Tequila bekommst Du in Kroatien jeden Supermarkt, also keine Panik. In Sachen Bier kann ich Dir nur empfehlen als Touri in das Land "einzusickern" und die heimischen Biere zu testen - Du wirst positiv überrascht sein.
Ich würde das Zeugs zwar auch in Cro kaufen, aber wenn Du es denn unbedingt mitnehmen musst/willst, stellt sich mir die Frage, ob Du alleine fährst... wenn nicht, hat sich das Problem doch erledigt. Du den Tequila und Dein Partner/Deine Partnerin das Bier Živjeli!
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, dass man pro Person entweder 1L Hochprozentiges, oder aber Wein/Bier (Menge hab ich nicht im Kopf, aber das kannst Du ja Bekas Link entnehmen) einführen darf. Man darf ja auch nicht die Höchstmenge Zigarren und dann noch Zigaretten einführen (wobei das in Cro eh Schwachsinn wäre)
Kauf das Bier mal wirklich besser dort, ich denke, es lohnt sich (obwohl ich kein Biertrinker bin ). Leider finde ich den Thread nicht mehr, wo es um die besten Biersorten ging, vielleicht kann Dir da jemand anders helfen
Zitat von petra1958 im Beitrag #12Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, dass man pro Person entweder 1L Hochprozentiges, oder aber Wein/Bier (Menge hab ich nicht im Kopf, aber das kannst Du ja Bekas Link entnehmen) einführen darf.
Doch, man darf eine Flasche Hochprozentigen und noch zusätzlich Wein oder Bier mitnehmen. Das steht so in meinem Link, den ich vorher schon gepostet habe und umgekehrt steht es beim deutschen Zoll genauso. Da sind es sogar 16 Liter Bier, die man einführen darf.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Der internationale Passagierverkehr, persönliches Gepäck oder Gegenstände in ihr, werden als Bekleidung, Schuhe, Kosmetika und andere Waren (persönlicher Schmuck, Fotoapparate und Videokameras, Laptops und andere tragbare Elektrogeräte, Sportartikel, Freizeitartikel sein ), die in angemessenen Mengen, welche sind für den Passagier während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Land erforderlich.
Geben Sie Ihre persönlichen Gepäcks nicht auf seinen Wert und Menge begrenzt und gilt für jede Person - Passagiere in das Zollgebiet der Republik. Als Teil des persönlichen Gepäcks, kann ohne Zahlung von Zöllen und Steuern eingegeben werden:
a) Tabak und Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht bis zu 3 g pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder anteilige Zusammenstellung dieser Mengen Tabakwaren;
b) Alkohol und alkoholische Getränke:
- Destilliertes Wasser, alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% oder mehr: 1 Liter oder
- Destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol und ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger, und Schaumweine und Dessertweine zu 2 Liter und
- Andere Weine: 2 Liter, oder
- Angemessene anteilige Zusammenstellung dieser Getränke;
c) zu 50 ml Parfüm und Eau de Toilette zu 250 ml;
d) Arzneimittel gegen monatliche Passagiere den persönlichen Bedürfnissen
e) homöopathische Produkte (Tees, Tinkturen, Tropfen, Ampullen, Kapseln, Salben, Cremes, etc.): nicht mehr als ein Paket.
Passagiere 17 Jahren sind von der Entrichtung der Einfuhrabgaben bei der Einreise von Tabakwaren und alkoholische Getränke ausgenommen.
Die Eingabe des persönlichen Gepäcks erfolgt ausschließlich durch mündliche Erklärung (Erklärung Zollbeamte) durchgeführt werden.
Beschränkungen bei der Einreise einiger Gegenstände im Passagierverkehr
Bei der Eingabe eines Tabak und Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke, Wein, Bier und Kaffee, sind zulässig Eintrag werden und große Mengen gelten immer noch als Gegenstände für den persönlichen Gebrauch oder nicht-kommerzielle Ware, sondern mit der Berechnung und Zahlung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer Wertschöpfung.
Höchstmengen für den persönlichen Gebrauch gelten die folgenden Mengen von Tabak und Tabakerzeugnissen zu sein, Alkohol und alkoholische Getränke, Wein und Kaffee und die Mengen schließen diejenigen ein, als ein integraler Bestandteil des persönlichen Gepäcks aufgeführt:
- 800 Zigaretten, oder
Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 g pro Stück): 400 Stück, oder 200 Zigarren oder Rauchen: 1 kg. Alkoholfreie Getränke: 5 Liter, oder Mittelstufe (alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger, wie Vorspeisen, Dessert-Weine, etc.): 5 Liter Wein: 5 Liter Bier: 15 Liter, und 1 kg Kaffee.
Die obigen Beträge sind in den Mengen als Teil des persönlichen Gepäcks von den Einfuhrabgaben befreit enthalten.
Wir sind mit dem Auto hingefahren und haben nur 2Flaschen Wein damals mitgenommen, aber die haben wir glaub ich auch schon vor der Grenze zu Österreich leer gehabt, weil wir so viele Zwischenstopps bei Freunden gemacht haben.
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