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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 40 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Jonas Bergmann Offline



Beiträge: 34

18.07.2012 00:44
#21 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

berti:ich weiss nicht so genau,kann sein..die sagten aber was von zoll und das sie ausrechnen würden wieviel,etc.ausserdem ist es ja ungerechtfertigt.sie fahren ja nicht mehr als 180 tage mit dem auto dort.steht in dem link von fred.

Berti Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.629

18.07.2012 00:47
#22 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

ich habe gehört, wenn einer mit einem länger abgelaufenden TÜV in HR rumfährt unterstell man ihm, dass das Fahrzeug länger schon in HR ist und damit illegal eingeführt ist und eine Zollgebühr erhoben wird...wie gesagt vom Hörensagen?

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Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

18.07.2012 00:47
#23 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Dann hätten sie nicht zahlen dürfen, wenn sie tatsächlich nicht mehr als 180 Tage mit dem Auto dort sind. Jetzt das Geld zurückzufordern, dürfte ein unmögliches Unterfangen sein.

Zitat von Berti im Beitrag #22
ich habe gehört, wenn einer mit einem länger abgelaufenden TÜV in HR rumfährt unterstell man ihm, dass das Fahrzeug länger schon in HR ist und damit illegal eingeführt ist und eine Zollgebühr erhoben wird...wie gesagt vom Hörensagen?


Wenn sie dich einmal auf dem Kieker haben, nutzt dir auch der TÜV nichts. Sie brauchen dann ja nur Buch zu führen. Das wird wohl in den meisten Fällen nicht passieren, aber wenn man sie schon durch seine Fragerei drauf bringt, wer weiß, ob da einer viel Zeit hat oder sonst keine Hobbies...

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Jonas Bergmann Offline



Beiträge: 34

18.07.2012 00:49
#24 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

die hatten halt keine ahnung was sie machen sollen.rechtsanwalt nehmen?dauer?beweise?kann das schon irgendwie verstehen.
tüv war nicht abgelaufen.

Kata2306 Offline




Beiträge: 93

18.07.2012 00:51
#25 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Hallo. ich verstehe die gabze Gechichte nicht, oder bin ich blöd??
Ich bin Kroatim, und fahre seit Jahren mit einem Deutschen Kennzeichen

Kata G.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

18.07.2012 00:54
#26 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Kata, guck mal in diesen Link: http://www.carina.hr/CURH/Dokumenti/Putn...uristi_Njem.pdf

Du darfst dich keinesfalls mit einem deutschen Kennzeichen mehr als 180 Tage im Jahr in Kroatien aufhalten...

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Berti Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.629

18.07.2012 00:54
#27 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Zitat von Kata2306 im Beitrag #25
Hallo. ich verstehe die gabze Gechichte nicht, oder bin ich blöd??
Ich bin Kroatim, und fahre seit Jahren mit einem Deutschen Kennzeichen



dann hast du Glück gehabt...

ebenso werden immer mehr Zollkontrollen in Häfen gemacht, wo ganzjährig Boote mit deutscher Zulassung liegen

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Frank2 Offline



Beiträge: 2.107

18.07.2012 01:48
#28 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Auch wenn das - wenn überhaupt - nur ein schwacher Trost ist, Dir jetzt leider nicht weiterhilft, und das Geld wohl kaum zurückzuholen ist:
ab 1.7.2013 wird es solch ein Kasperltheater nicht mehr geben, denn dann ist Kroatien in der EU und der Zoll hat dann in solch einem Fall nichts mehr zu melden. Das Fahrzeug stellt dann im gemeinsamen Wirtschaftsraum keine Einfuhr mehr dar.

Flipper Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.159

18.07.2012 10:16
#29 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Zitat von Frank2 im Beitrag #28
Auch wenn das - wenn überhaupt - nur ein schwacher Trost ist, Dir jetzt leider nicht weiterhilft, und das Geld wohl kaum zurückzuholen ist:
ab 1.7.2013 wird es solch ein Kasperltheater nicht mehr geben, denn dann ist Kroatien in der EU und der Zoll hat dann in solch einem Fall nichts mehr zu melden. Das Fahrzeug stellt dann im gemeinsamen Wirtschaftsraum keine Einfuhr mehr dar.



Ganz so könnte es ab 1.7.2013 nicht unbedingt werden, wie es sich z.B. in Österreich zeigt.

http://diepresse.com/home/recht/rechtwir...rpflicht-vorbei

Grüße Werner

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

18.07.2012 10:31
#30 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Unter Pressemitteilungen ist beschrieben, was die EU plant. das dürfte dann eine Erleichterung bei Umzügen und zeitweisen Aufenthalten bringen.
Eine Ummeldung ist weiterhin auf jeden Fall erforderlich bei Umzug.

