ich weiß nicht, ob ihr mir weiterhelfen könnt bei meinem Anliegen. Ich versuche es einfach mal. Meine kroatische Mutter ist vor ein paar Monaten verstorben und ich benötige für die Beantragung eines Erbscheines bei einem deutschen Nachlassgericht eine Beglaubigung ihrer Geburtsurkunde. Meine Mutter hat seit Jahrzehnten in Dtld. gelebt. Ich habe die Urkunde ins deutsche übersetzen lassen und von einem deutschen Notar beglaubigen lassen. Das Nachlassgericht besteht jedoch auf eine Überbeglaubigung (Apostille) durch die kroatischen Behörden.
Ich habe mich daraufhin beim kroatischen Generalkonsulat Düsseldorf per Mail und Telefon informiert, ob die solche Beglaubigungen vornehmen. Grundsätzlich wurde mir gesagt ja, aber in meinem Fall wurde es trotzdem abgelehnt, weil ich vor ca. 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen habe und dadurch meine Belange für das Konsulat unerheblich seien. Eine Bearbeitung wird nur für kroatische Staatsangehörige vorgenommen. Mein Einwand, dass meine Mutter ja schließlich Kroatin war und es schließlich ihre Geburtsurkunde ist die beglaubigt werden soll, sei irrelevant, weil ich der Antragssteller sei und eben kein Kroate.
Jetzt bleibt mir nur die Möglichkeit die Urkunde von dem Amt in Kroatien beglaubigen zu lassen, welches sie ausgestellt hat.
Meine Fragen an die Leute die vielleicht schon Erfahrungen mit den Ämtern in Kroatien haben:
1. Kann ich solche Unterlagen auch einschicken und mir beglaubigt zurückschicken lassen oder muss ich tatsächlich vor Ort sein? 2. Kann das Amt in Kroatien die Bearbeitung auch verweigern, weil ich kein Kroate bin?
hallo Bernstein, ich habe es so gemacht und es hat funktioniert: ... original Urkunde besorgen (wenn nicht persoenlich dann mit Vollmacht) ... beim Gericht durch die Apostille beglaubigen lassen (in HR nur beim Gericht) Komplettes Dokument in HR uebersetzen lassen (inkl. Apostille) beim staatlich anerkannten Uebersetzer, der vom Gericht benannt wird (auch dort erfragen).
Auch ich scheue stets den Kontakt mit kroatischen Behoerden, doch diesmal hat es so wunderbar geklappt, dass ich fast geruehrt war ... Ich wuesste nicht, warum man Euch die Ausstellung verweigern sollte ... vor "sinnloser Willkuer" der Behoerden ist man ja nie gefeit, doch wenn Du Deine Rechte kennst, kannst Du viel selbstbewusster auftretten.
Ach, und noch ein kleiner Tip: immer so tun, als ob die dort alle viel viel schlauer waeren als der Rest der Welt und vor Allem schlauer als Du ... Hiflosigkeit spielen klappt auch oft - aber nie vergessen, wer Du bist und was Du willst und darfst
good luck
... nein Spass bei Seite ... es klappt schon, ist nicht so schwer!
zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Bin allerdings nicht so sicher, ob ich Deine Antwort richtig verstanden habe. Die Originalurkunde habe ich vorliegen. Bedeutet das jetzt, das ich wirklich vor Ort in Kroatien bei einem Gericht die Beglaubigung vornehmen lassen muss (Konsulat hier in Dtld. verweigert ja die Beglaubigung und ich kenne niemanden in Kroatien den ich bevollmächtigen könnte)und es nicht per Post von Deutschland aus regeln kann?
ich weiß, dass dieses Thema ein wenig alt ist, aber man kann eine gute Antwort nicht so leicht ablehnen!
Vor kurzem habe ich meine Unterlagen auch übersetzt und beglaubigt. Eine Übersetzung muss von dem Anbieter auch beglaubigt werden, die Dokumente müssen auch ein Apostille Stempel haben. Falls du oder jemand anderes eine Beglaubigung mit Apostille benötigt, kann man mehr Infos auf www. typetime.de/beglaubigte-uebersetzungen/ bekommen. Ihr Dienst ist einfach hervorragend und man kann ein gutes Angebot bekommen (15 Euro pro Übersetzung)
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