Ich bin österreichischer Pensionist, habe mein Haus verkauft und bin gerade dabei auf der Insel Ugljan ein Haus zu bauen. Wie sieht es mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus, brauche ich eine ? Kann ich mein Übersiedlungsgut problemlos ins Land bringen ? (alles nach 1.7. EU-Beitritt !!)
zunächst Glückwunsch für den zweiten Teil in Deinem Lebensabschnitt. Nach dem EU - Beitritt kannst Du alles nach HR bringen, die Zöllner sollten das nicht mehr kümmern!
Das ist ja interressant,mein Mann und ich,wir haben auch unser Haus verkauft in Deutschland und wohnen auf Pasman.Vielleicht kann man sich mal treffen? Liebe Grüße Tensi
Die EU ist leider in Biograd na Moru noch nicht angekommen.Dort weigert man sich,den Aufenthalt für Rentner unbefristet zu gewähren.Man soll Eigentum nachweisen und Mietverträge zählen nicht.Unsere Beschwerde ist sofort an die Europäische Union telefonisch und per E-mail wegeschickt worden.Heute geht noch eine Mitteilung an das Deutsche Konsulat in Zagreb.Das kann ja wohl nicht sein.
Der EU-Beitritt Kroatiens wirkt sich keineswegs so aus, dass jeder EU-Bürger sich dort jetzt unbefristet aufhalten darf. Es gilt in Übereinklang mit EU-Recht immer noch das kroatische Aufenthaltsrecht, wonach Ausländer - egal, ob EU-Bürger oder nicht - sich ohne Aufenthaltserlaubnis nur zwei mal 90 Tage in Kroatien aufhalten dürfen. Eine reguläre Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet für jeweils ein Jahr, nach fünf Jahren dann unbefristet - bekommt man nur, wenn man z.B. einen Arbeitsplatz oder Grundbesitz in Kroatien hat, nicht aber, wenn man nur eine Wohnung mieten und dort auf Dauer leben will.
Für Kroaten, die jetzt nach Deutschland oder Österreich umsiedeln wollen, gilt sinngemäß das Gleiche. Das uneingeschränkte Freizügigkeitsrecht, so wie es z.B. zwischen Deutschland und Holland besteht, soll nach dem Willen der EU für Kroatien erst ab 2015 in Kraft treten. Und daran wird weder die EU-Verwaltung in Brüssel noch die Deutsche Botschaft in Zagreb etwas ändern.
Genau so ist es! Der kroatische EU-Beitritt wirkt sich für uns normale Mitmenschen bis jetzt nur zollrechtlich aus, aufenthaltsrechtlich hat sich nichts geändert.
Zitat Der EU-Beitritt Kroatiens wirkt sich keineswegs so aus, dass jeder EU-Bürger sich dort jetzt unbefristet aufhalten darf. Es gilt in Übereinklang mit EU-Recht immer noch das kroatische Aufenthaltsrecht, wonach Ausländer - egal, ob EU-Bürger oder nicht - sich ohne Aufenthaltserlaubnis nur zwei mal 90 Tage in Kroatien aufhalten dürfen. Eine reguläre Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet für jeweils ein Jahr, nach fünf Jahren dann unbefristet - bekommt man nur, wenn man z.B. einen Arbeitsplatz oder Grundbesitz in Kroatien hat, nicht aber, wenn man nur eine Wohnung mieten und dort auf Dauer leben will.
Ja so wie es aussieht stimmt es wohl.Wir werden den Aufenthalt für ein Jahr bekommen,weil wir ein Haus haben.Schade,denn wir wohnen auf der Insel Pasman und müssen nun wohl weiter die Fähre in voller Höhe bezahlen.
Zitat Der EU-Beitritt Kroatiens wirkt sich keineswegs so aus, dass jeder EU-Bürger sich dort jetzt unbefristet aufhalten darf. Es gilt in Übereinklang mit EU-Recht immer noch das kroatische Aufenthaltsrecht, wonach Ausländer - egal, ob EU-Bürger oder nicht - sich ohne Aufenthaltserlaubnis nur zwei mal 90 Tage in Kroatien aufhalten dürfen. Eine reguläre Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet für jeweils ein Jahr, nach fünf Jahren dann unbefristet - bekommt man nur, wenn man z.B. einen Arbeitsplatz oder Grundbesitz in Kroatien hat, nicht aber, wenn man nur eine Wohnung mieten und dort auf Dauer leben will.
hast Du für diese Info eine Quelle?
