ich habe von meinem Wohnwagen Depot eine Mail bekommen das ich meinen WW bis zum 30.06.2015 verzollen muss.
Der Wohnwagen ist angemeldet und seit 3 Jahren jetzt in Kroatien. ich fahre erst aber wieder im Sommer nach Kroatien wie soll ich das ganze von zuhause regeln ohne über das Ohr gehauen zu werden.
Ich habe mal den Text unten reinkopiert
Danke für eure Hilfe
Guido
MITTEILUNG an Eigentümer von Campingwagen und Bootseigner (EU-Bürger) über die Pflicht, den Status von Campingwagen und Boote zu regeln, als Folge des EU-Beitritts Kroatiens
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des EU-Beitritts Kroatiens, der am 1. Juli 2013 stattgefunden hat, senden wir Ihnen eine Info-Mitteilung, damit Sie die entsprechenden Verfahren einleiten können, um den zoll- bzw. steuerrechtlichen Status Ihres Campingwagens zu regeln.
Einleitend möchten wir Ihnen mitteilen, welchen Status Campingwagen vor EU-Beitritt in Kroatien hatten, die in Kroatien während des Winters im so genannten "Winterlager" befanden. - alle ausländischen Fahrzeuge / Wohnwagen, die im Winter auf Campingplätzen oder Lagern abgestellt waren, waren Güter, die vorübergehend eingeführt waren (da vor diesem Datum Kroatien kein EU-Mitgliedstaat war); - damit diese Güter im Winter in Kroatien vorschriftsgemäß auf Campingplätzen / in Lagern untergebracht werden konnten, haben sie den Status des Zolllagers Typ E erhalten. Für diese Lagerung wurde vom kroatischen Zollamt eine Erlaubnis ausgestellt; - Der Campingplatz/Lagerinhaber war verpflichtet, einmal jährlich dem kroatischen Zollamt eine Liste aller Boote und Campingwagen, die im Winter bei ihnen gelagert waren, zuzustellen (und eine Buchhaltungsurkunde mit Angaben zum Wohnwagen, Karosserie- oder Rumpfnummer sowie Angaben zum Eigentümer des Wohnwagens); - Anhand dieser Liste beziehungsweise Buchhaltungsurkunde galten die Güter maximal 24 Monate lang als vorübergehend eingeführt; - Angesichts des Genannten befindet sich auch Ihr Wohnwagen auf dieser Liste, die nun "gelöscht" werden muss; - Während des Zeitraums, in dem die Güter vorübergehend eingeführt waren, galten sie nicht mehr als EU-Güter; deshalb müssen sie jetzt, anlässlich des EU-Beitritts Kroatien in den freien Güterverkehr gesetzt werden.
Die zuvor erwähnte vorübergehende Einfuhr muss also gemäß EU-Vorschriften folgendermaßen beendet werden: - die Campingwagen müssen in den zollrechtlich freien Güterverkehr gesetzt werden, oder - sie müssen erneut in ein Drittland (außerhalb der EU) ausgeführt werden, oder - sie muss in einen anderen EU-Mitgliedsstaat befördert werden (T1-Verfahren - Durchfahrt).
Wenn der Wohnwagen ordnungsgemäß zugelassen ist, beziehungsweise über einen gültigen Zulassungsschein verfügt, bis jetzt aber keines der genannten Verfahren durchgeführt wurden, muss kein Zoll oder Steuern gezahlt werden, sondern nur einen Spediteur beauftragt und die Spediteurkosten getragen werden. Für Wohnwagen, die nicht zugelassen sind und die keinen T2L Versandschein der Zollbehörde des Herkunftslandes haben, muss ein Zoll in Höhe von 2,7% entrichtet werden, während für eine Steuerbefreiung nachgewiesen werden muss, dass der Wohnwagen schon vor dem 1.7.2005 benutzt wurde, oder, wenn der Wohnwagen ein neueres Datum hat, die Rechnung samt ausgewiesener Steuer vorgelegt werden muss.
