#2 Achtung! Neue Einfuhrbestimmungen für Zigaretten aus Kroatien
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Danke, René
Ich frag mich, ob das auch so kurzfristig den Reisenden vor Abfahrt oder Abflug aus Kroatien mitgeteilt wird, denn wie sollen die jetzt schnell an die Info kommen? Sicher wissen auch die Zigarettenverkäufer das großteils nicht bzw. müssen sich dafür ja auch nicht interessieren, wer wieviele Glimmstengel kauft.
Ich finde das ein starkes Stück, solche Vorschriften, die ab sofort gelten, zu erlassen!
#4 RE: Achtung! Neue Einfuhrbestimmungen für Zigaretten aus Kroatien
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Ich stelle mir gerade vor, wie eine gesetzesfürchtiger Bürger vor Reiseantritt die Zollbestimmungen studiert und sich auf dieser Grundlage 800 Glimmstengel aus Kroatien mitbringt. Irgendwie gerät er in eine Zollkontrolle und darf auf Grund der heute veröffentlichten Regelung 500 Zigaretten abgeben und auch noch die Tabaksteuer nachzahlen.
Irgendwie missfällt mir sogar als Nichtraucher dieser Gedanke.
#8 VERMIETER : bitte Gäste informieren - RE: Achtung! Neue Einfuhrbestimmungen für Zigaretten aus Kroatien
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Stimmt Vera !!
Von jetzt auf gleich, klasse für die Zollfahnder bei uns, die werden dick absahnen Jeder meint ja, 4 Stangen pro Person sind ok, ist echt dreist, das so kurzfristig zu machen, man könnte es auch eine Sau..ei nennen, Abzocke oder sowas. 300 Zig sind nur 1,5 Stangen
Da kann ich nur alle Vermieter bitten, die das jetzt hier mitbekommen, ihre Gäste darüber zu informieren, die schon da sind bzw. noch kommen. Sonst könnte das ein SEHR teurer Urlaub für Raucher werden oder die, die anderen Zigaretten mitnehmen. Ich glaub, ich muß doch aufhören...
#10 RE: VERMIETER : bitte Gäste informieren - Achtung! Neue Einfuhrbestimmungen für Zigaretten aus Kroatien
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ist eine Frechheit !
Werde das Blatt nach Brac schicken und im PANORAMA auslegen lassen. Aber den Zoll kann man ja auch mal anschreiben, wie das Gäste erfahren sollen, die gerade unten sind ...
#14 RE: VERMIETER : bitte Gäste informieren - Achtung! Neue Einfuhrbestimmungen für Zigaretten aus Kroatien
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Bei der Gelegenheit auch noch mal der dringende Hinweis, dass innerhalb der EU nur die Mitnahme für den ausschließlichen Eigenbedarf steuerfrei ist.
Die Abgabe, auch kostenlos, auch nur einer Zigarette an einen Anderen ist nicht zulässig!
Aus der EU eingeführte Zigaretten dürfen nur selbst geraucht, und Alkohol und Kaffee ausschließlich selbst getrunken werden....
ZitatTabakwaren, die Sie jedoch als Privatperson für Ihren Eigenbedarf d.h. für ihren eigenen Konsum in einem anderen Mitgliedstaat erwerben und selbst nach Deutschland befördern, sind steuerfrei. Dies ist nicht der Fall, wenn sie Waren auch oder ausschließlich für den Bedarf anderer Privatpersonen erwerben (z.B. für die Nachbarschaft).
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