@Daxbauer, das stand so in mehreren Zeitungen, u.a. in der "Süddeutschen". Eine konkrete Quelle kann ich nicht (mehr) angeben. Für Kroatien gelten - auch das stand in mehreren Zeitungen - bis 2015 die gleichen Restriktionen wie für Bulgarien und Rumänien - also keine Freizügigkeit, keine Arbeitsaufnahme ohne Sondergenehmigung usw.
Und konkret: ich bin Deutscher, habe ein eigenes Haus auf Ugljan und hatte seit 2001 eine Aufenthaltserlaubnis, die ich fünf Jahre lang jedes Jahr verlängern lassen musste. Als meine Frau dann 2005 starb - ein Jahr, bevor wir eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekamen, habe ich mich nicht mehr um den Papierkram gekümmert. Jetzt lebe ich wieder in einer glücklichen Beziehung, letztes Jahr haben wir eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt, und vorige Woche war ich auf meiner zuständigen Polizeidienststelle in Zadar, um mich zu erkundigen, ob sich durch den EU-Beitritt irgendwas geändert hätte; Auskunft des mit Sicherheit sachkundigen Leiters der Ausländerabteilung: "Alles beim Alten, vor 2015 ändert sich da gar nichts."
Falls es jemanden interessiert: als Anlage das Formular für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis; da steht so ziemlich alles drin. Mitzubringen sind: ein mindestens 6 Monate gültiger Reisepass (Perso reicht nicht), eine Krankenversicherungskarte der "Europäischen", zwei Passbilder und ein Einkommensnachweis (Rentenbescheid o.ä.) in amtlich beglaubigter kroatischer Übersetzung.
@tensi, kennen wir uns? Seid Ihr in Zdrelac und auch schon mal beim Walter?
Ja sowas ähnliches haben wir gestern auch ausgefüllt,ja blöd,somit haben wir genausoviel Papierkram wie vorher,und die Auskunft die wir hatten ist ja wohl falsch.Möglich daß wir uns kennen,wir sind in Banj und Walter in Zdrelac kennen wir auch,aber gibt wohl mehr Walter.Ja wir können uns ja mal in Banj in der Gaststätte Dolac treffen,die seit Übernahme der Kinder klasse ist
Zitatas stand so in mehreren Zeitungen, u.a. in der "Süddeutschen". Eine konkrete Quelle kann ich nicht (mehr) angeben. Für Kroatien gelten - auch das stand in mehreren Zeitungen - bis 2015 die gleichen Restriktionen wie für Bulgarien und Rumänien - also keine Freizügigkeit, keine Arbeitsaufnahme ohne Sondergenehmigung usw.
Das stimmt natürlich, das betrifft aber die Freizügigkeitsrechte der Kroaten in der EU, das war seit 2004 mit der sogenannten EU-Osterweiterung bei allen Beitrittsstaaten identisch.
Das betrifft aber nicht die Rechte der EU-Bürger in den Beitrittsstaaten, hier gilt sofort die volle Freizügigkeit.
Bis sich das in letzter Konsequenz zu den örtlichen Behörden und einzelnen Mitarbeitern rumgesprochen hat dauert natürlich...
Im Übrigen ist nicht die Freizügigkeit an sich für Kroaten in der EU eingeschränkt, sondern nur die Dienstleistungfreizügigkeit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Die allgemeine Freizügigkeit, was die Wohnsitznahme und den unbeschränkten Aufenthalt betrifft, ist nicht eingeschränkt!!! (diese ergibt sich im Übrigen nicht aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern aus der Dienstleistungfreizügigkeit: Jeder EU-Bürger hat u.a. das Recht, sich in einem anderen EU-Land aufzuhalten, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, dazu gehört auch der Friseur, der Bäcker, der Vermieter usw.....
