FKK – Urlaub im Wohnwagen direkt am Meer in Valalta / Rovinje (Istrien)
Bestens gelegene Parzelle am bekanntesten Campingplatz auf Istrien, in Valalta. Da die Parzelle direkt am Strand liegt, sind es nur wenige Schritte bis zum Wasser sowie wenige Meter bis zum nächsten Waschhaus . Das bekannte Restaurant „Grill“ ist auch nur ca. 200 Meter von unserer Parzelle entfernt. Da die Anlage über eine sehr gute Infrastruktur verfügt: = mehrere Restaurants, Bars, Markt, Kiosk, Shop´s, Obst u. Gemüsestand, Friseur, Kinderklub, Vital Center, Wäscherei, Arzt, Autowaschanlage sowie eine große Anzahl an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bietet wie 2 Minigolfplätze, mehrere Tennisplätze, Tischtennistische, Fußballplatz Swimmingpool usw. wird der Aufenthalt in Valalta zu einem bleibenden Erlebnis. In unmittelbarer Umgebung befinden sich einige sehr nette Weinbauern und ausgezeichnete einheimische Restaurants. Das historische und sehr interessante Rovinje befindet sich ca. 6km von Valalta entfernt und ist auch mittels Busverbindung von Valalta aus, sehr leicht zu erreichen. Von hier aus kann man eine große Anzahl an Bootsausfahrten zu den nahegelegenen Inseln sowie in den bekannten Limski Kanal buchen.
Preise für dieses Urlaubsangebot ( 2013)
Vorsaison: Mai, Juni (24.06.) auf Anfrage Hauptsaison: Juni (25.06.); Juli; August auf Anfrage Nachsaison: September auf Anfrage Die Preise verstehen sich völlig unabhängig von der Personenanzahl (max 4 Personen) als Überlassungsgebühr an uns. Zusätzlich fallen noch Kurtaxe und eine kleine Gebühr für die Anmeldung, Parken und Benützung der Anlage an. Alles ist vor der Abreise an der Rezeption in bar, bzw. mit Kreditkarte oder Bankomat zu bezahlen.
FKK ist in der Hauptsaison verpflichtend. Auf Valalta sind keine Haustiere erlaubt.
Beschreibung unserer Parzelle mit Zubehör: Wohnwagen (9m Länge, 2,5m Breite):
2 Schlafabteile mit Französischen Betten für 4 Personen(abgetrennt durch jeweils zwei Schiebetüren)
großzügige Kastenanordnung zum verstauen der Bekleidung
Vorzelt: voll eingerichteter Küchenverbau mit Kühlschrank, Gefrierschrank, Elektroherd, Geschirr Sitzecke für 6 Personen Großer Fernseher mit Sat Receiver Die Wohnwageneinrichtung sowie das Vorzelt samt Einrichtung sind komplett neu und wurde in der Saison 2011 das erste Mal benützt.
Terrasse: komplette Gartengarnitur für 6 Personen Sonnenschirme Fahrräder
Abstellplatz für das Auto befindet sich ebenfalls auf der Parzelle.
Beschreibung der Anlage „Valalta“: (seit 2013 hat Valalta den 5ten Stern bekommen) Für Feinschmecker: Eigene Bierbrauerei; 3 Restaurants mit einheimischer Küche; Pizzeria; Supermarkt; Fischrestaurant, Grillbar, Obst – Frischgemüsestand Für Sportsfreunde: Mehrere Tennisplätze; Tischtennisplätze; 2 Minigolfplätze; Volleyballplatz ; großes Schwimmbecken Für Meeresliebhaber: Moderner Jachthafen mit Kran; Tauchbasis; Bootsverleih; Surf- und Tauschschule Für Kinder: Kindergarten; Kinderprogramme; Wasserrutsche; Pyramide und einige neue Geräte am Wasser die sehr viel Spaß machen und das alles im Camp
Weitere Freizeitangebote in der Umgebung: Die Anlage Valalta bietet unglaubliche vielfältige und abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten in sportlicher oder touristischer Natur an. Ab Ostern bzw. Pfingsten finden täglich einige Veranstaltungen statt, aber auch die Ruhe und Erholung kommen nicht zu kurz. Es gibt auch die Möglichkeit zum Wasserschifahren im ruhigen Gewässer des Limski Kanals Sonstige Informationen zu dieser Anlage: Arzt; Apotheke; Massage; Beautyfarm sind ebenfalls auf der Anlage
Sollte Interesse bestehen, bitte uns zu schreiben unter: josefgraber@hotmail.com
Du machst nicht nur Dich wegen Steuerhinterziehung strafbar, sondern ziehst auch noch unwissende Touristen mit hinein, die sich dann auch noch der Beihilfe strafbar machen, wenn sie Dein Angebot nutzen !
