Hallo zusammen, wir sind seit langem am Überlegen, dass wir nach Kroatien auswandern, allerdings gibt bis zur Umsetzung noch seehr viel zu klären. Derzeit arbeite ich als Kundenbetreuer (Front- und Backoffice) in einen Dienstleistungsunternehmen. In meiner Abteilung gibt es 10 Prozent der Angestellten etwa, die Homeoffice betreiben, also von daheim aus arbeiten. Wenn ein bestimmter Grund besteht, z.B. lange Fahrtzeiten kann ich das auch beantragen. Wenn ein Sinn dahintersteckt, wird es auch genehmigt. Für die Firma bin ich nicht unbedingt verzichtbar, sie ist eher auf mich angewiesen, da ich für viele Prozesse verantwortlich bin, wovon einige nur durch mich bzw. sehr wenige erledigt werden können. Bei uns ist ziemlich leicht nachvollziehbar, wieviel man gearbeitet hat. Zum Arbeiten bräuchte ich lediglich einen PC mit Internet-Anschluss. Die Komponenten für Headseat/Telefon werden mir gestellt. Jetzt meine frage, wie das Ganze abläuft. Leider konnte ich im Internet so einen Fall nicht finden.
Fragen: 1. Bestehen gute Chancen, dass mir mein Arbeitgeber das genehmigt, wenn ich auswandere unter den genannten Bedingungen? 2. Wo wird mein Gehalt versteuert, DE oder HR? 3. Welche Nachteile/Vorteile könnte der Arbeitgeber dadurch haben (Arbeitgeberanteil?) 4. Was gibt es noch zu beachten ? (Tipps)
Vielen Dank schonmal für eure Beiträge. Bin neu hier - freue mich auf eine schöne Zeit :-) Gruß Florian
Schwierige Frage! Ob Dein Arbeitgeber Dir das genehmigt, musst Du selbst 'rausfinden. Zur Versteuerung der Einkünfte zwei Beispiele: mein Sohn ist vorübergehend nach Indien ausgewandert und hat dann dort fünf Jahre lang als Manager für Bosch India gearbeitet. Bezahlt wurde er von Bosch India (in Rupies). Obwohl er in Deutschland keine Einkünfte und keinen Wohnsitz mehr hatte, hat er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Er hätte es auch in Indien versteuern können, wäre dann aber aus dem deutschen Sozialversicherungssystem 'rausgeflogen. Heute arbeitet er wieder für Bosch Germany, und sein Sozialversicherungsnachweis ist trotz der Jahre in Indien lückenlos. Und mein kroatischer Freund Jadranko ist Erster Offizier auf einem japanischen Tanker. Obwohl er seinen Wohnsitz in Kroatien hat, wird sein Einkommen in Japan versteuert. Er ist aber freiwilliges Mitglied in der kroatischen Sozialversicherung geblieben, zahlt die Beiträge komplett selbst und der Arbeitgeber nichts. Drittes Beispiel: ich selbst habe als deutscher Beamter für die OSZE auf dem Balkan gearbeitet und gewohnt, u.a. auch in Kroatien. Mein weiter laufendes Gehalt in Deutschland musste ich ganz normal in Deutschland versteuern, mein zusätzliches OSZE-Gehalt (pro Tag 105 US$ netto Kasse auf mein kroatisches Bankkonto) blieb in Deutschland legal steuerfrei.
Das sind allerdings Beispiele aus Nicht-EU-Ländern. Ich könnte mir vorstellen, dass es innerhalb der EU völlig egal ist, wo Du Deinen Wohnsitz hast und dass Du steuer- und sozialversicherungspflichtig dort bist, wo Dein Geld herkommt. Sicher ist nur, dass es keine Doppelbesteuerung gibt und dass Du, wenn Du Deinen Wohnsitz auf Dauer nach Kroatien verlegst, in die kroatische Sozialversicherung einzahlen musst. Ohne Nachweis einer gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entweder in D oder HR - private Krankenkasse oder Altersvorsorge zählt nicht, hab' ich selbst erlebt! - bekommst Du keine kroatische Aufenthaltserlaubnis.
Zum Thema Steuerpflicht kann ich nur sagen: Man ist mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig, wo man länger als 180 Tage seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun. (habe ich in Ö. als Bilanzbuchhalter so gelernt.) Innerhalb der EU (und auch mit einigen anderen Ländern) gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Das sagt nichts anderes, als dass man nur 1x Steuer zahlen muss.Bei der Sozialversicherung bin ich nicht so versiert. Ich bin als Pensionist nach HR ausgewandert Meine Pension wird mir direkt nach HR überwiesen. Abzüglich Sozialversicherung.Ich besitze jedoch eine kroatische "Gesundheitskarte" Die kroatische Sozialversicherung verrechnet meine Kosten mit Österreich. Anders ist es allerdings bei Beamten. Deren Pension wird immer im Ursprungsland versteuert. Aber, lese einmal im Internet den EU-Leitfaden.
Erstmal schon vielen Dank für zahlreiche Informationen. Ich hatte auch in Erfahrung gebracht, dass es wohl besser sein sollte, wenn man in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn ich derzeit auf eine Krankenversicherung nicht unbedingt angewiesen wäre. Ein Zweitwohnsitz in DE wär natürlich kein Problem.
1. Aber wie soll ich meinem Arbeitgeber klar machen, dass ich mehr als 180 Tage in Deutschland bin ? Bei uns in der Firma ist es so, dass die einzelnen Mitarbeiter mindestens alle zwei Wochen einmal in die Firma kommen, z.B. für Teammeetings oder Besprechungen. Man muss nicht unbedingt daran teilnehmen, es wird ja auch immer ein Protokoll geführt, aber trotzdem...es ist halt einfach unrealistisch, dass ich immer an den Wochenenden und wenn ich Urlaub hab in Deutschland bin - selbst dann komme ich mit den 180 Tagen in Deutschland ja hochgerechnet nicht hin.