Was die Anmeldung bei der Behörde betrifft, wird diese sich wohl umstellen müssen und zur Kenntnis nehmen, dass sie zwischen EU-Bürgern und Drittstaatlern unterscheiden muss.
hier der Wiki - Artikel zur Freizügigkeitsrichlinie EU
Zitat (11) Das elementare und persönliche Recht auf Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erwächst den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag und hängt nicht von der Einhaltung von Verwaltungsverfahren ab.
also kann sich das kroatische Amt auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln.....
Zitat (12) Für Aufenthalte von über drei Monaten sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine - durch eine Anmeldebescheinigung bestätigte - Anmeldung des Unionsbürgers bei der zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes vorzuschreiben
Es ist nur eine Anmeldung erforderlich, kein Antrag!
Es regelt sich alles im Laufe der Zeit, auch in Deutschland hat es viel Überzeugungsarbeit bei den Ämtern und der Polizei gekostet....
Mag sein, dass Du recht hast. Aber wie Du an tensi's letztem Beitrag siehst und wie ich selbst vor Ort erfahren habe: de facto ist (noch) alles beim Alten, wir dürfen fröhlich weiter irgendwelche Papiere ausfüllen, die dann von irgendwelchen Bürokraten monatelang hin- und hergeschoben werden und schließlich mit vielen Stempeln irgendwo in der Versenkung landen.
Ich zitiere mal aus Deinem link zur deutschen Botschaft:
....Somit findet für kroatische Staatsangehörige nach dem EU-Beitritt auch kein Visumverfahren mehr statt. Unionsbürger werden melderechtlich – wie Deutsche auch – bei der Meldebehörde erfasst. Im Rahmen der meldebehördlichen Anmeldung können sie ihre Freizügigkeitsberechtigung geltend machen.
Je nach Aufenthaltszweck können Nachweise zum Erwerbs- oder Studienzweck, zu den Existenzmitteln und zum Krankenversicherungsschutz verlangt werden. Zitat Ende.
Das, was für Kroaten in Deutschland gilt, gilt umgekehrt auch für Deutsche in Kroatien, ich zitiere nochmals:
Je nach Aufenthaltszweck können Nachweise zum Erwerbs- oder Studienzweck, zu den Existenzmitteln und zum Krankenversicherungsschutz verlangt werden.
Im Klartext: wer als Deutscher in Kroatien leben will, kann das nicht "einfach so", er muss einen Grund dafür haben (=Aufenthaltszweck) und gegebenenfalls Nachweise über Existenzmittel und Krankenversicherung vorlegen. Vermutlich werden die Kroaten ihren derzeit noch verwendeten "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" demnächst umtaufen in "Anmeldebescheinigung" oder so ähnlich - inhaltlich wird sich aber wohl nichts ändern, jedenfalls so lange nicht, wie auch die Kroaten nicht die uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU haben.
@tensi, den Dolac, den alten Suffkopp kenne ich, seitdem er aus Deutschland zurück nach Banj gekommen ist und die Kneipe aufgemacht hat. Und die Fähre kriegst Du erst billiger, wenn Du in Pasman mit Wohnsitz amtlich gemeldet bist, also eine kroatische osobna hast. Die Aufenthaltsgenehmigung im Pass nützt Dir nichts, ich hab's ausprobiert!
Zitat Im Klartext: wer als Deutscher in Kroatien leben will, kann das nicht "einfach so", er muss einen Grund dafür haben (=Aufenthaltszweck) und gegebenenfalls Nachweise über Existenzmittel und Krankenversicherung vorlegen.
Doch, er kann....
Wer zur Behörde geht und den Antrag ausfüllt, ist selber schuld....
Lasst es es doch einfach drauf ankommen....
Teilt der Behörde formlos mit, dass Ihr da seit, legt eine Passkopie und den KV-Nachweis bei und die Sache hat sich...
Die lernen das schon, wenn sie sich ernsthaft damit beschäftigen müssen
Ob genug Geld vorhanden ist, spielt so lange keine Rolle, bis ihr kroatische Sozialhilfe beantragt, und auch da gibt es innerhalb der EU klare Regeln, ab wann das möglich ist...
Wenn die Kroaten einen Deutschen wieder los werden wollen, müssen sie ein Ausweisungsverfahren einleiten.
Und an die Ausweisung eines EU-Bürgers stellt die EU hohe Anforderungen....
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