Zitat von AisiEs gibt auch die Möglichkeit zum Wasserschifahren im ruhigen Gewässer des Limski Kanals
Das ist zwar strengstens verboten, aber es gibt Unbelehrbare, die das immer wieder machen - der Hafenkapitän von Rovinj weiss das entsprechend zu "würdigen".
Auch als privat Person darf man vermieten und muss evtl. Gewinne in der Steuererklärung angeben. (Wobei Gewinne in Valalta sehr sehr unwahrschl. sind). Abgesehen davon kann man es auch als Nutzungüberlassung gegen Kostenbeteiligung deklarieren. Somit kann ich deiner Aussage nicht zustimmen - wird dir auch jeder Steuerberater bestätigen. Diese Verunsicherungen die durch eine solche Aussage gemacht werden (Steuerhinterziehung, Beihilfe usw.) sind für keinen der sucht hilfreich.
Wenn er in HR eine Firma angemeldet hat und dort eine Steuererklärung abgibt darf er selbstverständlich vermieten. Alles andere von Dir ist nicht richtig.
Kannst du das mit den Gewinnen mal erläutern? Die Kosten für die Jahresmiete der privat genutzten Parzelle kann ich doch nicht von der Steuer absetzen, also wäre doch jeder Euro, den ich als Miete kassiere, ein Gewinn, oder nicht?
Ich zitiere mal einen Anwalt der sich damit auskennt:
Zitat Natürliche und juristische Personen können in Kroatien, unter bestimmten Bedingungen, Appartements in Häusern/Räumlichkeiten, die ihr Eigentum sind, vermieten, aber nur höchstens 8 Zimmer oder 16 Betten. Dabei gibt es sowohl für natürliche als auch juristische ausländische Personen bestimmte Beschränkungen. Die Beschränkungen für natürliche Personen schließen vorerst die Möglichkeit aus, dass ausländische Staatsangehörige - natürliche Personen Appartements in Häusern/Räumlichkeiten, die ihr Eigentum sind, vermieten. Diese Beschränkung hört für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums am Tag des Beitritts Kroatiens in die EU auf, wenn diese Staatsangehörigen die genannten Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen wie die kroatischen Staatsangehörigen werden anbieten können.
1.) Das Ganze bezieht sich auf Immobilien - ein Wohnwagen ist keine Immobilie - und auch natürliche Personen dürfen in Kroatien vermieten. 2.) Der Grund auf dem der Wohnwagen steht wird vom Campingplatzbetreiber vermietet - der Wohnwagen vom Wohwagenbesitzer gegen Gebühr überlassen. 3.) Spätestens ab Mitte 2013 gilt auch EU Recht - Also eine Benachteiligung von EU-Bürgern ist nicht erlaubt (das zum Thema Immobilien vermieten) 4.) Unbelassen dabei bleibt, dass der Campingplatzbetreiber es erlauben muss, was zumindest in Valalta der Fall ist (der hat natürlich Hausrecht und ist Eigentümer)
Für Boote gibt es eine Sonderregelung, die die EU erlassen hat.....(Wusste noch gar nicht, dass die dafür zuständig ist)
Für die Vermietung von Wohnwagen gilt:
Ein Wohnwagen ist keine Immobilie, die Regelungen für eine Immobilie, die ein offensichtlich nicht kroatischer Anwalt oberflächlich zusammengefasst gelten also nicht...
Ein Wohnwagen ist sozusagen ein rechtsfreier Raum.
Ich darf daher als Deutscher in Kroatien ohne die örtlichen Behörden zu beteiligen völlig problemlos einen Wohnwagen vermieten, solange der CP-Betreiber nichts dagegen hat.
Und als Mieter brauche ich auch keine Bedenken haben, dass ich hier eine "Schwarzvermietung" in Anspruch nehme und gegebenenfalls Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.ä. leiste, denn es ist ja völlig legal, s.o. .