Die letzte Frist, den Status Ihres Wohnwagens / Ihres Bootes nach den oben beschriebenen Möglichkeiten zu regeln, ist der 30.6.2015.
Hier wollen wir noch einmal betonen, dass Sie für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens nicht persönlich nach Kroatien kommen müssen. Für Informationen und das richtige Verfahren vor den zuständigen kroatischen Behörden können Sie sich an irgendeinen Spediteur in Kroatien wenden. Dieser kann das entsprechende Verfahren in Ihrem Namen durchführen. Wenn Sie einen Spediteur beauftragen, reicht es, dass Sie ihm die erforderlichen Angaben und die erforderliche Dokumentation per E-Mail oder auf dem Postwege zustellen.
Damit Sie unkompliziert und schnell alle Informationen über die entsprechenden Verfahren erhalten, nehmen wir uns die Freiheit, Ihnen anzubieten, dass sie sich an den folgenden Spediteur wenden: OMNIŠPED d.o.o., Mate Vlašića 26/31, 52440 Poreč, Kroatien; Tel. 00385/(0)52/434-661; Fax. 00385/(0)52/451–544; mob.00385 (0)98/435- 371; E-Mail: omnisped@pu.t-com.hr;omnisped.verica@pu.t-com.hr.
Wenn Sie Ihren Wohnwagen vor oder nach dem EU-Beitritt Kroatiens in den freien Verkehr übergeführt haben, sind Sie nicht verpflichtet, das Verfahren zu wiederholen. Jedoch bitten wir Sie, uns als Nachweis die entsprechende Zollerklärung zuzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die obige Mitteilung sich nicht auf Wohnwagen bezieht, deren Eigentümer EU-Bürger sind (Wohnwagen mit einer EU-Zulassung, die nach dem 1. Juli 2013 nach Kroatien eingeführt wurden oder werden). Für diese Wohnwagen weist eine gültige Zulassung in der Regel auch nach, dass es sich um Gemeinschaftsware handelt. Solche Wohnwagen können auf dem Campingplatz (oder an anderen dafür vorgesehenen Orten) abgestellt werden.
Das oben Genannte kommt sinngemäß auch auf Boote zur Anwendung.
Soweit ich das verstehe,befand sich dein Wohnwagen schon vor dem Beitritt Kroatiens zur EU in Kroatien und wurde seit dem nicht mehr ausgeführt. Das bedeutet jetzt für dich,a.)entweder verzollst du den WW da du ihn ja vor dem Beitritt zur Zollunion eingeführt hast,oder b.) du fährst hin,überführst den WW kurz wieder in ein angrenzendes Land(/Grenzübertritt nach Slo.würde reichen und fährst ihn dann wieder zurück,das heißt du führst ihn zollfrei wieder ein. Letzteres wäre für mich je nach Wert des guten Stücks die beste Lösung. Hier versucht der chronisch klamme kroatische Staat über seine Zollbehörde doch noch ein paar Euro von Ahnunglosen WW Besitzern abzustauben.
Zitat von Mrvica im Beitrag #2Soweit ich das verstehe,befand sich dein Wohnwagen schon vor dem Beitritt Kroatiens zur EU in Kroatien und wurde seit dem nicht mehr ausgeführt. Das bedeutet jetzt für dich,a.)entweder verzollst du den WW da du ihn ja vor dem Beitritt zur Zollunion eingeführt hast,oder b.) du fährst hin,überführst den WW kurz wieder in ein angrenzendes Land(/Grenzübertritt nach Slo.würde reichen und fährst ihn dann wieder zurück,das heißt du führst ihn zollfrei wieder ein. Letzteres wäre für mich je nach Wert des guten Stücks die beste Lösung. Hier versucht der chronisch klamme kroatische Staat über seine Zollbehörde doch noch ein paar Euro von Ahnunglosen WW Besitzern abzustauben.
Die Ausreise nach SLO geht, aber wer über den 1 Juli 2013 in Kroatien in einem Zolllager war muss den Zustand der Vorübrgehnden Einfuhr beenden.
