Der deutsche Führerschein ist in BiH gültig. Das ist schon mal klar. Gilt er aber auch, wenn ich in BiH ein Fahrzeug mit BiH-Kennzeichen fahre?
Meine Frau meint, dass ich dafür einen internationalen Führerschein brauche. Um diesen zu bekommen, muss ich aber meinen alten Lappen von 1968 abgeben, was ich aber nicht möchte. Außerdem gilt der internationale Führerschein auch nur 3 Jahre.
Wer kann mir diese Frage verbindlich beantworten und vielleicht auch noch sagen, wo ich Dokumente finde, mit denen ich das ggf. gegenüber der Polizei in BiH bei Kontrollen nachweisen kann.
Zitat von danilovgrad im Beitrag #1...Meine Frau meint, dass ich dafür einen internationalen Führerschein brauche. Um diesen zu bekommen, muss ich aber meinen alten Lappen von 1968 abgeben, was ich aber nicht möchte....
Wie kommst Du denn darauf, dass Du Deinen alten Führerschein abgeben musst, wenn Du einen internationalen beantragst? Den internationalen Führerschein bekommst Du gegen Vorlage Deines Original-Führerscheins und Abgabe eines Passbildes für eine geringe Gebühr zusätzlich zu Deinem "richtigen" Führerschein sofort beim Straßenverkehrsamt, und der gilt nur im Ausland. Ich habe mir schon öfters einen ausstellen lassen, weil ich den ganz früher mal in den USA, dann in Arabien und zuletzt in Afrika brauchte. So sieht das Teil von vorne aus, drin ist Dein Passbild und ein mehrsprachiger Nachweis über die Fahrzeuge, die Du fahren darfst:
Ich bin mir zwar sicher, dass Du den in Bosnien nicht brauchst, aber wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, hol' Dir doch einfach so einen zusätzlichen Internationalen - kostet ja nicht viel, 15 Euro, soweit ich mich erinnere. Und wenn's - zum Beispiel bei einem Unfall - mal Ärger mit der Polizei geben sollte, ist es immer noch besser, den Internationalen abzugeben als den Originalen.
Zitat von danilovgrad im Beitrag #1...Meine Frau meint, dass ich dafür einen internationalen Führerschein brauche. Um diesen zu bekommen, muss ich aber meinen alten Lappen von 1968 abgeben, was ich aber nicht möchte....
Wie kommst Du denn darauf, dass Du Deinen alten Führerschein abgeben musst, wenn Du einen internationalen beantragst?
Hallo,
es ist immer ganz gut, dass man sich, bevor man eine falsche Auskunft erteilt, nochmals schlau googelt. Der "alte Lappen" muss nämlich wirklich zuvor gebührenpflichtig umgetauscht werden bevor ein Internationaler Führerschein ausgestellt wird.
Innerhalb der EU sind alle alten Führerscheine anzuerkennen. Da aber Bosnien nicht in der EU ist, müssen die zunächst mal gar nichts. Gemäß der ADAC-Tabelle wird der nationale anerkannt. Ob das jedoch auch die älteren Führerscheine betrifft ist offen. Eine Nachfrage bei der Bosn. Botschaft sollte hier jedoch Klarheit bringen. Im Moment habe ich das gleiche Problem mit Serbien und die Klärung dauert.
Mein alter Führerschein ist definitiv gültig und wurde bei Kontrollen, auch in MNE, noch nie beanstandet. Die Frage ist nur, gibt es Probleme, wenn unser Auto zukünftig in BiH auf den Namen meiner Frau angemeldet ist. Wenn es laut Vera bei Mietwagen keine Probleme gibt, müsste es bei unserem Auto genau so sein. Es ist wohl sinnvoll, dass wir das in Čapljina bei der Polizei klären.
es ist immer ganz gut, dass man sich, bevor man eine falsche Auskunft erteilt, nochmals schlau googelt. Der "alte Lappen" muss nämlich wirklich zuvor gebührenpflichtig umgetauscht werden bevor ein Internationaler Führerschein ausgestellt wird....
Danke für den Hinweis, das wußte ich nicht. Als ich mir 2008 meinen letzten internationalen FS beschafft habe, war das noch nicht so. Ich durfte damals meinen alten grauen Lappen noch behalten, habe den ein Jahr später aber dann doch gegen eine Plastikkarte eingetauscht, weil er (ausgestellt 1964 !) kaum noch lesbar war. Ich habe den grauen (mit Klasse 2) immer noch, aber leider ist er ungültig...
Im Kapitel IV und im Anhang 6 sind die entscheidenden Passagen zur Anerkennung der nationalen Fahrerlaubnisse zu finden. Ebenso die Voraussetzungen für den Internationalen Führerschein.