2. Ich will nicht, dass mein AG mehr zahlen muss als bisher, sonst wird er das sicher nicht genehmigen, also eher in D sozialversichert? Muss ich mich in diesem Fall dann überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen?
3. Kann ich mich nicht als EU-Bürger, auch wenn D mit HR kein Schengener Abkommen hat, aufhalten wie ich mag? Kann es sein, dass meine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis, wenn ich denn eine beantragen muss, unter dieser Konstellation abgelehnt wird? Natürlich möchte ich Kosten sparen, Gehalt liegt bei etwa 1800 brutto, dennoch würde ich natürlich auch Kroatien Steuern bzw. Ausgaben für eine Krankenversicherung bezahlen, wenn dies im Rahmen liegt.
es sind schon gute Hinweise geliefert worden. Ich würde dir dennoch empfehlen, deine Erkundigungen direkt bei den betreffenden Behörden einzuholen: - Finanzamt, - Krankenversicherung, - Rentenversicherung, - bzw. Versicherungsamt deiner Gemeinde, - und nicht zuletzt das kroatische (General-)Konsulat.
Stell einen ordentlichen Fragenkatalog zusammen und überleg dir, in welcher Reihenfolge du die Behörden kontaktieren solltest; So kannst du dir Doppelwege/Doppelauskünfte ersparen. Ich an deiner Stelle würde mit Konsulat anfangen und mit Finanzamt/ Versicherungsamt weitermachen.
Wünsche dir viel Ausdauer und gute Gesprächsergebnisse!
Biljana
WWW.WEBADRIA.COM Ferienwohnungen & Ferienhäuser in Kroatien & Co.
ich hoffe, ich darf mich an das Thema ranhängen. Ich sehe auch grade vor dem gleichen Problem. Ich werde ab April für ein halbes Jahr als Volontärin nach Kroatien gehen und werde alles aus eigener Tasche zahlen. Komme aus dem Online-Marketing. Mein Traum wäre, einen Online-Job (z. B. texten, fotografieren, erstellen animierter Fotos, Content-Management etc. ) bei einer deutschen Firma auf 451 Euro-MidiBasis im "Homeoffice" finden könnte, damit wenigstens die Krankenversicherung abgedeckt ist. Ansonsten müsste ich 160 Euro im Monat für KV aus eigener Tasche zahlen :-(
Ich hoffe ja noch, dort vor Ort nen Job zu finden, aber ich denke, da habe ich aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage keine Chance.
Zitat von DasSystem im Beitrag #5Erstmal schon vielen Dank für zahlreiche Informationen. Ich hatte auch in Erfahrung gebracht, dass es wohl besser sein sollte, wenn man in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn ich derzeit auf eine Krankenversicherung nicht unbedingt angewiesen wäre. Ein Zweitwohnsitz in DE wär natürlich kein Problem. Aber wie soll ich meinem Arbeitgeber klar machen, dass ich mehr als 180 Tage in Deutschland bin ?
Das wird Dir hier wohl keiner beantworten können, das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären!
Zitat von DasSystem im Beitrag #5 Ich will nicht, dass mein AG mehr zahlen muss als bisher, sonst wird er das sicher nicht genehmigen, also eher in D sozialversichert? Muss ich mich in diesem Fall dann überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Wenn Du offiziell gar nicht in Kroatien arbeitest, sondern nur von Kroatien aus via Internet und Telefonkonferenz in Deutschland, dann brauchst Du natürlich keine Arbeitserlaubnis in Kroatien. Und wenn Du in Deutschland sozialversichert bist, dann brauchst Du keine kroatische Sozialversicherung, für eine Aufenthaltserlaubnis, die über drei Monate hinausgeht, wohl aber Nachweise, dass Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst (Vermögens- bzw. Einkommensnachweis) und dass Du gesetzlich (nicht privat, das lassen die nicht gelten!) krankenversichert bist. Wenn Du offiziell in Kroatien arbeiten willst, benötigst Du in jedem Falle eine Arbeitserlaubnis. Die bekommst Du aber nur, wenn Du entweder für eine kroatische Firma arbeitest oder für eine deutsche mit Niederlassung in Kroatien.
Zitat von DasSystem im Beitrag #53. Kann ich mich nicht als EU-Bürger, auch wenn D mit HR kein Schengener Abkommen hat, aufhalten wie ich mag?
nein, das kannst Du nicht! Schengen hat mit dem Aufenthaltsrecht nichts zu tun, da geht es nur um die EU-Außengrenze. Wenn Du - egal, weshalb - länger als drei Monate am Stück in Kroatien leben willst, benötigst Du einen "privremeni boravak" (=vorübergehende Aufenthaltserlaubnis). Und wenn Du auf Dauer dort leben willst, benötigst Du einen "stalni boravak" (= unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis). Die bekommst Du aber erst, wenn Du fünf Jahre lang "vorübergehend" dort gewohnt hast und auch nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Lebensunterhalt auf Dauer gesichert ist.
Dein erstes Problem dürfte darin bestehen, dass die Kroaten Dir nicht abkaufen werden, dass Du in Deutschland arbeitest, aber in Kroatien lebst. Und Dein zweites Problem wird sein, dass Du - anders als Rentner oder Pensionäre - nicht nachweisen kannst, dass Dein Lebensunterhalt bzw. Arbeitsplatz auf Dauer gesichert ist.
Und, @rocketier: Volontär in Kroatien ist kein Problem. Aber dort einen regulären Job zu finden - das ist für Dich noch schwieriger als für einen Kroaten, der jetzt nach Deutschland kommt und hier einen Job sucht.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.