Dh. eine Ausreise in die EU reicht nicht, beendet ja nicht den Zollstatus der voirübergehenden Einfuhr. Man müsste aus der EU Ausreisen. ( geht nach Süden )
Ich hatte doch richtig gelesen, der WoWa ist seit drei Jahren ununterbrochen in Kroatien, oder ?
Wenn ja, dann kannst Du ihn auch nur noch auf einem Autotransportanhänger, Abschleppwagen oder Tieflader transportieren, da dann ja auch der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist und kein Versicherungsschutz somit mehr greift ! Ein ähnliches Problem hatte ich vor ca. einem Monat mit einem Bootstrailer, den muss ich auch mit einem Autotransportanhänger nach Deutschland bringen.
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist und kein Versicherungsschutz somit mehr greift
Was hat der TüV mit Versicherung zu tun? Ein Wohnwagen ist kein Sportgerät
Meines Wissens erlischt automatisch die Versicherung, wenn der TÜV abgelaufen ist. Früher hab ich jedenfalls oft an Autos entsprechende rote Aufkleber pappen sehen. Ist das jetzt anders? Mir sind zwar in den letzten Jahren keine mehr aufgefallen, aber das muss ja nichts heißen.
Die Versicherung hat mit dem TüV nichts zu tun,solange das versicherte Fahrzeug nicht im öffendlichen Verkehrsraum bewegt wird.Wird das Fahrzeug aber bewegt und tritt dann ein Versicherungsfall ein,wird sich die Versicherung weigern diesen zu regulieren. Das heiß Versicherung zahlen kanst du so oft und so lange wie du willst und möchtest,nur ohne die Voraussetzungen zu erfüllen am Straßenverkehr teilzunehmen,nutzt dir letztendlich auch die Versicherung nichts.
Die zuvor erwähnte vorübergehende Einfuhr muss also gemäß EU-Vorschriften folgendermaßen beendet werden: - die Campingwagen müssen in den zollrechtlich freien Güterverkehr gesetzt werden, oder - sie müssen erneut in ein Drittland (außerhalb der EU) ausgeführt werden, oder - sie muss in einen anderen EU-Mitgliedsstaat befördert werden (T1-Verfahren - Durchfahrt).
Hi , ich hab das mal eingefügt , wäre das wirklich die Lösung ? ( TÜV-Versicherung aussen vor ) Bei mir ist das Boot wegen 8Jh.Regel zollfrei ( T2L ), jedoch ein neuer AB Motor soll mit 25% versteuert werden , der vor 3 Jh. den alten Motor ersetzt und für den aber beim Kauf in D bereits Mwst. bezahlt wurde. Ausserdem will die Sped.aus Rijeka 300€ für die Abwicklung. Ich denke daß hier das gleiche Problem vorliegt deshalb hab ich mich hier drangehängt. (nix für ungut ) Wer hat dafür eine Lösung ?
Zitat von MrvicaDie Versicherung hat mit dem TüV nichts zu tun,solange das versicherte Fahrzeug nicht im öffendlichen Verkehrsraum bewegt wird.Wird das Fahrzeug aber bewegt und tritt dann ein Versicherungsfall ein,wird sich die Versicherung weigern diesen zu regulieren.
Diese Aussage ist falsch ! Bitte informiere Dich richtig bei Deiner KFZ-Versicherung !
Zitat von Sockenmann im Beitrag #12Aber auch nur, wenn das Teil verkehrsunsicher war, …z.B. kaputte Bremsen hatte und der Unfall darauf zurückzuführen wäre
Zunächst muss ich meine vorher gemachte Äußerung zurücknehmen und zwar in soweit, dass dies :
Wenn ja, dann kannst Du ihn auch nur noch auf einem Autotransportanhänger, Abschleppwagen oder Tieflader transportieren, da dann ja auch der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist und kein Versicherungsschutz somit mehr greift ! ....
so nicht unbedingt stimmen muss ! Hier ist die StVZO nicht ganz eindeutig. Zwar heißt es im § 16 Abs. 1 StVZO, dass nur Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis besitzen, wenn sie den Vorschriften der StVZO entsprechen, wogegen es dann aber im § 29 Abs. 7 StVZO den Landesbehörden ( wozu dann auch die Polizei des jeweiligen Landes gehört ) überlassen wird einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu entziehen und das Fahrzeug still zu legen bis eine erneute Sicherheitsüberprüfung ( HU ) erfolgreich durchgeführt wurde !
