Marina Punat, die ihre Kunden diesbezüglich angeschrieben hatte? Ich kann mich auch irren, der Blog lässt sich aber leider nicht aufrufen, um dies nachzulesen.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat Unter der Rufnummer 00385-51-654111 hätte die Redaktion vor dieser Information, durch eine telefonische Nachfrage bei der grössten Marina Kroatiens in Punat auf der Insel Krk, erfahren können, dass die 18-Monate-Frist und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise, dort bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Das mit der 18 Monatsfrist datiert aus Anfang 2011 und ging durch sehr viele Medien - wer von den Bootsbesitzern das bis heute noch nicht weiß hat sich herzlich wenig um sein Boot gekümmert.
Dabei geht es aber vordergründig um die in der EU nicht entrichtete MWSt., liebe Vera.
Die muss aber auch dann nochmals (nach dem Schätzwert) entrichtet werden, wenn ein Boot länger als 3 Jahre ausserhalb der EU stationiert war und zurückgeführt wird.
Dafür würde micht jetzt aber die Quelle interessieren.
Wenn eine Ware, für die MwSt. entrichtet wurde, nicht ausgeführt wurde (d.h. die Steuer bei der Ausfuhr zurück erstattet wurde), sondern nur vorübergehend außer Landes genutzt wurde, ist sie sicherlich nicht neu zu versteuern. Sonst hätte wohl kaum jemand, der sein Boot nach HR gebracht hatte, es je in sein Heimatland in der EU zurückbringen können, ohne erneut MwSt. zahlen zu müssen. Ich jedenfalls habe es gemacht und mein Boot nach 8 Jahren zurück nach D gebracht. Deiner Theorie zur Folge wäre der Spediteur jetzt ein Schmuggler, ich der Anstifter und die Zöllner wohl doof, weil das Boot beim Grenzübertritt sicherlich nicht zu übersehen war.
Zitat Dafür würde micht jetzt aber die Quelle interessieren.
Das läuft unter "Allgemeinwissen" !
Zitat Wenn eine Ware, für die MwSt. entrichtet wurde, nicht ausgeführt wurde (d.h. die Steuer bei der Ausfuhr zurück erstattet wurde), sondern nur vorübergehend außer Landes genutzt wurde, ist sie sicherlich nicht neu zu versteuern.
Ich habe das nicht neu erfunden, das ist nunmal so, auch wenn Du anderer Meinung bist.
Der Weg hat mich zur VO EWG 2913/92 und zum Art. 185 Zollkodex geführt. Ich habe mir daraufhin noch einmal die Speditions- und Zollpapiere von damals angesehen. Ich war deswegen von den Einfuhrabgaben befreit, weil ich hin- und wieder in Italien war und zufälligerweise dabei nie den 3-Jahreszeitraum überschritten hatte. Glück gehabt !!
Da dürften 2013 in HR einige tausend Skipper gehörig ins Schwitzen kommen. Jetzt schnell noch mal nach Griechenland, Slowenien oder Italien dürfte wohl nichts mehr nützen, weil die DVO zum Zollkodex lückenlose Nachweise verlangt. Ích kann für die jüngere Vergangenheit dem Logbuch sei Dank (und den Zollunterlagen) ein reines Gewissen gehaben .
>> Außer in Zagreb und in Split scheint dieses Gesetz anderen Zollämtern offensichtlich nicht bekannt zu sein. <<
>> In der Vergangenheit hat es für Besitzer von Booten und Jachten die unter ausländischer Flagge angemeldet sind und sich überwiegend in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien befinden eine Änderung hinsichtlich der Zollvorschriften gegeben... <<
Karl Heinz Beständig in: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat Bezüglich der Mehrwertsteuerfrage für Boote und Jachten nach dem geplanten EU-Beitritt Kroatiens am 1.7.2013 ist er ebenso wie ich der Meinung, dass man zu diesem Thema noch keine Auskunft geben kann. Es muss abgewartet werden, welche Entscheidungen dazu im Finanzministerium getroffen werden.
Das ist nicht richtig, denn es gibt bereits eine Regelung in Verbindung mit dem EU-Beitritt Kroatiens. Demnach ist die 8 Jahresregel Bestandteil der beim Beitritt für die Koraten bindende EU Verordnung: Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
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