ich mußte wegen meiner Arbeit vor etlichen Jahren deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und meine kroatische S. abgeben. Nach dem EU Beitritt Kroatiens würde ich jetzt gerne die kroatische S. wieder zurücknehmen und deutsche beibehalten.
Hat jemand schon das gemacht, bzw. ist jetzt legal möglich, die kroatische S. ohne Verlust der deutschen S. zu beantragen und annehmen.
Bis zum EU Beitritt Kroatiens konnte man das machen nur wenn deutsche Staatsangehörikeitsbehörde dies ausdrücklich, schriftlich, erlaubte, MUSS dass auch jetzt beantragt werden? Falls ja, muss das beantragt werden vor der Abgabe des Antrags zur Einbürgerung bei der kroatischen Botschaft?
Ich würde mich freuen über persönliche Erfahrungen/Berichte derjenigen die sowas in den letzten 6 Monaten schon gemacht haben, in diesem Prozess sich befinden bzw. sich eventuell bei deutschen Behörden erkündigt haben.
Die kroatische Staatsangehörigkeit wiederzubekommen ist kein Problem. Solange du es den deutschen Behörden nicht auf die Nase bindest, hast du beide. Den Kroaten ist es schnuppe, ob du beide hast. Den Deutschen allerdings nicht.
Jetzt, da HR in der EU ist, geht das auch von deutscher Seite aus.
Ich habe derzeit einen Prozess am Laufen, seit dem EU-Beitritt geht es auch relativ schnell. Brauchst ne internationale Geburtsurkunde vom Standesamt, Passbilder und eventuell ein Motivationsschreiben, wobei du das wahrscheinlich nicht mal benötigst, da du die kroatische Staatsbürgerschaft schon mal hattest. Am besten mit den Unterlagen in das nächste Konsulat, das wird dann nach ZG geschickt, dauert n paar Monate zur Bearbeitung und dann haste alles. Kosten ca. 100-150€ für die Urkunde und Bearbeitungsgebühren.
Auch von deutscher Seite steht einer doppelten (kroatisch-deutschen) Staatsangehörigkeit rechtlich nichts mehr entgegen, seitdem Kroatien in der EU ist, siehe § 25 Abs. 1 Satz 2 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63212.htm
Heißt das ich als Kind eines kroatischen Vaters und deutscher Mutter könnte jetzt auch die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen und die deutsche behalten? Hatte mich mal vor Jahren beim Konsulat informiert und da war die Aussage, dass ich nur eine haben darf...
Die Aussage des Konsulats war auch vor Jahren so schon nicht richtig. Als Kind eines deutschen und eines ausländischen Staatsbürgers durfte man schon immer beide Staatsbürgerschaften behalten und musste sich nicht mit 18 für eine entscheiden.
Ich glaube nicht, da dein Wohnsitz in Deutschland ist und du kein gebürtiger Kroate bist. Deine Frau kann aber die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, wenn sie die noch nicht hat.
Da bin ich ziemlich sicher...allerdings sagt mir das nur meine Logik, vielleicht ist das ja auch anders. Aber du hast deinen Wohnsitz ja in Deutschland, wieso solltest du da eine zweite Staatsangehörigkeit bekommen können, nur weil deine Frau Ausländerin ist?
Stimmt (leb nicht in Kroatien, vielleicht aber im nächstes Jahr), mein Kenntnisstand war immer das ich ihn bekomme die Deutsche den mir wieder abnehmen und ich noch eine Strafe bekommen. Mein Frau Ihr Onkel hat mal gesagt er zahlt mir den Pass, aber mein Kumpel meinte das es in Deutschland Strafbar wäre wen ich diesen nehme? Gruß Zet
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in der EU ja möglich, aber du kannst natürlich nicht irgendeine annehmen, wenn du gar nicht dort lebst. Diese ist normalerweise nur durch Einbürgerung möglich, d.h. du musst auch in Kroatien leben bzw. zumindest eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
Ich bin deutscher Staatsangehöriger (ursprunglich Kroate) und meine Frau ist Engländerin. Ich kann NICHT britische Staatsangehörigkeit kriegen da wir keinen Wohnsitz in Großbritannien haben. Hätten wir die letzten 3 Jahre in GB unser Wohnsitz gehabt, hätte ich auch die britische Staatsangehörigkeit kriegen können.
Das mit dem Wohnsitz variiert zwischen 3-5 Jahre.
Allerdings, für die Deutschen kroatischer Herkunft ist es möglich die Staatangehörigkeit Kroatiens (wieder) zu beantragen/erhalten, genauso wie für deren Kinder, aber nicht für deren Eheleute die keine kroatische Herkunft haben (z.B. meine Frau > Engländerin, Wohnsitz in DE).
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