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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 12 Antworten
und wurde 1.558 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
Skeptiker Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 19

18.02.2013 21:49
Rentenansprüche Antworten

Wenn ein kroatisches Ehepaar ihr ganzes "Arbeitsleben" sozusagen in Deutschland verbracht hat, und immer alle Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, nun nach erreichen des Rentenalters nach Kroatien zurückkehrt, wie verhält sich das mit dem Rentenansprüchen? (der längste Satz den ich je schrieb)
Ich finde da keine übersichtliche Info Seite im Internet. Oft lese ich : "bei ständigem Aufenthalt im Ausland kann die Rentenauszahlung auf 70% gekürzt werden" usw
Kann mir jemand in kurzen und knappen Sätzen sagen wie es denn nun genau geregelt ist?

cabrio Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 17.099

19.02.2013 01:28
#2 RE: Rentenansprüche Antworten

Liebe Grüße Anton

Meine Reiseseite

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

19.02.2013 02:17
#3 RE: Rentenansprüche Antworten

Prima Seite Toni
Sei froh, dass du diese Scheiße durch hast

Wo sind jetzt die Hartholzköpfe, die neulich behauptet haben, Mann würde durch den Wehrdienst keinen Nachteil im Leben haben??

Frank2 Offline



Beiträge: 2.107

19.02.2013 02:21
#4 RE: Rentenansprüche Antworten

Ich weiß nicht, was im Sozialversicherungsabkommen D-HR steht, aber trotzdem bist Du ein Glückspilz! Denn zum 1.7.2013 kommt Kroatien in die Europäische Union und dann gibts keine Kürzung mehr auf 70%! Also noch bis zum 30.6. weitermalochen und dann erst ab nach Hause.

Frank2 Offline



Beiträge: 2.107

19.02.2013 02:37
#5 RE: Rentenansprüche Antworten

Zitat von Sockenmann im Beitrag #3


Wo sind jetzt die Hartholzköpfe, die neulich behauptet haben, Mann würde durch den Wehrdienst keinen Nachteil im Leben haben??


Einem Wehrdienstleistenden geht bzgl. der Rente kein Euro verloren. Die Beiträge zahlt sogar komplett der Staat. Und es wird nicht der niedrige Grundwehrdienstsold als Basis herangezogen, sondern ein fiktives Einkommen auf Basis einer sog. Bezugsgröße, welches gar nicht so niedrig ist.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Skeptiker Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 19

19.02.2013 17:20
#6 RE: Rentenansprüche Antworten

"ch weiß nicht, was im Sozialversicherungsabkommen D-HR steht, aber trotzdem bist Du ein Glückspilz! Denn zum 1.7.2013 kommt Kroatien in die Europäische Union und dann gibts keine Kürzung mehr auf 70%! Also noch bis zum 30.6. weitermalochen und dann erst ab nach Hause."
ist das auch so das denn ab dem 30.06 Automatisch eine Neuregelung gilt, und nicht noch erst ewig lange benötigt um gültig zu werden?

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.581

19.02.2013 17:29
#7 RE: Rentenansprüche Antworten

Zitat
Einem Wehrdienstleistenden geht bzgl. der Rente kein Euro verloren. Die Beiträge zahlt sogar komplett der Staat. Und es wird nicht der niedrige Grundwehrdienstsold als Basis herangezogen, sondern ein fiktives Einkommen auf Basis einer sog. Bezugsgröße, welches gar nicht so niedrig ist.

Meines Wissens nach wurde bei meiner Bundeswehrzeit mein letztes Gehalt davor als Berechnungsgrundlage für die Rentenbeiträge verwendet.

rainersti Offline



Beiträge: 75

19.02.2013 17:50
#8 RE: Rentenansprüche Antworten

Das meiner Erfahrung nach Wichtigste steht in dem oben verlinkten Text:
Lassen Sie sich zu diesem Thema rechtzeitig, also möglichst noch vor Ihrem Renteneintritt beraten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Wenden Sie sich hierfür an den für Sie zuständigen Versicherungsträger. http://www.deutsche-rentenversicherung.d...sland_node.html

Die Beratungen beim deutschen Rentenversicherungsträger sind kostenlos. Speziell für Kroatien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd am besten informiert (eigentlich sind die für Rentenansprüche in Kroatien zuständig, hier geht es wohl nur um solche in Deutschland, wenn ich das Eingangsposting richtig verstanden habe. Aber oft fragen auch die Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund dort nach.)