Beachte: Wenn ein Wohnsitz im Ausland genommen wird, dann gilt der Führerschein nicht ewig. Der Führerschein eines nicht EU-Bürgers gilt in D z.B. nur 6 Monate (evtl. mit einer Möglichkeit der Verlängerung auf 12 Monate). Alle anderen Länder haben auch ähnliche Regelungen. Welche Länder das Übereinkommen ratifiziert haben, ist auf Wikipedia zu finden.
Danke für den Link! Allerdings ergeben sich daraus gleich mehrere Fragen. 1. Ist die entsprechende Info des ADAC bezüglich der gegenseitigen Anerkennung nur innerhalb der EU nun falsch? 2. Zumindest in Deutschland wurden die Führerscheinklassen mehrfach geändert, zuletzt am 19. 1. 2013. Auch mein alter DDR-Führerschein, er nennt sich Fahrerlaubnis) ist weiterhin gültig. Dort gab es keine Buchstabenklassen. Die Klassen gingen von 1 - 5. Was ist nach dieser Vereinbarung nun damit und wie wird diesen Klassenänderungen Rechnung getragen?
Ich erwarte natürlich von Dir hierzu keine klärende Antwort. Ich denke allerdings, dass die Ersteller dieses Dokumentes in diesem internationalen Wirrwar selbst den Überblick etwas verloren haben.
Im Kapitel IV und im Anhang 6 sind die entscheidenden Passagen zur Anerkennung der nationalen Fahrerlaubnisse zu finden. Ebenso die Voraussetzungen für den Internationalen Führerschein.
Vielen Dank für diese Rechtsgrundlage. Sehr umfangreich, aber auch eindeutig. Die entsprechenden Passagen dieses Übereinkomens habe ich auf der anliegenden Grafik zusammen gefasst. Danach gehe ich davon aus, dass es keine Probleme geben darf, wenn ich in BiH ein Auto mit BiH-Kennzeichen fahre. Egal, was meine etwas ängstliche Gattin meint. Ich lasse es auf jeden Fall auf mögliche Dikussionen bei Polizeikontrollen ankommen und werde mir keinen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Mein grauer Lappen aus 1968 ist schließlich noch gültig bis zum 19. Januar 2033.
[quote="proppi" 1. Ist die entsprechende Info des ADAC bezüglich der gegenseitigen Anerkennung nur innerhalb der EU nun falsch? 2. Zumindest in Deutschland wurden die Führerscheinklassen mehrfach geändert, zuletzt am 19. 1. 2013. Auch mein alter DDR-Führerschein, er nennt sich Fahrerlaubnis) ist weiterhin gültig. Dort gab es keine Buchstabenklassen. Die Klassen gingen von 1 - 5. Was ist nach dieser Vereinbarung nun damit und wie wird diesen Klassenänderungen Rechnung getragen?/quote]
Zu 1. Nach der beigefügten Grafik des ADAC reicht in BiH der deutsche Führerschein. Wenn der ADAC tatsächlich diese Aussage -nur EU- gemacht hat, ist sie nicht korrekt und steht im Widerspruch zu der ADAC-Grafik.
Zu 2. Wenn deine DDR-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist, gilt sie auch in BiH. Siehe anliegende Zusammenfassung aus em "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr".
Zitat von danilovgrad im Beitrag #10[quote="proppi" 1. Ist die entsprechende Info des ADAC bezüglich der gegenseitigen Anerkennung nur innerhalb der EU nun falsch? 2. Zumindest in Deutschland wurden die Führerscheinklassen mehrfach geändert, zuletzt am 19. 1. 2013. Auch mein alter DDR-Führerschein, er nennt sich Fahrerlaubnis) ist weiterhin gültig. Dort gab es keine Buchstabenklassen. Die Klassen gingen von 1 - 5. Was ist nach dieser Vereinbarung nun damit und wie wird diesen Klassenänderungen Rechnung getragen?/quote]
Zu 1. Nach der beigefügten Grafik des ADAC reicht in BiH der deutsche Führerschein. Wenn der ADAC tatsächlich diese Aussage -nur EU- gemacht hat, ist sie nicht korrekt und steht im Widerspruch zu der ADAC-Grafik.
Zitat:" Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt." Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe (hatte das auf dieser Seite und nicht beim ADAC gelesen)
Zitat von danilovgrad im Beitrag #10Zu 2. Wenn deine DDR-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist, gilt sie auch in BiH. Siehe anliegende Zusammenfassung aus em "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr".