Zitat von Vera im Beitrag #5
Offiziell ist es so, wie es in Freds Link steht. Kontrolliert wird es meistens nicht, aber wenn das dann doch mal passieren sollte, muss das Fahrzeug, wenn es mehr als 6 Monate im Jahr im Land verbleibt, wohl eingeführt und verzollt werden. Problematisch ist das allerdings, wenn das Fahrzeug älter als 7 Jahre ist. Dann darf man es nämlich nicht mehr einführen.

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr...es/10576_de.htm

Das gilt aber nicht für das Fahrzeug, das nachweislich länger als 6 Monate auf dich zugelassen ist, sondern für die gewerbliche Einfuhr von Gebrauchtwagen.

.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

18.07.2012 11:10
#31 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Zitat von bigger im Beitrag #30



Das gilt aber nicht für das Fahrzeug, das nachweislich länger als 6 Monate auf dich zugelassen ist, sondern für die gewerbliche Einfuhr von Gebrauchtwagen.

.
Bist du sicher? Ich habe schon von Fällen gehört, wo das auch beim privaten Fahrzeug trotz Wohnsitz in Kroatien eben nicht möglich war.

________________________
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bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

18.07.2012 11:20
#32 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Nach meinen Infos mindestens 6 Monate auf die Person angemeldet.

http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/za.../Fahrzeuge.html

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

18.07.2012 11:27
#33 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Danke, wieder was gelernt...

Demnach hätte das betroffenen Ehepaar ja nur nachweisen müssen, dass das Fahrzeug nicht länger als 183 Tage in 12 Monaten in Kroatien ist. Das könnten sie ja schon durch ihre Meldebescheinigungen belegen, die sie ja haben sollten (ja, ich weiß...sollten!).

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Frank2 Offline



Beiträge: 2.107

18.07.2012 12:33
#34 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Zitat von Flipper im Beitrag #29
Zitat von Frank2 im Beitrag #28
Auch wenn das - wenn überhaupt - nur ein schwacher Trost ist, Dir jetzt leider nicht weiterhilft, und das Geld wohl kaum zurückzuholen ist:
ab 1.7.2013 wird es solch ein Kasperltheater nicht mehr geben, denn dann ist Kroatien in der EU und der Zoll hat dann in solch einem Fall nichts mehr zu melden. Das Fahrzeug stellt dann im gemeinsamen Wirtschaftsraum keine Einfuhr mehr dar.



Ganz so könnte es ab 1.7.2013 nicht unbedingt werden, wie es sich z.B. in Österreich zeigt.

http://diepresse.com/home/recht/rechtwir...rpflicht-vorbei




Richtig. Man muß auch Meldefristen trotz allem beachten und die ausländische Versicherung könnte auch Ärger bereiten. Und wenns ganz mies läuft sind auch ein paar Euro Strafe irgendwann mal dran. Aber das sind kleine Gebühren. Entscheidend ist jedenfalls, daß keine teure Verzollung mehr erforderlich ist.

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

18.07.2012 13:24
#35 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

verzollen mußt du dein Auto in Kroatien z.Zt. auch nicht, wenn es fristgemäß als Umzugsgut deklariert wirt.

Zitat
Entscheidend ist jedenfalls, daß keine teure Verzollung mehr erforderlich ist.



Eine gewisse Gebühr, wie die Trosarina in Kroatien kann länderintern trotzdem fällig werden.

Versicherung mußt du sowiese haben für die Anmeldung in Kroatien. Eventuelle Rabatte aus D kann man gegenwärtig dort nachweisen.
Wir haben uns erkundigt, max bei 50 % kann eingestiegen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

18.07.2012 13:34
#36 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Man kann Dinge auch unnötig komplizieren. Wenn man eine kroatische Aufenthaltserlaubnis hat (privremeni oder stalni boravak = vorübergehende oder ständige Aufenthaltserlaubnis, die vorübergehende wird nach fünf Jahren in eine unbegrenzte umgewandelt), dann ist man eigentlich verpflichtet, sich dauerhaft, zumindest aber länger als die Hälfte des Jahres in Kroatien aufzuhalten, und am Anfang wird auch von der Polizei kontrolliert, ob man tatsächlich da ist (=Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz in Kroatien) - so war das jedenfalls bei uns.