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

19.02.2013 17:52
#9 RE: Rentenansprüche Antworten

In Kroatien bekommt jeder deutsche Rentner 100 % Rente gezahlt, ebenso erhalten Kroaten ihre Rentenansprüche entsprechend der Arbeitsjahre
in voller Höhe.
Wo steht denn was von 70% ? Völliger Unsinn, denn das Sozialversicherungsabkommen stellt Kroatien der EU gleich.

http://www.rentner-info.com/html/Ratgeber.htm

und hier steht ...

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/rente.htm

.

Skeptiker Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 19

19.02.2013 18:16
#10 RE: Rentenansprüche Antworten

irgendwo stand etwas von 70 % weil die Renten ja dem Wirtschaftskreislauf entzogen würden da das Geld ja nicht in Deutschland ausgegeben würde und ähnliche Begründungen. Es stand auch immer könnte und würde und im Einzelfall geprüft usw daher bin ich durchs Internet noch konfuser geworden. Also bekommt nun ein Rentnerehepaar ihre volle Rente ausgezahlt, nach Erreichen des Rentenalters selbstverständlich, auch wenn ihr Aufenthalt dauerhaft in Kroatien ist. Hab ich das jetzt richtig verstanden?

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

19.02.2013 18:19
#11 RE: Rentenansprüche Antworten

Wenn sie keine "Drittstaatler" sind ja, und als Deutscher bist du keiner. Mußt nur beim FA Neubrandenburg deine
Steuererklärung abgeben. Wenn nichts zu holen ist, nur einmal, sonst regelmäßig.

Die heimgekehrten Kroaten erhalten doch auch ihre volle deutsche Rente !



-

rainersti Offline



Beiträge: 75

19.02.2013 20:21
#12 RE: Rentenansprüche Antworten

Zwischen Deutschland und Kroatien findet im Bereich der sozialen Sicherheit das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen vom 24. November 1997 Anwendung. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist eine der Verbindungsstellen für die Durchführung dieses Abkommens im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer ist für Sie zuständig?
Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zuständig.
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.
deutsche-rentenversicherung.de/sid_4E8DD0400C997C394B0D34569851DDF7.cae03/BayernSued/de/Navigation/2_Themen/01_Rente/01_Grundwissen/05_Ausland_und_Rente/Verbindungsstellen/Kroatien_node.html (ich darf nur einen Link setzen, deshalb www davor setzen)

Ein Merkblatt in deutscher und kroatischer Sprache, Stand Juli 2009: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

ugly Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.834

21.02.2013 13:28
#13 RE: Rentenansprüche Antworten

Kürzungen beim Rentenzahlbetrag haben nur diejenigen Versicherten hinzunehmen, die fiktive Beiträge, Beiträge nach der VuVo, Versicherungsunterlagenverordnung, oder eben dem FRG, sprich dem Fremdrentengesetz in ihrem Rentenkonto haben, wovon beim oben genannten Beispiel nicht auszugehen ist.
Wenn also die angesprochenen Kroaten seinerzeit, als, damals sagte man Gastarbeiter, zu uns kamen und uns halfen, weil soviel Arbeit da war, dann haben sie für ihre fleißige Arbeit Entgelt erhalten und Beiträge im Rahmen der, in den Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen eingezahlt!
Das war ein Satz!!!
Und diese Beiträge sind nun Grundlage der bundesdeutschen Rentenberechnung und werden komplett, so, als ob ein Deutscher seine Rente auf Mallorca ausgibt, nach Kroatien überwiesen.
Die einzigen Abschläge sind die Gebühren der Banken, aber da hat mein guter Faik auch schon einen Weg gefunden um keine Gebühren zahlen zu müssen, denn das kann sich summieren.
Also Quintessenz,
Volle Auszahlung der auf regulären Beiträgen, auf Grund einer bundesdeutschen Beschäftigung beruhenden bundesdeutschen Rente ins Ausland!

DRV Bayern Süd 0871/810

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