Ich habe mal 2 Fragen. Da wir momentan auf Lopud sind und erst wieder in 2 Wochen in Dubrovnik, kann mir vieeleicht jemand vorab weiter helfen.
Wir fahren im Januar nach Dland. Unser Auto ist auf den Namen meines Schwiegervaters in HR gemeldet. Gibt es da in Oesterreich oder Dland Probleme?
( Mein Mann wird fahren)
Und die 2.te Frage. Ich habe einen Eu Fuehrerschein der noch damals in Deutschland ausgestellt wurde mit meinem Maedchennamen :-)
Ich habe es entweder verdraengt oder vergessen je irgenetwas zu unternehmen. Fahre hier nicht wirklich oft und bin in 10 Jahren nie angehalten worden. 3x Holzklopf.
Wenn ich zur Polizei hier gehe, stellen die mir nen neuen aus ohne grosse Komplikationen?
1. Frage: NEIN 2. Frage: Wie Deinem Profil zu entnehmen ist, wohnst Du seit 9 Jahren in Dubrovnik. Seit dieser Zeit fährst Du dort mit einem in D ausgestellten EU-Führerschein. Da könnte es u. U. Probleme geben. Frag einfach bei deiner zuständigen Führerscheinstelle in HR vorsichtshalber mal nach. Ich denke jedoch, dass die Regelung analog der deutschen ist.
Für D gilt: "Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (d.h. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden." http://www.verkehrsportal.de/fuehrersche...ehrerschein.php
Zitatd die 2.te Frage. Ich habe einen Eu Fuehrerschein der noch damals in Deutschland ausgestellt wurde mit meinem Maedchennamen :-) Ich habe es entweder verdraengt oder vergessen je irgenetwas zu unternehmen. Fahre hier nicht wirklich oft und bin in 10 Jahren nie angehalten worden. 3x Holzklopf. Wenn ich zur Polizei hier gehe, stellen die mir nen neuen aus ohne grosse Komplikationen?
Ich glaube, hier geht es Dir um den nun nichtmehr aktuellen Familiennamen im Führerschein. Dieser müsste zwar rein rechtlich umgeschrieben werden auf Deinen neuen Familiennamen, aber wenn Du einen weiteren Ausweis dabei hast sollte es keine Probleme geben. In Deutschland werden im übrigen Führerscheine nicht von der Polizei ausgestellt, sondern von den jeweils zuständigen Ämtern. (z.B. Landratsamt) Wie das in HR üblich ist kann Dir sicher jemand anders hier aus dem Forum sagen.
Danke Proppi.
Ja. Unternehmen muss ich aufjedenfall etwas... schon alleine wegen dem Nachnamen und in Deutschland bin ich ja auch nicht mehr gemeldet.
....und Danke Fred. Hauptsache wir kriegen erstmal keine Probleme mit dem Auto . Ich meine ich hatte letztens mal hier was gelesen, wer, wann und wo mit einem Auto (welches nicht auf seinem eigenen Namen regisriert ist) fahren darf.
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