ich habe mir jetzt sicherheitshalber mal die Regelung in Italienisch ausgedruckt und zwar die Seiten 1, 2 und speziell für mich S. 10 (Man sollte die deutschsprachige Version öffnen und nachschauen, welcher alte Führerschein in Frage kommt.). Das sollte im Zweifelsfall zumindest für Italien und Istrien genügen. Leider wird die Ländertabelle bei mir nach rechts abgeschnitten, so dass ich die 4. Spalte nur halb sehen kann und so auch nicht weiss, ob es weiter gibt.
Zitatich habe mir jetzt sicherheitshalber mal die Regelung in Italienisch ausgedruckt und zwar die Seiten 1, 2 und speziell für mich S. 10 (Man sollte die deutschsprachige Version öffnen und nachschauen, welcher alte Führerschein in Frage kommt.)
Das wird die evtl. kontrollienden Beamten natürlich tödlich beeindrucken ! Naja, wenigstens kannst Du dann Deinem Lieblingshobby frönen und mit denen bis aufs Blut diskutieren. Das haben die besonders gern ! ?! Vielleicht solltest Du auf Deinem Laptop entsprechende Links bereithalten ....
Zitat Das hab ich mir auch eben gedacht. Bei mir steht nämlich noch mehr drin, was mit dem 50. Geburtstag seine Gültigkeit verlor.
Du hattest mal die Klasse 2? Bei Frauen relativ selten.
Nein, ich hatte den alten 1 und 3., aber auf dem Kartenführerschein stand da auf einmal einiges mehr drin, was mit dem 50. Geburtstag erlosch. Ich war ziemlich erstaunt, was ich plötzlich alles fahren durfte...
ZitatNein, ich hatte den alten 1 und 3., aber auf dem Kartenführerschein stand da auf einmal einiges mehr drin, was mit dem 50. Geburtstag erlosch.
Das betrifft Lastzüge mit einem zul. GG von mehr als 12 Tonnen. Theoretisch hättest Du die auch fahren dürfen, jedoch nur mit wiederkehrenden Gesundheitsüberprüfungen. So darfst Du "nur" noch Lastzüge bis 12 Tonnen zurl. GG fahren.
Zitat von Fred im Beitrag #77Das betrifft Lastzüge mit einem zul. GG von mehr als 12 Tonnen. Theoretisch hättest Du die auch fahren dürfen, jedoch nur mit wiederkehrenden Gesundheitsüberprüfungen. So darfst Du "nur" noch Lastzüge bis 12 Tonnen zurl. GG fahren.
Aber wieso darf ich das dann mit der alten Klasse 3 dann heute noch fahren und fredinada, der seinen Führerschein Klasse 3 früher gemacht hat, hat die Klasse CE überhaupt nicht drinstehen? Er müsste doch dann die gleichen Fahrzeuge führen dürfen wie ich. Ich gehe daher davon aus, dass die Klasse CE für mich komplett erloschen ist, weil er sie erst gar nicht drinstehen hat. Nicht, dass das jetzt wichtig wäre, denn ich könnte solche Kutschen ja eh nicht fahren...
Seltsam - bei mir ist auch der CE nicht eingetragen, dafür aber der C1E.
Definition des CE-Führerscheins:
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Demnach bist Du Berufskraftfahrer (in) Frag Dich einfach mal, wie Du dazu gekommen bsit .....
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