1.) Was Boote betrifft kenne ich mich nicht aus, da gibt es weit mehr Vorschriften. Ich hatte da mal nur am Rande was gelesen, da es mich aber nicht betrifft weiss ich die Details nicht mehr. Da kommt ja noch das Thema Patent, Versicherung deutsche oder kroatische Zulassung und diverse andere Sachen dazu. Und laut EU ist das "Thema Boot fahren" also der Führerschein dazu nationales Recht - Dazu wollte ich mich nicht äussern weil ich es nicht weiss bzw. war das der Grund wieso ich sagte, mit Google suchen.
2.) Ein Wohnwagen ist keine Immobilie - bekanntlich ist dieser mobil. Ich kann dir meinen Wohnwagen in Deutschland vermieten und du fährst oder ich fahre diesen nach Kroatien und du wohnst darin. Das ist nicht rechtsfreier Raum, sonder laut IPR (internationales Privat Recht) stellt sich die Frage welches Recht zur Anwendung kommt. In dem Fall eindeutig deutsches/östereichisches Recht. Natürlich muss der Mieter des Wohnwagens sich beim Campingplatz Betreiber anmelden, Kurtaxe und evtl. Platzmiete/Personen Gebühr bezahlen und die Vorgaben des Campingplatzbetreibers einhalten. Der Campingplatzbetreiber setzt das nationale Recht als Eigentümer um - als Wohnwagenbesitzer bist du kein Eigentümer der Parzelle. Das ist keine Schwarzvermietung. Unter Umständen sollte man dann deutsches Steuerrecht in Betracht ziehen weil es eine Einnahme ist, Beihilfe zu Steuerhinterziehung ist es sicher nicht wenn du als Mieter eines Wohnmobils oder einen Wohnwagens in Deutschland einen Vertrag machst und den Betrag in Deutschland bezahlst. Du begehst ja auch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung wenn ein gewerblicher Wohnwagen/Wohnmobil Vermieter in Deutschland deine Anmietung bei der Steuer unterschlagen würde.
3.) Thema Immobilien: Ab Juli 2013 gelten EU Richtlinien an die sich auch Kroatien zu halten hat. Das heisst bis Juli dürfen nur Kroaten als natürliche Personen Immobilien vermieten - ab Juli darf der Vermieter auch eine "EU natürliche Person" sein und ein "Eu Ausländer" nicht benachteiligt werde, sonst würde Kroatien gegen EU Recht verstossen. Das ist Teil der Beitrittsvereinbarung und somit auch für Kroatien bindend. Insofern ist es richtig dass bis Juli 2013 Ausländer Immobilien nur mit einer kroatischen Firma vermieten dürfen -- danach auch als natürliche Person (privater) wenn man dem EU-Raum zugehörig ist.
Zitat Ein Wohnwagen ist keine Immobilie - bekanntlich ist dieser mobil.
Ein Wohnwagen, der auf einem CP einen Dauerplatz belegt gilt nicht mehr als "mobil", sondern ist eine Immobilie, weil er eben "immobil" ist.
Zitat Ich kann dir meinen Wohnwagen in Deutschland vermieten und du fährst oder ich fahre diesen nach Kroatien und du wohnst darin
Das ist twas völlig anderes als einen WW auf einem Dauerplatz in Kroatoien zu vermieten - Du verwechselst Äpfel mit Birnen .... In dem von Dir geschilderten Fall gilt deutsches Steuerrecht - im vorliegenden Fall aber kroatisches.
NS.: Ich habe mal in Deinem Profil gelesen und frage mich nun, ob Du ein Männlein, ein Weibchen oder ein Schüler bist, der uns hier vorführen möchte ??
Zitat Ein Wohnwagen, der auf einem CP einen Dauerplatz belegt gilt nicht mehr als "mobil", sondern ist eine Immobilie, weil er eben "immobil" ist.
Wenn du die Pachtverträge kennen würdest, also die Verhältnisse von Valalata würdest das nicht schreiben. Auch ein Dauercamper ist mobil zu halten. Unabhängig davon, gelten ab Juli 2013 sowieso EU Richtlinien die Kroatien erfüllen muss.
Zitat Valata Vertrag:
Zitat Absatz 3 Gemäß der Vorschrift über die Einordnung, minimalen Bedingungen und Kategorisierung der gastwirtschaftlichen Einrichtung..... /snip ...Die mobile Camping Ausrüstung hat den Mechanismus mobil zu halten ../snip ...Anschlüsse müssen jederzeit entfernbar sein...
Zitat Ich habe mal in Deinem Profil gelesen und frage mich nun, ob Du ein Männlein, ein Weibchen oder ein Schüler bist, der uns hier vorführen möchte ??
