da wir im August das erste mal, mit unserem kleinen Hund nach Kroatien fahren, habe ich bei der Kroatischen Botschaft in Berlin nach den aktuellen Regularien angefragt. Hier die Antwort auf meine Mail:
wir bedanken uns für Ihre E-mailanfrage und teilen Ihnen mit wie folgt:
Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, die der Besitzer wegen eines kürzeren Aufenthalts in der Republik Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) nach Kroatien einführt, müssen den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden.
Es gilt folgende Verordnung:
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder, müssen einen Mikrochip oder eine gute lesbare eintätowierte Nummer, die mit der Nummer im Zertifikat übereinstimmen muss, und ein internationales Zertifikat über den Gesundheitszustand besitzen, worin bestätigt wird, dass das Tier gesund ist und keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten aufweist. Bei Hunden und Katzen zusätzlich: das Tier muss unbedingt gegen Tollwut geimpft sein. Welpen, die jünger als drei Monate sind, dürfen mit einem EU-Pass (EU-Heimtierausweis) eingeführt werden, unter der Voraussetzung dass das Tier seit der Geburt am selben Ort gehalten wurde, nicht im Kontakt mit Wildtieren geraten ist und keiner Infektionsgefahr ausgesetzt war oder in Begleitung der Mutter, von der das Jungtier noch immer abhängig ist. Die erste Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage zurückliegen.
Nach der Verordnung über gefährliche Hunderassen (Amtsblatt NN 26/05) ist es untersagt, als gefährlich eingestufte Hunderassen wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI-Federation Cynologique Internationale) eingetragen sind, nach Kroatien ein- und mitzuführen. Zu Ihrer Anfrage über die Verbringung und Führung von Hunden der Rasse Staffordshire Terrier Mischling, Rottweiler und Kangal auf dem Gebiet der Republik Kroatien kann man Ihnen mitteilen: Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde (Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 117/08) gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der: - ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat, - ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat, - gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie - Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Kreuzungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist. Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden könne. Eine Einfuhr von Tieren der oben genannten Kategorien, welche jünger als 3 Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind, wird erlaubt, insofern sie über einen Tierausweis verfügen, wenn sie seit Geburt an dem selben Ort gelebt haben und nicht in Kontakt mit wilden Tieren, welche einer Infektion ausgesetzt sein könnten, oder sich in Begleitung der Tiermutter, von welcher sie noch abhängig sind, was im Pass (EU-Heimtierausweis) oder einem Zertifikat bestätigt wird, befinden.
Auch teilen wir Ihnen mit, dass die Einreise nach Republik Kroatien mit einem Hund, der über eine Impfung gegen Tollwut mit einer Wirkdauer von 3 Jahre verfügt, zulässig ist. Aber, Impungsdatum und die Gültigkeit der Impfung müssen im Pass (Heimtierausweis) eingetragen werden. Zudem befindet sich auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ländliche Entwicklung ein Merkblatt (in englischer Sprache) über die Einfuhr von Haustieren, das Sie unter folgendem Link abrufen können:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüssen,
Vedran Konjevod Gesandter/ opunomoćeni ministar Botschaft der Republik Kroatien/ Veleposlanstvo Republike Hrvatske Ahornstr. 4 10787 Berlin Tel.: 0049 30 23 62 89 53 oder/ili 55 Fax: 0049 30 23 62 89 67
Als wir vor knapp drei Wochen von Cro. nach Slo. sind wollte der Cro.-Grenzerbei der Ausreise Hači´s Papiere sehen. Das war das 1x, dass uns überhaupt wer kontrolliert hat..
Wir mussten einen Nachweis über alle Impfungen unseres Hundes erbringen. Englischsprachige reichte leider nicht aus. Es musste auch in Landessprache sein. Das geht ins Geld! Aber glücklicherweise mussten wir keine eidesstattliche Übersetzung beibringen. Deshalb sind wir auf einen Fachübersetzungsservice.com aus dem Internet ausgewichen. Der konnte sogar eine Fachübersetzung anfertigen.
Zitat von ribar im Beitrag #5Als wir vor knapp drei Wochen von Cro. nach Slo. sind wollte der Cro.-Grenzerbei der Ausreise Hači´s Papiere sehen. Das war das 1x, dass uns überhaupt wer kontrolliert hat..
Du nennst deinen Schwanzwedler"Hači" und wunderst dich dann, dass du an der Grenze kontrolliert wird?? Mich wunderts viel mehr, dass sie dir noch nie das Auto zerlegt haben, wie ein Bus aus Tirana
Zitat von ofelia im Beitrag #10Wir mussten einen Nachweis über alle Impfungen unseres Hundes erbringen. Englischsprachige reichte leider nicht aus. Es musste auch in Landessprache sein. Das geht ins Geld! Aber glücklicherweise mussten wir keine eidesstattliche Übersetzung beibringen. Deshalb sind wir auf einen Fachübersetzungsservice.com aus dem Internet ausgewichen. Der konnte sogar eine Fachübersetzung anfertigen.
Zitat von Sockenmann im Beitrag #11 Du nennst deinen Schwanzwedler"Hači" und wunderst dich dann, dass du an der Grenze kontrolliert wird?? Mich wunderts viel mehr, dass sie dir noch nie das Auto zerlegt haben, wie ein Bus aus Tirana
Eigentlich heißt er "Hačiko", das kommt daher:
...ich wollte dass er "Tito" heißt, Ribarica aber nicht. Nach den teuren OP´s nenne ich ihn nur noch "Bayliner", weil ich mir von dem Geld Eine hätte kaufen können...
Zitat von kmaus im Beitrag #14Ja aber mich würde mal interessieren ob ihr an der Grenze sag "Hallo ich hab nen Hund dabei". Das wäre für mich "anmelden"
Hallo, ist ja Quatsch. Wir fahren im Urlaub ca 10 bis 20 mal durch die Grenze.Das einzige was man verlangt wenn über haupt ist der Impfausweis. Gute Reise
Wir haben unseren Hund auch chipen lassen ,für nach kroatien zu reisen, und wurden garnicht nach dem Pass gefragt. Leider sind wir ohne Hund nach Hause gefahren, er ist uns in einem unaufgepassten Moment weggelaufen
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