meine Schwiegereltern befinden sich momentan in Kroatien im Urlaub. Vor kurzem sind sie in eine Polizeikontrolle geraten: Meine Schwiegermutter war zu diesem Zeitpunkt hinter dem Steuer gesessen. Nach Aushändigung des Führerscheins (deutscher Führerschein) meinte der Polizist das sie diesen umschreiben lassen müsste. Auf die Antwort meiner Schwiegermutter das sie das zum allerersten Mal hört, meinte er wiederum das dies viele seiner Kollegen selbst noch nicht wüssten und er jetzt eigentlich eine Geldbuße verhängen müsste.
Das kann doch nicht sein, oder? Im Netz habe ich auf die schnelle nichts aktuelles! gefunden, aber sie ist nur über die Sommerzeit ca. 2 Monate in Kroatien, sonst in Deutschland. Im Reisepass und auf ihrem Perso (beides kroatisch) ist allerdings die Anschrift in Kroatien eingetragen. Kennt sich jemand von euch mit so einem, oder ähnlichen Sachverhalt aus, bzw. kennt vielleicht jemand eine offizielle Stelle an die ich mich wenden kann? Er hat sie noch mal fahren lassen, aber darauf hingewiesen das sie umgehend den Führerschein umschreiben lassen soll. Meine Schwiegereltern kommen aus dem "Kordun" und es ist ziemlich grenznah zu Bosnien , so dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sie demnächst wieder auf diesen Polizisten stoßen werden.
Ich habe mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrück. Mit "umschreiben" meine ich: deutscher Führerschein weg und dafür kroatischen Führerschein beantragen. Wäre laut Polizisten ganz schnell erledigt! Der hat doch ' n Rad ab!
Meine Frau hat ( hatte bis zum CH Pass Kro Pass gibts auch noch) auch Perso und Pass mit Adresse in Zagreb und hat aber als Hauptwohnsitz Schweiz gehabt. Den Pass haben wir immer in Zagreb erneuert, Steuerpflichtig war sie trotz Adresse dort aber auch nicht. Du musst den Führerschein haben wo du Hauptwohnsitz hast. Sonst hast ein Problem in D CH oderwo du lebst. ich glaub kaum, dass die Schweiz die umschreibung goutiert hätte.
@bigger Danke für den Linktipp, habe mit Google-Translate auch schon Infos gefunden.
@svajcarac1 Auf der Seite auf die bigger verweist steht auch, dass man den Führerschein aus dem Land haben muss in dem der Hauptwohnsitz ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob meine Schwiegermutter vielleicht auch mit Hauptwohnsitz in Kroatien gemeldet ist. Ich kenne mich damit zwar auch nicht aus, aber wenn ihr Reisepass und Perso aus Kroatien sind, und in diesen Dokumenten jeweils die Anschrift aus Kroatien steht, würde ich als Laie sagen das sie wahrscheinlich dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, aber Steuerpflichtig waren sie meines Wissen bisher auch nur in Deutschland. Ich kann mir aber wiederum nicht vorstellen, dass die Behörden z.B. im kroatischen Pass und auf dem Perso eine deutsche Adresse eintragen würden. Habe so etwas noch nicht gesehen, geschweige den davon gehört! Und ich bin mir sicher, dass wenn es so etwas tatsächlich geben sollte, die deutsche Ausländerbehörde längst meine Schwiegereltern kontaktiert hätte, da mein Schwiegervater vor kurzem seinen kroatischen Reisepass hat erneuern lassen und seine Niederlassungserlaubnis in Scheckkartenform bekommen hatte. Gleiches gilt natürlich auch für die kroatischen Behörden, welche den Pass ausgestellt hat. Die konnte ja ebenfalls durch die Niederlassungserlaubnis sehen das er in Deutschland lebt.
@Sockenmann Scheidung wäre eine Option , kommt aber nicht in Frage, zumindest momentan (hoffentlich liest meine Frau nicht mit)
Die Schwiegereltern meiner Tochter, beide Kroaten, haben über 40 Jahre in Deutschland gelebt. Vor 2Jahren sind sie zurück nach HR, sind allerdings immer noch hier gemeldet.(hat div.Gründe) Ihr Hauptwohnsitz ist daher immer noch Deutschland. Sind auch noch hier gemeldet. Dadurch dürfen sie auch noch mit ihrem deutschen Führerschein fahren.
Soweit ich weiss kann man Perso und Pass mit Adresse in HR haben trotz Hauptwohnsitz in D. Ebenfalls meine ich mich zu erinnern, dass auf dem Passamt vermerkt wurde, dass das nur der Hauptwohnsitz ( Meldeadresse) in HR ist und nicht der Lebensmittelpunkt und daher auch keine Steuerpflicht besteht. Demnach besteht doch auch keine Rechtsgrundlage für eine Busse oder gar einer Umschreibepflicht wegen dem Führeschein. Das würde dann ja mit deutschem Recht kollidieren.
Also meine Schwiegermutter war nun bei den örtlichen Behörden und hat sich vor Ort schlau gemacht. Es ist so wie icg, und viele von euch bereits gedacht haben. Erst wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Kroatien hat ist sie verpflichtet den Führerschein umschreiben zu lassen. Sie soll sich den Namen des Polizisten merken und der Behörde bescheid geben!
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