Es ist ganz einfach. Gültig ist er bestimmt nur bei Unklarheiten wartest du lange, da das Ding nicht EDV tauglich ist. Bin mal mit meinem Auto via Virovitica Balaton nach Eisenstadt gefahren und an der Ungarngrenze kontrolliert worden. Hatte Kinderklamotten und Kinderwagen im Auto aber keine Kinder. Logisch dass er da abklären wollte was Sache ist wie Diebstahl ect. Mit dem neuen wärs Ratzfatz gegangen aber mit dem alten halt nicht da er die Echtheit via Schweiz prüfen wollte. Hat sich dan x mal entschuldigt.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #21Es ist ganz einfach. Gültig ist er bestimmt nur bei Unklarheiten wartest du lange, da das Ding nicht EDV tauglich ist.
Das nehme ich in kauf.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #21Bin mal mit meinem Auto via Virovitica Balaton nach Eisenstadt gefahren und an der Ungarngrenze kontrolliert worden. Hatte Kinderklamotten und Kinderwagen im Auto aber keine Kinder. Logisch dass er da abklären wollte was Sache ist wie Diebstahl ect. Mit dem neuen wärs Ratzfatz gegangen aber mit dem alten halt nicht da er die Echtheit via Schweiz prüfen wollte. Hat sich dan x mal entschuldigt.
Was diese Sache mit dem Führerschein zu tun haben soll erschliesst sich mir nicht. Dazu gibt es doch Reisepass bzw. PA.
Ich glaube das es hier um zwei verschiedene Angelegenheiten geht, zum einen ob der Führerschein in Bosnien gültig ist oder nicht, anerkannt wird. Das andere ist ob ich mit diesem Führerschein ein Fahrzeug mit bosnischem Kennzeichen in Bosnien fahren darf. das sind m.M. nach zwei unterschiedliche Dinge. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Führerschein wird ja in Bosnien anerkannt sonst dürften wir dort ja gar nicht mehr Auto fahren. Was aber nicht automatisch dazu führt das wir auch ein Auto mit bosnischem kennzeichen welches k e i n Mietfahrzeug ist, fahren dürfen. Da wäre ich sehr vorsichtig, ich kann mich erinnern das ein Neffe von mir mit Schweizer Führerschein ein Fahrzeug mit montenegrinischer Zulassung gefahren hat und an der Grenze zum Kosovo dswegen Probleme hatte. Er hat übrigens die montenegrinische Staatsangehörigkeit.
wenn du ein Auto wo nicht deins ist z.B. in Östereich ist. gehen die davon aus das du es einführen willst. oder ein Schweizer mit EU Wohnsitz fährt mit seinem Auto mit Schweizer Kennzeichen in die EU, dann wird angenommen er will das einführen und muss Zollabgaben bezahlen. Das sind alles schikanöse Regelungen und sehr Mühsam.Das sind alles Zolldinge und keine Anerkennungsfragen. Fraglich ob dir jemand als Nichtanwalt in dem Dschungel ne gescheite Antwort geben kann.
Zitat von drago1 im Beitrag #23Ich glaube das es hier um zwei verschiedene Angelegenheiten geht, zum einen ob der Führerschein in Bosnien gültig ist oder nicht, anerkannt wird. Das andere ist ob ich mit diesem Führerschein ein Fahrzeug mit bosnischem Kennzeichen in Bosnien fahren darf.
Korrekt! Daraus ergibt sich jedoch die generelle Frage "Darf ich mit meinem Führerschein im Ausland ein dort zugelassenes privates Fahrzeug fahren?" Im Notfall - sicher JA! Wie das generell geregelt ist entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Wahrscheinlich ist es aber eher ein versicherungsrechtliches Problem.
Zitatwenn du ein Auto wo nicht deins ist z.B. in Östereich ist. gehen die davon aus das du es einführen willst.
Das war früher so, als Ösistan noch nicht zur EU gehörte. Ich habe das damals selbt mal erlebt, als ich das Auto eines Freundes in Bregenz benutze um nach Deutschland zu fahren (war dringend) Ich habe mich am Grenzübergang gemeldet, die haben sich das notiert und als ich zurückgekommen bin, habe ich mich an dem gleichen Grenzübergang wieder "zurückgemeldet". Hätte ich das ohne diese Meldung gemacht, würde ich mich einer Straftat der Stuerhinterziehung schuldig gemcht haben. Als Deutscher hätte ich rein rechtlich keine in Österreich zugelassenes Auto fahren dürfen. So hat man mir das damals an der Grenze erklärt.
Zitat von drago1 im Beitrag #27Als Deutscher darf man das heute noch nicht, ausser man hat seinen Hauptwohnsitz in dem Land in dem das Auto zugelassen ist.