Für Autos gilt: wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat (und demzufolge sein Auto auch gar nicht mehr in Deutschland zugelassen haben kann), muss man es logischerweise in Kroatien anmelden. Autos, die älter als sieben Jahre sind, dürfen nur von Wohnsitz-Wechslern importiert werden, also sowohl von rückkehrenden Kroaten als auch von Deutschen mit "boravak" , die vorher in Deutschland wohnhaft waren, und das sogar zollfrei/PDV-frei. Für Autos, die jünger als sieben Jahre sind, müssen PDV und Zoll nach einer bei der Zollverwaltung vorliegenden Schätzliste entrichtet werden. Wenn man das Auto in D mit MWSt. gekauft hat, kann man sich bei einem Exportauto die in D angefallene MWSt. vom Händler zurückholen - aber nur, wenn der mitspielt.

Wenn man seinen (Erst?-Zweit?-)Wohnsitz (und seine Autozulassung) in D behält, reicht es, wenn man einmal im Jahr Kroatien verläßt. Da die Ein- und Ausreise bei Leuten mit "boravak" auf jeden Fall im Pass vermerkt wird und es absolut legal ist, ein Auto an seinem Zweitwohnsitz zu haben, ist damit alles erledigt.

Mein Nachbar Dino ist Kroato-Amerikaner, das heißt (ähnlich wie bei mir:) den Sommer über ist er hier, im Winter in Fort Lauderdale, und natürlich hat er als Kroate mit domovnica unbegrenztes Aufenthaltsrecht hier in seiner Heimat. Trotzdem hat sein Auto eine US-Zulassung. Es steht das ganze Jahr hier, und von Rechts wegen müsste er es im Winter mit nach Florida nehmen (tut er aber nicht!) - und alles ist gut, welcher Zöllner/Polizist schaut schon in Dinos Garage?

Fazit: Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis für Kroatien und Nebenwohnsitz in Deutschland können ihre deutsche Zulassung behalten (wenn sie ab und zu nach D fahren), Ausländer in Kroatien ohne Wohnsitz in D (oder anderswo) müssen ihre Autos (wie auch den aus D mitgebrachten Hausrat) importieren.

Für Boote gelten andere Spielregeln. Und was nächstes EU-Jahr ist - das wissen noch nicht mal die Bürokraten in Brüssel und Zagreb.

pool Online

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.750

18.07.2012 15:12
#37 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

@kornatix: d a n k e , dieser artikel hat hand und fuss. die aus- und einreise mache ich lieber mit der id, ich weiss der zoll
mag das nicht so sehr, die möchten lieber einen pass. noch etwas, freunde von uns möchten die jahresaufenthaltsbewilligung erlangen. im
moment gibt es nur eine halbjahresbewilligung, dann muss neu beantragt werden. die "fremdenpolizei" wird - wahrscheinlich im hinblick auf
den kroatischen eu-eintritt - sehr stark durch rijeka kontrolliert...

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

18.07.2012 16:36
#38 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Ich habe hier nur meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei und dem Zoll in Zadar wiedergegeben. Ob die Behörden anderswo anders verfahren, ist gut möglich. Das Problem in Kroatien ist ja, dass die Gesetze sich praktisch mit jeder Wahl ändern und dass die hiesigen "Beamten" in aller Regel keine vernünftige Ausbildung genossen haben (Beispiel: die Frau, bei der ich meine Kommunalabgaben bezahle, war letztes Jahr noch Kellnerin...)

Dass es den privremeni boravak - zumindest für Ausländer mit Grundbesitz hier - nicht mehr ganzjährig geben soll, ist mir neu. Laut MUP-homepage muss man bei einer Erstanmeldung unter Beibringung der üblichen Unterlagen - polizeiliches Führungszeugnis, Einkommens-, Krankenversicherungsnachweis usw. - 500 Kuna plus Gebührenmarken auf den Tisch legen und bekommt dann eine Jahres-Aufenhaltserlaubnis - aber mich wundert hier gar nichts mehr. Und wie gesagt, was nächstes Jahr ist, weiß niemand wirklich.

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

18.07.2012 17:02
#39 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

Zitat von pool im Beitrag #37
@kornatix: d a n k e , dieser artikel hat hand und fuss. die aus- und einreise mache ich lieber mit der id, ich weiss der zoll
mag das nicht so sehr, die möchten lieber einen pass. noch etwas, freunde von uns möchten die jahresaufenthaltsbewilligung erlangen. im
moment gibt es nur eine halbjahresbewilligung...


kommt sicher auch auf den Zweck der Aufenthaltsgenehmigung an, laut MUP gibt es die befristete bis zu 1 Jahr

http://www.mup.hr/1165.aspx

.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

18.07.2012 17:08
#40 RE: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in HR Antworten

"Bis zu einem Jahr" stimmt - wahrscheinlich machen die einen Unterschied zwischen Ausländern, die z.B. zu Studienzwecken einreisen und solchen, die z.B. ein Haus hier haben und dauernd hier leben wollen.

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