Wie es aber nun dann in anderen Ländern gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen, stelle ich mir auch schwierig vor, wenn schon innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen durch die einzelnen Bundesländer zulässig sind !
Somit wird sich dann wohl auch die Auswirkung auf den Versicherungsschutz schlecht beurteilen lassen und somit hier wohl dass "Kleingedruckte" in den Versicherungsverträgen und den AGB's der einzelnen Versicherungsgesellschaften ungemein wichtig wird.
Gruß Udo
P.S.: Wobei in Deutschland ab dem 2. Monat nach Ablauf des TÜV's auf jeden Fall ein Verwarnungsgeld fällig wird !!!
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat von jozicaBei mir ist das Boot wegen 8Jh.Regel zollfrei ( T2L ), jedoch ein neuer AB Motor soll mit 25% versteuert werden , der vor 3 Jh. den alten Motor ersetzt und für den aber beim Kauf in D bereits Mwst. bezahlt wurde.
Damit bist du noch gut bedient Von mir wollen sie die MwSt für ganzes Boot haben
Wenn du in D die MwSt bezahlt hast, ...ist es ziemlich einfach. Dann können die Kroaten nix mehr wollen
Gehe doch mal mit der Rechnunug auf zuständiges Zoll-Amt und lasse dir eine T1L Bescheinigung (oder war das ne T2??) ausstellen und gut ist.
Gut, dass du mich erinnert hast. Ich muss das nämlich auch noch erledigen.
Zitat von Kroatien-TransSomit wird sich dann wohl auch die Auswirkung auf den Versicherungsschutz schlecht beurteilen lassen
Wieso das denn? Solange ein KFZ nicht abgemeldet ist, kann der Vers.-Schutz nicht erlöschen oder verweigert werden, ...außer bei eigenen Kasko natürlich
Zitat von Kroatien-TransSomit wird sich dann wohl auch die Auswirkung auf den Versicherungsschutz schlecht beurteilen lassen
Wieso das denn? Solange ein KFZ nicht abgemeldet ist, kann der Vers.-Schutz nicht erlöschen oder verweigert werden, ...außer bei eigenen Kasko natürlich
Hallo Sockenmann ;
Dann helfe mir doch mal kurz weiter und sag mir in welchem Gesetz das steht, denn ich habe da nichts gefunden !
Danke in Voraus !
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Keine Ahnung wo das steht In der MHP ist das Grundschulwissen, so dass wir keine Gesetzbücher brauchen
Das ist doch der Quatsch mit roten Aufklebern, von dem die Vera weiter oben erzählt hat.
Wenn du deine Versicherung nicht bezahlt hast und auch auf Mahnungen nicht reagierst, ...schickt die Vers. eine Meldung an die Zulassungsstelle, dann wirst du öffentlich aufgefordert, die Schuld innerhalb einer Frist zu begleichen und dann kriegst du die Schilder abgenommen resp. abgekratzt, wenn die Vers. zwischenzeitlich nicht meldet, dass du bezahlt hast.
Erst dann besteht kein Vers.Schutz mehr und du darfst das Auto auch nicht bewegen.
es ist ja nicht so das ich nicht bezahlen will es kann ja auch nicht die Welt kosteten für einen 20 jahren alten WW
aber mein Problem ist das ich normalerweise nicht vor Juli nach Kroatien komme. Wie kann ich das ganze von hier Regeln und was benötige ich dafür .
Ich habe die Spedition die auf dem Schreiben steht schon angeschrieben aber die melden sich nicht
Wie würden die das denn machen, holen die denn WWagen aus dem Depot und fahren mit im über die Grenze oder geht das auch irgendwie anders ohne den WW über eine Grenze zu bringen.
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