Meine Anfrage bei der serbischen Botschaft läuft noch. Die wollen sich erst mal beim serb. Innenministerium schlau machen. Bin mal gespannt was da rauskommt.
Zu 2. Wenn deine DDR-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist, gilt sie auch in Serbien. Serbien ist dem "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" beigetreten und erkennt damit gültige nationale Führerscheine an. In der ADAC-Übersicht ist Serbien ebenfalls mit ja gekennzeichnet. Und diese Übersicht deckt den europäischen Raum ab. Nicht zu verwechseln mit der EU oder dem EWR-Wirtschaftsraum. Serbien liegt doch zweifellos in Europa. Oder sehe ich das falsch?
Zitat aus Link: "Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (graues oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder Internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist."
Aus diesem Satz lese ich das etwas anders heraus. Nicht umsonst warte ich bereits mehr als 14 Tage auf eine Antwort von der Botschaft.
Zitat: "Geht die Reise in ein Land außerhalb der EU, dann stellt sich die Rechtslage sehr unterschiedlich dar.Individuelle Vereinbarungen auf diplomatischer Ebene geben dann den Ausschlag, welcher Führerschein im Ausland als gültig anerkannt wird. Beachten Sie, dass ein alter DDR-Führerschein beispielsweise in den USA ungültig ist." http://www.t-online.de/ratgeber/auto/rec...rerschein-.html
Mir ist natürlich klar, dass ich mit einem Umtausch ins Scheckkartenformat diesem ganzen Zirkus entgehen kann. Das möchte ich jedoch nicht, nicht nur weil es Geld kostet.
ZitatMir ist natürlich klar, dass ich mit einem Umtausch ins Scheckkartenformat diesem ganzen Zirkus entgehen kann. Das möchte ich jedoch nicht, nicht nur weil es Geld kostet.
Aus Altersstarrsinn ??
Als vor ein paar Jahren die Ösis und die Käseproduzenten unsere alten grauen Lappen in Frage gestellt hatten, habe ich mich diesem "Diktat" gebeugt und mir den neuen FS zugelegt. Man muss ja nicht unbedingt mit dem Kopf durch die Wand gehen und Ärger produzieren, wenn man diesem leicht aus dem Weg gehen kann. Aber es gibt auch Menschen, die ihre Rechte bis zum Exzess ausloten müssen .....
Zitat von proppi im Beitrag #11 Meine Anfrage bei der serbischen Botschaft läuft noch. Die wollen sich erst mal beim serb. Innenministerium schlau machen. Bin mal gespannt was da rauskommt.
Durch solchen Blödsinn kann man ungeahnter Weise Steine ins Rollen bringen. Hoffentlich geht so ein unnötiger Schuss nach hinten los.
... an der Grenze des Wissens beginnt der Glaube (A.Einstein)
Ich sehe das genau so und das hat mit Altersstarrsinn nun wirklich nichts zu tun. Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass man irgendwann die Fahrprüfung abgelegt hat und berechtigt ist, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu fahren. Die Gültigkeit für alte Führerscheine wurde vom Gesetzgeber bis 2033 festgeschrieben. Kann mir mal jemand mit vernünftigen Argumenten erklären, warum ich meinen gültigen Führerschein hergeben soll und dafür auch noch Geld bezahle? Esgibt halt leider eine Menge Menschen, für die ist alles Alte überholt und es zählt nur das Neue.
"proppi" Nö, aber weil es ausser dem Ampel- und dem Sandmännchen das Einzige ist, was die BRD noch von der DDR übrig gelassen hat.
Das stimmt nicht ganz. Denk mal an die grünen Pfeile, welche bei roter Ampel das Abbiegen nach rechts zulassen. Die stammen ebenfalls noch aus der DDR.
Zitat Kann mir mal jemand mit vernünftigen Argumenten erklären, warum ich meinen gültigen Führerschein hergeben soll und dafür auch noch Geld bezahle?
...Mein alter, grauer war schon ziemlich weich von vielen knicken. Das Passbild stammte aus dem Jahr 1975...Ich habe mich doch ein wenig verändert (natürlich nicht zum Nachteil...) und wollte bei meinen vielen Fahrten ins Ausland möglichem Ärger vorbeugen. Der neue ist auch wesentlich praktischer und ich kann Fahrzeuge bewegen, von denen ich gar nichts wusste.....
Zitat von danilovgrad im Beitrag #18 Das stimmt nicht ganz. Denk mal an die grünen Pfeile, welche bei roter Ampel das Abbiegen nach rechts zulassen. Die stammen ebenfalls noch aus der DDR.
Das ist natürlich richtig. Sehr viel mehr ist es aber dann trotzdem nicht.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.