Deine Beleidigungen interessieren mich nicht - auch wenn du im Urlaub mit Moderatorin Vera zusammen bist (siehe deine Fotos) kannst dich stark fühlen wie du willst.
Zitat Wenn du die Pachtverträge kennen würdest, also die Verhältnisse von Valalata würdest das nicht schreiben. Auch ein Dauercamper ist mobil zu halten.
Naja, wenn man das Angebot liest ist dieser WW keineswegs "mobil" :
2 Schlafabteile mit Französischen Betten für 4 Personen(abgetrennt durch jeweils zwei Schiebetüren)
großzügige Kastenanordnung zum verstauen der Bekleidung
Vorzelt: voll eingerichteter Küchenverbau mit Kühlschrank, Gefrierschrank, Elektroherd, Geschirr Sitzecke für 6 Personen Großer Fernseher mit Sat Receiver Die Wohnwageneinrichtung sowie das Vorzelt samt Einrichtung sind komplett neu und wurde in der Saison 2011 das erste Mal benützt.
Terrasse: komplette Gartengarnitur für 6 Personen Sonnenschirme Fahrräder
Zitat Deine Beleidigungen interessieren mich nicht - auch wenn du im Urlaub mit Moderatorin Vera zusammen bist (siehe deine Fotos) kannst dich stark fühlen wie du willst.
Das war eine ganz einfache Frage, nachdem Du es bislang nicht einmal für nötig gefunden hast Dich hier vorzustellen oder wenigstens Dein Profil entsprechend auszufüllen ! Das würde der Anstand verlangen - so man hat ....
Offnsichtlich brauchst Du zu Deiner persönlichen Satisfaction eine Spielwiese -nun, ich überlasse Dir diesen Themenordner zum weiteren Austoben. Was man von Deinen Behauptungen zu halten hat weiß man ja zwischenzeitlich.
ich denke mal Valalta o.o.o entscheidet ob die Bedingungen, welche im Pachtvertrag stehen eingehalten werden und nicht du.
Ich habe nur zitiert, wie die Bedingungen des Pachtvertrags sind und da steht eindeutig, dass dieser mobil zu halten ist und Anschlüsse auch nicht dauerhaft erstellt werden dürfen. Die mobilen Einrichtungen dürfen nicht dauerhaft verankert werden. --> auch der Dauercamper ist "mobil" und der Wohnwagen keine Immobilie. In Valata gibts sogar einen Daueracamper der in seinem Wohmobil die Garage für den Smart hat - woraus schliesst du dass das Angebot von Aisi nicht mobil ist? Es tut mir leid wenn z.B. die neuen EU Richtlinien bzw. die Pachtverträge von Valalta o.o.o. nicht oder nicht mehr mit deinem Wissen übereinstimmen.
Anstand wäre, dass man sachlich bleibt und nicht jemand als Schüler bezeichnet. Mit etwas Nachdenken hättest auch erkannt, dass ein Schüler kaum eine CPL und AZF hat. Mit dem Satz wolltest nur meine Aussage ins Lächerliche ziehen, was dir mit Unsachlichkeit eher nicht gelingt.
Ich denke auch dass Andere erkennen, dass dein Wissenstand nicht mehr auf dem neuesten Stand ist (EU Richtlinien).
Das hat zwar mit dem ursprünglichen Thread wenig zu tun - aber die Gleichbehandlung im Recht (was z.B. bei Vermietung als natürliche Person zutrifft - Kroaten dürfen, Ausländer bisher nicht) bezieht sich natürlich darauf.
Die Grundrechte (wie z.B. Gleichbehandlung) werden mit dem Beitritt gültig. Lässt sich alles unter dem genanten Link nachlesen - Die zweite Zeile konnte ich nicht als Link angeben, da im Forum nur ein Link erlaubt ist. Das PDF kannst jedoch runter laden wenn du ein http davor schreibst.
Zitat Erweiterung 2013: Kroatien
Im Zuge der Vorbereitungen für den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wird das zum Beitrittsdatum geltende Sekundärrecht bereits ins Kroatische übersetzt und dann nach und nach in Sonderausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22) - Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) - Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15) - Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. EG Nr. L 373 S. 37)
Dass ab 1.7. Gleichbehandlung sein muss, ist mir klar, dass begründet aber immer noch nicht das Recht, einfach so einen Wohnwagen zu vermieten, ohne sich um das kroatischen Steuer- und Gewerberecht zu scheren.....
außer Kroaten dürfen das auch einfach so machen....
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.