Genau das wollte ich ja wissen. Nach deiner Aussage darf ich mein Auto, welches demnächst ein BiH-Kennzeichen hat und auf meine Frau zugelassen wird, in BiH nicht fahren. Gibt es zu deiner Behauptung eine Rechtsgrundlage? Alleine deine Meinung hilft mir zu diesem Thema leider nicht weiter.
Da ist der Fall aber genau andersrum, Serge. Ich darf in D auch kein Fahrzeug mit BIH-Kennzeichen fahren, aber der Mensch aus BIH darf in Deutschland mit meinem Fahrzeug fahren, wenn er einen gültigen Führerschein hat, der hier anerkannt wird. Er darf damit nur nicht nach BIH fahren.
Und genausowenig darf Rudi mit dem BIH-Auto seiner Frau in die EU fahren.
Zitat von Vera im Beitrag #31Da ist der Fall aber genau andersrum, Serge. Ich darf in D auch kein Fahrzeug mit BIH-Kennzeichen fahren, aber der Mensch aus BIH darf in Deutschland mit meinem Fahrzeug fahren, wenn er einen gültigen Führerschein hat, der hier anerkannt wird. Er darf damit nur nicht nach BIH fahren.
Und genausowenig darf Rudi mit dem BIH-Auto seiner Frau in die EU fahren.
Vielleicht ist mein Problem noch nicht so ganz deutlich geworden. Ich habe hier in BiH ein Motorrad, einen Anhänger und ein Auto. Alle sind in Deutschland auf meinen Namen angemeldet. Diese drei Fahrzeuge bleiben auch dauerhaft hier und werden maximal nach HR und MNE bewegt. Das Auto mit noch deutschem Kennzeichen wird nach der Abmeldung in D hier in BiH angemeldet. Und zwar nicht mehr auf meinen Namen, weil das nicht geht, sondern auf den Namen meiner Frau, die ja einen bosnischen Pass hat und auch hier angemeldet ist. Die Formalitäten bei Zoll etc. sind alle erledigt und es fehlt nur noch die Abmeldebestätigung aus Deutschland.
Und nun noch einmal die Gretchenfrage: Darf ich dieses Auto in BiH nach der Anmeldung fahren. Ja, oder nein.
Bitte nur antworten, wenn auch die Rechtsgrundlagen für BiH genannt werden. Andere Länder sind da nicht relevant und helfen mir nicht weiter, wenn es u. U.Diskussionen mit Polizisten gibt.
Rechtsgrundlagen habe ich nicht, da frag' doch einfach die bosnische Botschaft in D. Als ich in BiH das dort zugelassene Auto eines dort wohnenden bosnischen Freundes brauchte, hat er mir eine schriftliche Vollmacht mitgegeben, dass ich sein Auto benutzen darf. Sein Freund, ein Polizist, hatte ihm dazu geraten.
Zitat von rainersti im Beitrag #34Als ich in BiH das dort zugelassene Auto eines dort wohnenden bosnischen Freundes brauchte, hat er mir eine schriftliche Vollmacht mitgegeben, dass ich sein Auto benutzen darf. Sein Freund, ein Polizist, hatte ihm dazu geraten.
Das könnte die Lösung sein. Ich kann mich erinnern, dass ich mir solche Vollmachten (Punomoc)vom ADAC besorgt hatte, als ich vor 10 Jahren einige Autos mit D-Kennzeichen, welche nicht auf mich zugelassen waren, nach MNE gefahren habe. Das würde ich mir hier aber von einem Notar oder einer amtlichen Stelle mit Stempel etc. bestätigen lassen.
Zitat von danilovgrad im Beitrag #35 Das könnte die Lösung sein. Ich kann mich erinnern, dass ich mir solche Vollmachten (Punomoc)vom ADAC besorgt hatte, als ich vor 10 Jahren einige Autos mit D-Kennzeichen, welche nicht auf mich zugelassen waren, nach MNE gefahren habe. Das würde ich mir hier aber von einem Notar oder einer amtlichen Stelle mit Stempel etc. bestätigen lassen.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #36Evt. geht auch Bürgermeister
Das ist beides keine Lösung, der Bürgermeister schon mal gar nicht. Frag per Mail beim Innenministerium in BIH an. Das ist die einzig kompetente Stelle.
Proppi das war fürvdie Vollmacht. In Österreich haben wir mal Kinder mitgenommen von Schwager und das Elterneinverständniss vom Bürgermeister bestätigen lassen.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #38Proppi das war fürvdie Vollmacht. In Österreich haben wir mal Kinder mitgenommen von Schwager und das Elterneinverständniss vom Bürgermeister bestätigen lassen.
...und für welches Einverständnis soll er in dem Fall eine Vollmacht ausstellen?
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